Publiziert am: 04.03.2022

Die Meinung

Steuer beibehalten – KMU-Problem lösen

Die Meinung

Das Volk hat entschieden, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht abzuschaffen. Das Hauptargument der Gegner der Abschaffung der Stempelsteuer war: Den Grossunternehmen und Konzernen dĂĽrfe man einfach keine Steuergeschenke mehr machen.

So weit, so gut. Es gilt, das Resultat der Abstimmung zu respektieren. Doch es gilt auch, dieses Hauptargument ebenso ernst zu nehmen. Und wer dieses Argument ernst nimmt, kommt zu Schluss: Es war nicht die Absicht der Gegner und des Volkes, den KMU – inklusive den Start-ups – Schwierigkeiten zu machen. Die Kampagne gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe zielte eben nicht auf KMU inklusive Start-up.

Gerade diese Firmen haben derzeit grosse Probleme, Eigenkapital aufzubauen. Denn die Stempelsteuer trifft sie voll und ganz. Das Beispiel der Swissshrimp AG in Rheinfelden bringt das Problem auf den Punkt. Dieses Start-up möchte eine qualitativ hochwertige Garnelenzucht in der Schweiz mit umweltfreundlichen Anlagen aufbauen. Dafür sind die fünf Partner dieses KMU derzeit dabei, acht Millionen Franken Eigenkapital zu akquirieren.

Ein grosses Problem dabei ist die Stempelabgabe. Wer in diese Firma investieren will, wer also sich am Risiko des Unternehmens beteiligen will und bereit ist, sein Geld für die nächsten Jahre – ohne gesicherte Erträge – zu verpflichten, muss die Stempelsteuer bezahlen. Bei diesem Kapitalbedarf sind es etwa 70 000 Franken. Geld, das man bezahlt, um eine Firma aufzubauen.

Die Gegner der Abschaffung der Stempelsteuer haben betont, sie wollten den KMU keine Schwierigkeiten machen. Die Steuer ist eine Schwierigkeit. Sie fĂĽhrt zu Problemen bei der Kapitalbeschaffung. Sie benachteiligt NeugrĂĽndungen und KMU. Wie kann man nun die Investitionen in KMU und Start-ups vereinfachen, ohne die Emissionsabgabe abzuschaffen?

Das bestehende Gesetz schafft hier Abhilfe. Es kennt nämlich einen Freibetrag. Kapitalerhöhungen unter dem Schwellenwert von einer Million Franken bezahlen die Stempelabgabe nicht. Doch dieser Wert wird der heutigen Realität der KMU nicht gerecht. Schon kleinste Unternehmen, die aber auf Qualität und Technologie setzen, haben einen Mindestkapitalbedarf von über einer Million.

Wenn man die Gegner der Abschaffung beim Wort nimmt und die KMU entlasten will, dann muss der Freibetrag auf 10 Millionen erhöht werden. KMU inklusive Start-ups müssten diese Steuer also nur dann entrichten, wenn die gesamten Eigenkapitalemissionen die 10-Millionen-Franken-Grenze überschreiten.

Warum ausgerechnet 10 Millionen? Erstens: Dieser Betrag ist bereits im Stempelsteuergesetz enthalten. In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe k ist festgelegt, dass im Falle einer Unternehmenssanierung Erhöhungen des Eigenkapitals erst ab 10 Millionen Franken mit der Emissionsabgabe belastet werden. Zweitens: Wie das Beispiel Swissshrimp AG zeigt, sind anlageintensive KMU schnell bei diesem Betrag.

sgv-Präsident Nationalrat Fabio Regazzi hat dieses Anliegen aufgenommen. In einer parlamentarischen Initiative fordert er die logische Konsequenz aus den Argumenten der Abschaffungsgegnern ein. Die Stempelsteuer wird behalten, aber das Problem der KMU wird gelöst.

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