
«Gegenseitiges Vertrauen ist wichtig»
Guy Parmelin – Dem Bundesrat erscheint es entscheidend, dass KMU-Chefs offen mit den anderen Mitarbeitenden über die Integration der Ukraine-Flüchtlinge in das Unternehmen sprechen.
integration in Den Arbeitsmarkt – Arbeitgeber können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dank Status S rasch und unkompliziert beschäftigen.
Die Ungewissheit über das Schicksal der Millionen von Menschen, die nach Europa und in die Schweiz geflohen sind, bleibt auch mehr als vier Monate nach dem Einmarsch der russischen Truppen in der Ukraine bestehen. Der starke Zustrom von Kriegsflüchtlingen in unser Land liess in den letzten Wochen zwar ein wenig nach. Trotzdem stellt sich die Frage nach der sozialen und beruflichen Integration jener Personen, die den S-Status erhalten haben.
Eine erfolgreiche Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt von aus der Ukraine geflüchteten Personen ist nicht nur für die Menschen selber von zentraler Bedeutung. Die Personen, die über den Status S verfügen, vermögen zum Teil auch bestehende Arbeitgeberbedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt abzudecken.
Die rechtliche Ausgestaltung des Status S ermöglicht es Arbeitgebern, rasch und unkompliziert eine Person mit Status S zu beschäftigen:
1. Um eine Person mit Status S zu beschäftigen, muss vor dem Arbeitsantritt bei der Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde im Kanton des Arbeitsortes eine Arbeitsbewilligung beantragt werden.
2. Um den Bewilligungsantrag zu stellen, braucht es einen unterzeichneten Arbeitsvertrag, in dem orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen festgelegt wurden.
3. Jene Person, die angestellt werden soll, muss im Besitz des Ausweises S sein oder ein Bestätigungsschreiben über die positive Erteilung des Status S besitzen.
4. Vor der Bewilligungserteilung prüft die kantonale Behörde, ob die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Es werden grundsätzlich keine Qualifikationsnachweise geprüft. Im Falle von in der Schweiz re-glementierten Berufen müssen vor der Bewilligungserteilung die erforderlichen Diplomanerkennungsnachweise vorliegen.
Bei der Anstellung von Personen mit Status S besteht kein Inländervorrang gegenüber anderen Personen, die sich in der Schweiz auf Stellensuche befinden. Personen mit Status S können in der ganzen Schweiz arbeiten. Der Arbeitsort kann sich vom Wohnort unterscheiden. Personen mit Status S, die sich auf Stellensuche befinden, haben die Möglichkeit, sich bei den RAV zu registrieren, damit sie Unterstützung bei der Stellensuche erhalten. Arbeitgeber können über die RAV offene Stellen arbeitsuchenden Personen zugänglich machen.
Sprachkurse sollen helfen, den Personen mit Schutzstatus S den Einstieg in den Arbeitsmarkt auch in Berufen zu ermöglichen, die Kenntnisse der Landessprachen erfordern. Der Bund unterstützt die Kantone dabei mit 3000 Franken pro schutzsuchende Person. Sofern eine Person bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt (B1), kann auch ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Es ist zudem möglich, Personen mit Status S im Rahmen eines Praktikums zu beschäftigen. Als Praktikum gelten befristete Arbeitsverhältnisse mit klarem Ausbildungscharakter. Für Praktika muss eine orts- und branchenübliche, funktionsgerechte und der vorhandenen Ausbildung entsprechende Entlöhnung festgelegt werden.
Die Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht es Personen mit Status S, bestehende Qualifikationen aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Dies ist im Sinne des Integrationsgedankens ebenso zentral wie auch von grosser Wichtigkeit im Falle einer Rückkehr in die Heimat zu einem späteren Zeitpunkt.
Philipp Berger, sem
Was gilt bei der Erwerbsaufnahmedurch Personen mit Status S?
Bewilligungspflicht ja – vor jedem Stellenantritt
Bewilligungsantrag zu stellen durch Arbeitgebende
Bewilligung zu beantragen bei Kantonale Arbeitsmarkt- oder
Migrationsbehörde
Kantonale Zuständigkeit
richtet sich nach Arbeitsort
Stellenwechsel möglich
Inländervorrang keine Anwendung
Qualifikation keine Anforderungen
Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen orts- und branchenüblich sein
Erwerbstätigkeit ausserhalb des
Wohnsitzkantons möglich
Teilzeitarbeit/Stundenlohn möglich
Personalverleih erlaubt
Praktika möglich
Lehrstellenantritt möglich mit Sprachniveau B1
Auskunft Kantonale Arbeitsmarkt- oder
Migrationsbehörden
ukraine@sem.admin.ch
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