Publiziert am: 08.04.2016

«Viele Kosten, kaum Nutzen»

MARTIN JANSSEN – «Für kleine Anbieter potenziell zerstörerisch»: Der frühere Professor der Universität Zürich und Leiter der ECOFIN-Gruppe kritisiert die Finanzgesetze Fidleg und Finig scharf.

Schweizerische Gewerbezeitung: Was sind die wichtigsten Herausforderungen für den Finanzplatz Schweiz im Frühjahr 2016?

n Martin Janssen: Die Schweiz muss ihre immer noch einzigartige Stellung im internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft verteidigen. Wir müssen zurückfinden zu Rechtssicherheit, Transparenz, Wettbewerb und Schutz der Kundeninteressen. Leider hat sich in den letzten beiden Legislaturperioden vieles unnötigerweise verschlechtert.

 

Besteht aus Ihrer Sicht ein Bedarf an zusätzlicher Regulierung im Finanzbereich?

n Ja. Im Finanzbereich ist in der Vergangenheit vieles schiefgelaufen. Der Kunde hat oft nicht gewusst, was er kauft. Er wusste oft nicht, was die Dienstleistung kostet. Und vor Gericht hatte er in manchen Fällen keine Chance, sich durchzusetzen, obwohl alles zu seinen Gunsten hätte sprechen müssen. Schliesslich konnten die ganz grossen Anbieter nicht in Konkurs gehen. Das sind alles Punkte, die geändert werden müssen.

«DER WETTBEWERB WIRD AUF WEITEN 
STRECKEN ELIMINIERT.»

Wie beurteilen Sie das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) resp. das Finanzinstitutsgesetz (Finig)?

n Es gibt gute Gründe, die rechtlichen Grundlagen auf der Basis des Obligationenrechts zu stärken. Aber Fidleg und Finig verursachen primär sehr viele Kosten und kaum Nutzen.

 

Was bringen die beiden Gesetze den Kunden der Finanzdienstleister denn überhaupt?

n Ich bin überzeugt, dass die Kosten den Nutzen für die Kunden bei weitem übersteigen. Es wird zwar etwas mehr Transparenz geschaffen. Und vielleicht erfahren die Kunden sogar, was die Dienstleistungen wirklich kosten. Aber der Wettbewerb wird über weite Strecken durch eine Gleichschaltung der Anbieter eliminiert. Das ist nicht im Sinne der Anleger, weil die Kosten auf diesem Weg steigen und die Vielfalt des Angebots verkleinert wird.

 

Wer soll die auf jährlich 300 Millionen Franken geschätzten Regulierungskosten für Fidleg/Finig bezahlen?

n Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die Kosten weit höher sind als 300 Millionen Franken pro Jahr (nicht einmalig!). Ich gehe von Kosten von deutlich über einer Milliarde Franken pro Jahr aus. Darunter fallen Kosten für die Software in den Banken und bei den unabhängigen Vermögensverwaltern, für die Ausbildung der Mitarbeiter, für die Organisation der Abläufe, für die Unterlagen, die erstellt werden müssen, für die deutlich wachsende Bürokratie etc. Die grössten Kosten werden hingegen dort anfallen, wo die Beratung, gerade weil sie zu kompliziert, zu kundenunfreundlich und zu teuer wird, einfach verschwinden wird. Auf diesem Weg wird der gesamte Nutzen, den ein Markt bietet, vernichtet. Bei etwa 1500 Milliarden Franken an inländischen privaten Kapitalien dürfte die Wertschöpfung, die vernichtet wird, rasch deutlich über einer Milliarde Franken pro Jahr liegen.

«300 MILLIONEN? ICH GEHE VON KOSTEN VON mehr als EINER 
MILLIARDE AUS – UND DAS JAHR FÜR JAHR.»

Wie auf jedem Markt wird ein Teil der Kosten durch die Anbieter, der andere durch die Kunden getragen. Im konkreten Fall dürfte der Anteil der Kunden deutlich höher sein als jener der Anbieter.

