Publiziert am: 07.10.2016

Walter Frei erlebt «kleines Wunder»

GEFÄHRLICHE SPORTARTEN – Walter Frei stürzte bei einem Gleitschirmflug aus zehn Metern Höhe zu Boden und war danach zwei Monate an den Rollstuhl gefesselt. Heute ist der 32-jährige Glarner wieder kerngesund – und sagt: «Ich will wieder fliegen.»

Wer schon einmal mit einem Gleitschirm durch die Luft flog – und sei es auch nur als Tandem-Passagier – der versteht, wieso manche Leute süchtig sind nach diesem Gefühl. Der Moment, in dem sich die eigenen Füsse nach einem kurzen Sprint wie von alleine vom Boden erheben und man plötzlich realisiert, dass man fliegt, ist kaum zu beschreiben. Und wer anschliessend mit dem Gleitschirm durch die Luft schwebt, den Wind im Gesicht spürt und die Landschaft vor sich sieht, wähnt sich wohl nicht selten in einer anderen Sphäre.

Walter Frei, 32, kennt das Gefühl bestens. Und auch er war süchtig danach, frei wie ein Vogel durch die Luft zu gleiten. Zwei Schulungstage an einem Übungshang im heimischen Glarnerland, und der gelernte Elektroniker war «Feuer und Flamme» für den Sport. Frei flog, wann immer er Zeit hatte. Nicht selten wurde er bei seinen Ausflügen vom Teamleiter seines Arbeitgebers, der Swisscom, begleitet. Vier Jahre lang ging alles gut – doch auch folgendes wissen Gleitschirmflieger: Wenn einmal etwas passiert, dann hat dies oft schwerwiegende Konsequenzen.

Kurz nach dem Start drehte 
der Wind

Am 25. Juli 2012 war Walter Frei mit Freunden im Wallis unterwegs, um in der Nähe von Fiesch abzuheben. Zuvor hatte er eine Woche Gleitschirmferien in Italien verbracht, wo er täglich mehrere Stunden geflogen ist. Alles ging gut – bis eben an jenem Mittwochmorgen vor vier Jahren. Es geschah kurz nach dem Start: Frei befand sich rund zwölf Meter über dem Boden, als auf einmal der Wind überraschend etwas drehte. Ehe der erfahrene Gleitschirmpilot reagieren konnte, klappte der Schirm seitlich zusammen – der Absturz war nicht mehr aufzuhalten.

Obwohl Walter Frei mit voller Wucht auf seinem Steissbein aufschlug, verlor er bei dem Unfall nie das Bewusstsein. Mehr noch: Frei war überzeugt, dass schon bald wieder alles in Ordnung sein würde – schliesslich hatte er sich bis dahin noch nie einen Knochen gebrochen und war auch kaum je im Spital. Selbst die Tatsache, dass er seine Beine nicht bewegen konnte, schien den Verunfallten nicht zu verunsichern: «Ich glaubte, ich hätte mir die Beine gebrochen oder ähnliches.» Was er nicht wusste: Der Aufschlag auf dem Boden war so stark, dass Freis erster Lendenwirbel geradezu zerbarst. Die Folge des Absturzes: eine inkomplette Paraplegie.

Doch Walter Frei blieb zuversichtlich. Und das auch dann, als ihn der Doktor einige Stunden später im Inselspital Bern über die Diagnose informierte: «Ich hatte zu keinem Zeitpunkt damit gerechnet, dass ich nicht mehr laufen können würde.» Frei ist so optimistisch, dass er sogar bei dem behandelnden Arzt aneckt. Dieser warf ihm vor, den Ernst der Lage zu verkennen. Denn ernst war sie, Freis Lage.

Ă„rzte sprachen von einem Wunder

Nach zwei Wochen im Inselspital wurde der Verunfallte nach Nottwil verlegt. Die Zeit im Paraplegikerzentrum bezeichnet er als prägend. «Ich habe viele andere Patienten kennengelernt und mit Leuten Freundschaften geschlossen, denen es zum Teil viel schlimmer erging als mir.» Er erzählt etwa von einem Dachdecker im Teenageralter, der seit seinem Unfall querschnittgelähmt ist und wohl nie mehr laufen wird. Frei hatte mehr Glück. Zwar war auch er während zwei Monaten an den Rollstuhl gefesselt – doch dank der täglichen Therapie in Nottwil machte er kontinuierlich Fortschritte. Tag für Tag, Schritt für Schritt. Dass er heute wieder in der Lage ist, sich ohne Rollstuhl und Krücken fortzubewegen, bezeichneten die behandelnden Ärzte als kleines Wunder. So falsch lagen sie wohl nicht.

