Publiziert am: 22.05.2015

«SRG-Rechtskleid als Alibiübung»

SRG MASSIV UNTER DRUCK – In zwei parlamentarischen Vorstössen fordern zwei SVP-Nationalräte eine neue rechtliche Form für den gefrässigen Staatssender sowie bessere Transparenz.

Die Kritik am stark wachsenden Gebührentopf und am lockeren, ja saloppen Umgang mit den öffentlichen Geldern der SRG wird immer lauter. Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz fordert den Bundesrat in einem Postulat auf, sich über die Rechtsform der SRG Gedanken zu machen. Dabei schlägt er die Umwandlung der SRG in eine gesamtwirtschliche Aktiengesellschaft vor. Die SRG ist gemäss 
Art. 60 ff. ZGB ein Verein. «Die SRG erzielte 2013 einen Gewinn von 20 Mio. Franken. 2014 waren es 4,8 Mio. Franken. Dies dank einer immer grös­seren Anzahl von Abgabepflichtigen und einem stark wachsenden Gebührentopf, aus welchem auch die Regionalgesellschaften 3,8 Mio. Franken erhalten», stellt der Kommunikationsberater klar.

Im Zentrum des SRG-Wirkens stehe damit ein klares wirtschaftliches Interesse. Dies bestreitet auch der SRG-Generaldirektor Roge de Weck nicht, der darauf hinweist, dass «nur wenige Schweizer Unternehmen» einen «so harten Wettbewerb» erfahren würden wie die SRG (AZ, 4.5.2015), argumentiert Rutz weiter. «Die SRG wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass einzig die SRG – hingegen nicht die privaten Medienunternehmen in der Schweiz – in der Lage sei, sich dem internationalen Wettbewerb erfolgversprechend zu stellen.» Damit die SRG aber überhaupt «gegen ausländische Kanäle und gegen globale Anbieter bestehen könne, seien die Investitionen und der Fixkostenblock hoch.» Damit wiederum würden die hohen Gebühren begründet.

 

Unpassendes Rechtskleid

Dies lässt denn Rutz zum Schluss kommen, «dass, das Rechtskleid als Verein für die SRG definitiv unpassend geworden ist – es ist eine Alibiübung. Bei der SRG handelt es sich nicht mehr um eine gemeinnützige Vereinigung, sondern um ein gewinnstrebendes Unternehmen, das private Anbieter – inländische und ausländische – konkurrenziert.» Vor diesem Hintergrund dränge sich, parallel zur überfälligen Definition und Eingrenzung des Service Public, die Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft auf. «Nicht nur diese rechtliche Form wäre für die SRG passender, sondern auch eine bessere Transparenz über die Verwendung der für die SRG zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder, welche damit einhergehen müsste», ist Rutz überzeugt.

«Staatssender in einer Diktatur»

Eine Interpellation unter dem Titel «Ungenügende Aufsicht des BAKOM über SRG und Billag» hat auch die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli eingereicht. Sie kritisiert darin, dass die SRG ihre Informationspflicht bezüglich der RTVG-Revision sehr einseitig wahrnehme, sei es im Geschäftsbericht, in einem Brief mit Broschüre an die Gebührenzahlenden oder auf den öffentlichen Medienplattformen. Dazu Rickli: «Mit sogenannten ‹Tatsachen und Zahlen› zuhanden der Bürger operiert die SRG wie ein Staatsender in einer Diktatur.» Dabei sehe sich das BAKOM als Aufsichtsbehörde nicht befugt, einzuschreiten. Die engagierte Billag-Gegnerin will nun vom Bundesrat wissen, wie sich die Gebührenzahler gegen diese «Staatspropaganda» wehren können.

Ebenso will die junge Politikerin eine Erklärung für die Argumentation des BAKOM, dieser Auftritt der SRG erfolge im Rahmen der Vereinskommunikation. «Besagter Verein erhält aber von der SRG 3,8 Mio. Franken aus Gebührengeldern. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch? Gelten für den Verein nicht dieselben Regeln wie für die SRG?», fragt Rickli. Tiefes Schweigen herrsche auch bezüglich der letztjährigen Zahlen zu den Empfangsgebühren sowie des Gewinns 2014 der Billag. Sie erhofft sich, dass der Bundesrat nun endlich Licht ins Dunkel bringen möge.

CR

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Die Höhe der Unternehmensabgabe richtet sich nach dem Gesamtumsatz (6 Tarifkategorien). Konkret bedeutet dies, das 75 Prozent der Unternehmen von der Steuer nicht befreit werden, wie dies die Befürworter des neuen Radio- und Fernsehgesetzes in ihrer JA- Kampagne gerne behaupteten, sondern einfach besteuert werden.

Kategorie Umsatz Steuer
Kat. 1 ½–1 Mio. 400
Kat. 2 1–5 Mio. 1000
Kat. 3 5–20 Mio 2500
Kat. 4 20–100 Mio 6300
Kat. 5 100 Mio.–1Mrd. 15 600
Kat. 6 über 1 Mrd. 39 000

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