Publiziert am: 05.10.2018

Staatsferne? Von wegen...

MEDIENGESETZ – Das heutige Radio- und Fernsehgesetz soll abgelöst werden. Im neuen Mediengesetz 
will der Bund unter anderem auch Medien im Online-Bereich staatlich fördern. Dies ist eine 
Marktverzerrung; der Gewerbeverband lehnt das neue Gesetz nicht zuletzt aus diesem Grund ab.

Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ablösen. Künftig soll die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Vorgesehen ist auch die Schaffung einer gemäss Bundesrat «unabhängigen Regulierungsbehörde», um eine «grössere Staatsferne» zu gewährleisten. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates ab.

Neue Fördertatbestände für ­Online-Aktivitäten

Medien im Online-Bereich und Nachrichtenagenturen sollen finanziell unterstützt werden können. Die Ausdehnung von Subventionen auf Online-Aktivitäten ist nach Ansicht nicht nur des sgv eine Marktverzerrung. Das Internet soll ein Verbreitungskanals sein und bleiben. Eine staatliche Förderung braucht es nicht. Zudem ist fraglich, ob dafür überhaupt eine verfassungsmässige Grundlage besteht.

Die Bundesverfassung legt in Art. 93 Abs. 2 einen Leistungsauftrag für Radio und Fernsehen fest: «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.» Für eine Ausdehnung des Service public ins Internet fehlt eine entsprechende Verfassungsgrundlage.

Keine Werbeverbote

Zum Schutz der Gesundheit und der Jugend soll der Bundesrat Werbung für weitere Produkte einschränken oder Vorschriften zur Gestaltung der Werbung erlassen können. Diese allgemeine Delegationsklausel, welche dem Bundesrat und damit dem Bundesamt für Gesundheit BAG eine Carte blanche für beliebige Werbeverbote erteilt, ist aus Sicht des sgv abzulehnen. Solcherart Delegationsnormen an die Exekutive greifen in das verfassungsmässig geschützte Recht der Wirtschafts- und Kommunikationsfreiheit ein, müssen demokratisch und parlamentarisch legitimiert und konkret und abschliessend auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Mehr Staatsferne dank neuer Kommission – tatsächlich?

Um mehr «Staatsferne» zu erlangen, will der Bundesrat eine Kommission für elektronische Medien (KOMEM) aus fünf bis sieben unabhängigen Sachverständigen, die über ein eigenes Sekretariat verfügen, wählen. Die Aufgaben dieser neuen Kommission umfassten eine breite Palette von Kompetenzen wie die Erteilung der Konzession, die Finanzaufsicht, die Erteilung von Subventionen, das Aussprechen von Sendeverboten und anderes mehr. Es ist davon auszugehen, dass die KOMEM jeglichem parlamentarischen und direktdemokratischen Einfluss entzogen sein und über grosse Machtbefugnisse verfügen wird.

Neben der unverhältnismässigen Einschränkung der Werbefreiheit, dem Ausbau der Fördertatbestände mittels Subventionen und der Medienkommission lehnt der sgv vor allem den Trend zu einem immer grösseren Staatseinfluss auf die ­Medien ab. Die Unabhängigkeit der Medien von staatlichen Instanzen ist in einer Demokratie von zentraler Bedeutung. Es braucht nicht immer Staat – schon gar nicht hier.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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