Dass der Verunfallte nur vier Monate nach dem Unfall wieder in einem 20-Prozent-Pensum zu seiner Tätigkeit als Projektleiter bei der Swisscom zurückkehren konnte, ist nicht nur seiner Willensstärke, sondern auch der Unterstützung des Betriebes zu verdanken. Die Swisscom ermöglichte es Walter Frei, sein Pensum Schritt für Schritt zu erhöhen und dabei zum Teil auch im Homeoffice zu arbeiten. Weniger als ein Jahr nach dem verheerenden Unfall arbeitete Frei wieder 100 Prozent in seinem angestammten Beruf. Darüber hinaus 
absolvierte er sogar noch eine berufsbegleitende Weiterbildung zum eidgenössischen Wirtschaftsinformatiker. «Ich fühlte mich in der Zeit nach dem Unfall stets sehr umfassend betreut», betont Frei. Damit meint er einerseits seinen Arbeitgeber, andererseits aber auch die Case-Managerin der Suva, die ihm immer unterstützend zur Seite stand.

Er möchte wieder fliegen

Menschlich habe ihn der Unfall nicht wesentlich verändert, sagt Frei. «Möglicherweise bin ich in gewissen Situationen etwas vorsichtiger geworden.» So überspringe er beim Skifahren zum Beispiel nicht mehr zwingend jede Schanze. Und trotzdem: Ans Gleitschirmfliegen denkt Walter Frei auch heute noch. Und er sagt: «Ich will wieder fliegen.» Dies ganz zum Ärger seiner Freundin und – noch mehr – seiner Mutter. «Sie sind strikte dagegen.» Bis jetzt war es noch nicht soweit, aber geht es nach Frei, ist es nur eine Frage der Zeit, bis er seinen Gleitschirmrucksack wieder packt. Wer schon einmal mit einem Gleitschirm durch die Luft flog, der wird Walter Frei verstehen können.

versicherungsschutz: DAS MÜSSEN SIE WISSEN

Waghalsigkeit ist nicht voll versichert

In der Schweiz ereigneten sich zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr durchschnittlich 500 Gleitschirmunfälle. Dabei sind 43 Personen gestorben, in 71 Fällen sprachen die Unfallversicherer eine Invalidenrente. Obwohl es bei dieser Sportart immer wieder zu Unfällen kommt, können Gleitschirmflieger Vorkehrungen treffen, um das Unfallrisiko auf ein vernünftiges Mass zu beschränken. Tun sie dies nicht und fliegen beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, müssen sie bei einem Unfall damit rechnen, nur ungenügend versichert zu sein. Denn die Versicherer haben das Recht, die Geldleistungen, insbesondere Taggelder und Renten, der obligatorischen Unfallversicherung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern, wenn der Unfall bei einer gefährlichen Sportart oder Tätigkeit in der Freizeit passierte. Nur die Heilungskosten müssen sie immer tragen.

Gefährliche Sportarten heissen in der Fachwelt Wagnisse. Im Gegensatz etwa zu Motocrossrennen, Base Jumpen oder Speedflying zählt das herkömmliche Gleitschirmfliegen wie auch Fallschirmspringen nur zu den relativen Wagnissen. Das heisst, dass es nicht bei jedem Unfall, sondern nur im Einzelfall zu Kürzungen der Versicherungsleistungen kommen kann, falls der Sportler die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet hat. Anders sieht dies bei einem absoluten Wagnis aus. Wer also in der Freizeit, beispielsweise beim Base Jumpen, Kopf und Kragen riskiert und dabei verunfallt, muss in jedem Fall mit höchstens der Hälfte der Versicherungs-Geldleistungen Vorlieb nehmen. Die Suva empfiehlt, für derartige Fälle eine Ergänzungsdeckung in Form einer UVG-Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer abzuschliessen. Der Suva ist es von Gesetzes wegen verwehrt, Zusatzversicherungen anzubieten.

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