Publiziert am: 11.12.2020

Verwaltung verhindert rasche Rückerstattung

UVG-PRäMiEN – Zu viel bezahlte Unfallversicherungsprämien dürfen rückerstattet werden. Dies allerdings erst in gut einem Jahr. Viele Anspruchsberechtigte werden leer ausgehen.

Trotz all des vielen Leids hat die Covid-19-Pandemie auch ihre guten Seiten. So hat es im zu Ende gehenden Jahr beispielsweise spürbar weniger Unfälle gegeben. Hochgerechnet auf das ganze Jahr, geht die Suva von einem Rückgang von 6,5 Prozent bei den Berufsunfällen und einem Minus von 7,5 Prozent bei den Freizeitunfällen aus.

Maximaler Formalismus …

Da die Unfallversicherungsprämien im Voraus eingefordert werden, haben viele Betriebe – und noch mehr Beschäftigte – für das laufende Jahr zu viel Prämien einbezahlt.

Bei der Suva war man sich rasch einig: Die zu viel bezahlten Prämien sollen an die Versicherten rückerstattet werden. Und das möglichst rasch. Denn eine Prämienreduktion war noch nie so wichtig wie jetzt. Viele Betriebe haben massive Umsatzeinbussen zu verzeichnen und müssen um jeden Franken kämpfen, damit die Löhne und die laufenden Rechnungen beglichen werden können.

Unzähligen Beschäftigten geht es gleich, denn Kurzarbeit – geschweige denn ein Arbeitsplatzverlust – geht immer einher mit einer Einkommenseinbusse. In diesem Umfeld ist jede Entlastung hochwillkommen, sei sie auch noch so klein.

Leider sieht das die Bundesverwaltung anders. Das im Departement Berset angesiedelte Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat insgesamt vier Vorschläge der Suva und der Privatversicherer zurückgewiesen, mit denen eine rasche Prämienrückerstattung angestrebt wurde. Dies aufgrund juristischer Bedenken. Dabei kamen die Rechtsabteilungen der Versicherer klar zum Schluss, dass ihre Vorschläge mit Gesetz und Verordnungen vereinbar sind.

Die Verweigerungshaltung der Berset-Administration ist extrem ärgerlich. In Krisensituationen, wie wir sie zurzeit durchleben, hat die Verwaltung jeden noch so kleinen Spielraum auszunutzen, um den Versicherten zu dienen und Geld in den Wirtschaftskreislauf zurückfliessen zu lassen. Gefordert ist (respektive eben: wäre) maximaler Pragmatismus.

… zum Leidwesen der Versicherten

Die Devise des BAG scheint eine andere zu sein: Maximaler Formalismus, koste es, was es wolle. Leidtragende sind die Versicherten. Diese müssen ein Jahr länger auf Geld warten, das ihnen bereits heute zusteht, und das sie gerade jetzt dringend gebrauchen könnten.

Doch damit nicht genug. Eine grosse Zahl von Versicherten wird gänzlich um ihre Ansprüche gebracht werden. Denn leider ist davon auszugehen, dass es viele Betriebe, die jetzt einen Anspruch auf eine finanzielle Entlastung haben, im Jahre 2022 gar nicht mehr geben wird.

Bei den Beschäftigten verhält es sich ähnlich. Etliche werden ihren Job verlieren oder ihre Stelle wechseln. Sie alle werden leer ausgehen, weil man ihnen 2022 die ihnen zustehende Prämienreduktion nicht mehr wird zuordnen können.

Eigentlich müsste die Aufsicht über die Unfallversicherung primär die Interessen der Versicherten wahren. Mit seiner sturen Haltung hat das BAG aber genau das Gegenteil erwirkt. Viele versicherte Betriebe und Beschäftigte werden um ihre Ansprüche geprellt.

Nie dringender als heute

Leider ist es zu spät, um in Sachen Prämienrückerstattung noch eine Korrektur vornehmen zu können. Es gilt jedoch, umgehend die Lehren daraus zu ziehen. Die Bundesräte haben ihre Verwaltungen dringend anzuweisen, dass es jeden erdenklichen Spielraum auszuschöpfen gilt, um die Wirtschaft am Leben zu erhalten. Die Devise «Maximaler Pragmatismus anstelle von maxi­malem Formalismus» war noch nie so angebracht wie heute.

Gf

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