Aktienrecht: So nicht!
DIE MEINUNG Keine Frage: Die Minder-Initiative muss auf der Gesetzesebene umgesetzt werden. Doch was der Bundesrat mit seiner Vorlage verlangt, widerspricht der Anti-Abzocker-Initiative. Aus KMU-Sicht ist auch das ...
AKTIENRECHT – Ein Teil der Rechtskommission des Nationalrats verlangt die Rückweisung
des Revision des Aktienrechts, das Mitte Juni im Nationalrat beraten werden soll. Dies bietet dem 
Rat die Chance, die verfahrene und mit allzu viel Ballast beladene Vorlage zu bereinigen.
Die Revision des Aktienrechts kommt am 14. Juni ins Plenum des Nationalrates. Die Rechtskommission hat die Vorlage vorberaten. Ein Teil der Kommission verlangt die RĂĽckweisung. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat sie Recht.
FĂĽnf GrĂĽnde sprechen dagegen
• Schädlich für KMU: Die Revision des Aktienrechts wurde notwendig, um die «Minder»-Initiative auf Gesetzesstufe umzusetzen. So weit, so gut. Doch die Vorlage dehnt die Pflichten der börsenkotierten Unternehmen auf alle KMU-Aktiengesellschaften aus. Plötzlich muss sich eine Drei-Personen-AG den gleichen formalen Anforderungen stellen wie etwa ein globaler Konzern. Das war aber weder das Ziel der Anti-Abzocker-Initiative noch ist es verhältnismässig. Vom Bürokratie-Monster werden um die 110 000 KMU betroffen sein, die als AG organisiert sind.
• Vermischung mit der KonzernÂverantwortungsinitiative: Als ob die Ausdehnung der «Minder»-Vorschiften auf die KMU nicht genug wäre: Die Rechtskommission des Nationalrats will darĂĽber hinaus in der Aktienrechtsrevision einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative machen. Weil der Gegenvorschlag auch schon mit den Initianten verhandelt wurde, ist er nichts anderes als die Umsetzung der Initiative. Klammheimlich wird also etwas ins Gesetz geschrieben, ohne dass das Volk darĂĽber entscheiden konnte.
• Zerrüttung liberaler Grundsätze: Sowohl die Aktienrechtsrevision als auch der darin enthaltene Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sind voller ordnungspolitischer Sündenfälle. Erstes Beispiel: Plötzlich sollen Firmen dafür zuständig sein, Schweizer Recht im Ausland umzusetzen. Firmen müssen also als «Rechts-Imperialisten» handeln. Zweites Beispiel: Es wird eine De-facto-Geschlechterquote für Verwaltungsräte und Geschäftsführungen eingeführt. Drittes Beispiel: Es wird eine völlig neue Kategorie von Firmen kreiert, eine für Rohstoffunternehmen. Für sie gelten dann andere Regeln. Was ein Rohstoffunternehmen ist, das weiss derzeit niemand.
• Enorme Regulierungskosten: Alle diese Faktoren zusammengezählt, führen zu enormen Regulierungskosten. Mehrere hundert Millionen Franken sind eine realistische Grösse. Doch weder die Materialien noch die Botschaft der Vorlage bemühten sich überhaupt, diese Kosten zu messen. Mit anderen Worten: Der Bundesrat foutierte sich um seine eigene Weisung zur Abschätzung von Folgekosten von Regulierungen.
«Machen, was
gemacht werden muss – nicht mehr!»
• Chance fĂĽr eine gute Vorlage: Nur bei einer RĂĽckweisung ist es möglich, die verworrene und verfahrene Vorlage zu bereinigen. Diese Bereinigung macht das, was gemacht werden muss: Die Minder-Vorschriften mĂĽssen ins Gesetz aufgenommen werden. Und die KonzernÂverantwortungsinitiative soll separat behandelt werden. Zuletzt gibt es noch einige Technikalitäten, die angepasst werden können. Mehr braucht es gar nicht. Grössenwahnsinnige Revisionen schon gar nicht.
Henrique Schneider,
stv. Direktor sgv
Gewerbekongress: sgv-Gremien gewählt und Weichen gestellt
Der sgv fasst die Ja-Parole zur Krankenkassenvorlage EFAS und zu den zwei Mietrechtsvorlagen
Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
sgv begrüsst das Vorgehen des Bundesrates in Sachen Verhandlungsmandat mit der EU
Der sgv bedauert das Ja zur 13. AHV-Rente und das Nein zur Rentenaltererhöhung
Der sgv beurteilt den Paketansatz als möglichen Weg