«Unheilbares Durcheinander»
KURT SCHMID – Der Treuhänder und Präsident des Aargauischen Gewerbeverbands AGV lässt kein gutes Haar an der Steuervorlage 17. Diese sei «faktisch eine Steuererhöhungsvorlage».
STEUERVORLAGE 17 – Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden wie auch die Erhöhung der Familienzulagen auf Kantonsebene untergraben den Föderalismus und schaden den KMU ganz direkt.
Die Steuervorlage 17 (SV17) ist nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv noch immer nicht ausgewogen. Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf Bundes- und Kantonsebene auf mindestens 70 Prozent sowie die Erhöhung der Familienzulagen sind die alleinigen Massnahmen der Gegenfinanzierung der neuen Unternehmenssteuerreform. Beide benachteiligen insbesondere die KMU und die Mittelschicht.
Die SV17 zwingt die Kantone, sich den auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu beugen und missachtet ihre finanzielle und steuerliche Autonomie. Der Bundesrat hat die Bedenken der KMU, wie sie vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren geäussert wurden, in keiner Weise berücksichtigt. Die grundsätzliche Problematik der Vorlage bleibt weiterhin bestehen. Die SV17, die in erster Linie die Steuerkonditionen der Unternehmen stärken will, die von fiskalischen Sonderregelungen profitieren, nimmt vor allem die KMU in die Pflicht. Die Einführung einer Steuer, die auf der Beteiligungsquote (mindestens zehn Prozent) basiert, betrifft überwiegend die Inhaber von Unternehmen, die im eigenen Betrieb aktiv sind. Das sind typischerweise KMU und notwendigerweise eigentümergeführte Unternehmen und Familienunternehmen.
Sozial-, nicht Steuerpolitik
Die Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken ist die zweite Massnahme der Gegenfinanzierung der SV17, die sich direkt auf alle KMU auswirkt. Diese Massnahmen fallen unter die Sozialpolitik, nicht unter die Steuerpolitik. Sie werden in allen Kantonen ihre Wirkung entfalten, mit Ausnahme derer, in denen die Familienzulagen bereits mindestens 30 Franken höher liegen (Bern, Freiburg, Zug, Waadt, Wallis, Genf und Jura). Damit werden die gleichen KMU, die bereits der Dividendenbesteuerung unterliegen, jedoch ein weiteres Mal spürbar zur Kasse gebeten.
...und die Kantonsautonomie?
Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden wie auch die Erhöhung der Familienzulagen auf Kantonsebene zwingen die Kantone dazu, sich den auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu beugen. Die finanzielle und steuerliche Autonomie der Kantone wird daher empfindlich reduziert. Um sowohl interkantonal als auch international wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben, muss ein Kanton, der Dividenden zu mindestens 70 Prozent besteuern muss, ebenfalls in der Lage sein, seinen regulären Gewinnsteuersatz substanziell zu senken. Nicht alle Kantone können es sich aber erlauben, den Gewinnsteuersatz nach eigenem Gutdünken zu senken. Der sgv wird deshalb prüfen, wie sich die in der Umfrage kommunizierten Umsetzungspläne der Kantone bei der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf die KMU auswirken wird. Damit bleibt die Vorlage aus dem Lot – zu Lasten der KMU und der Kantone.
Der sgv fordert deshalb die Garantie der Errungenschaften der USR II. KMU dürfen nicht unilateral alle Lasten der Steuervorlage 17 tragen.
sgv/Kr
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