 

Wie könnte eine sinnvolle, differenzierte Regulierung aussehen, die zwischen (Gross-)Banken und Finanz-KMU unterscheidet?

n Wichtig ist, dass für alle Anbieter klare Rahmenbedingungen – das Obligationenrecht (OR) – gelten und dass diese Rahmenbedingungen von den Gerichten auch durchgesetzt werden. Die Aufsicht sollte zudem dafür zuständig sein, dass auf dem Finanzmarkt Transparenz und Wettbewerb herrscht.

Ein liberaler Finanzmarkt muss sieben Bedingungen erfüllen:

1. Der Kunde muss frei wählen können.

2. Der Kunde muss wissen können, was er kauft resp. was ihm verkauft

wird.

3. Der Kunde muss wissen können, was es kostet.

4. Der Kunde muss den Anbieter einklagen können, wenn dieser seinen

Auftrag verletzt oder gegen diese drei Prinzipien verstossen hat.

5. Das Gericht muss innert nützlicher Frist und zu sinnvollen Kosten ein

fundiertes Urteil fällen.

6. Anbieter müssen diese Rahmenbedingungen nach eigenem Gutdünken und zu minimalen Kosten – im Rahmen ihrer Produktionsfunktion – erfüllen können.

7. Anbieter müssen in Konkurs gehen können.

Diese Bedingungen sind in einem heterogenen Markt mit grossen und kleinen Anbietern am besten zu erreichen. Die Festlegung einer einheitlichen Finanzplatzstrategie des Bundes, mit der die Anbieter gleichgeschaltet und die kleinen Anbieter mehrheitlich ausgeschaltet werden, wäre definitiv der falsche Weg.

 

Wie steht es derzeit mit der Anbindung des Finanzplatzes Schweiz an die EU?

n Der Finanzmarkt Schweiz ist eine wichtige Exportindustrie wie die Uhren- oder Pharmaindustrie. Die EU ist ein wichtiger Exportmarkt. Leider hat man die Beratung der Ausländer in der Schweiz unnötigerweise erschwert, so dass die Bedeutung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen wichtiger geworden ist.

«DER FINANZMARKT SCHWEIZ IST EINE 
WICHTIGE EXPORT-
INDUSTRIE.»

Wenn inländische Banken Dienstleistungen an Einwohner der EU vertreiben wollen, müssen sie sich an das EU-Recht («MiFID») halten. Das tun erst wenige Banken in der Schweiz. Die Einführung von Fidleg und Finig würde nicht helfen, diesen Marktzutritt zu erreichen. Für Deutschland, beispielsweise, ist es möglich, eine Erlaubnis für den Vertrieb von Finanzmarkt-Dienstleistungen aus der Schweiz heraus zu erreichen. Das wurde bis heute – soweit ich weiss – noch nie versucht.

 

Die Verfechter von Fidleg/Finig behaupten aber, die beiden Gesetze sollten Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zum EU-Markt öffnen. Ist dies also bloss ein leeres Versprechen?

n Das ist nicht nur ein leeres Versprechen. Das ist eher eine Unwahrheit, wenn man die Unterlagen der EU studiert.

«EINEN EU-MARKTZUTRITT BRInGEN FIDLEG UND FINIG NICHT.»

Innerhalb der Schweiz scheint ein Kampf zwischen Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern zu herrschen. Trifft dieser Eindruck zu?

n Ja. Fidleg und Finig sind eindeutig Gesetze mit weitreichenden industrie­politischen Wirkungen. Grosse Banken stören sich kaum an den neuen Kosten, die in Prozent klein sind und die sie zum grössten Teil auf die Kunden abwälzen werden. Bei den kleinen Anbietern aber werden die verbleibenden Kosten, die in Prozent hoch sind, in vielen Fällen zum Untergang des betreffenden Anbieters führen. 

Interview: Gerhard Enggist

zur person

Der 1948 geborene Martin C. Janssen studierte Volkswirtschaftslehre in Zürich und in Rochester (NY, USA). Später war er Lehrbeauftragter, Privatdozent und seit 1973 Professor an der Uni Zürich. 1986 gründete er die erste Firma im Bereich Kapitalanlagen, Finanzinformation und Beratung. Heute ist Janssen Eigentümer und Leiter der Ecofin-Gruppe mit ca. 45 Mitarbeitenden.

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