Publiziert am: 21.09.2018

Wann und wie viel?

Billag-rückerstattung – Beide Räte sagen Ja zur Motion von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger.

Der Bundesrat muss die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückbezahlt werden können. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer Motion der Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger mit 37 zu 
1 Stimmen zugestimmt.

Das Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hatte sich bei seinem Vorstoss auf einen Bundesgerichtsentscheid vom April 2015 gestützt. Darin hatten die Lausanner Richter festgestellt, dass die Billag jahrelang und unrechtmässig zu viel Geld einkassiert hat. 2017 hielt das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen fest, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuer von 
2,5 Prozent rückwirkend zurückerstattet werden muss.

Seit 2011 seien «insgesamt jährlich über 30 Millionen Franken ohne Rechtsgrundlage einkassiert» worden, begründete Flückiger ihren Vorstoss. «Dieses Geld gehört den 
Gebührenzahlern und muss zurückerstattet werden.» Der unrechtmässige Zustand müsse umgehend behoben werden, und diese Forderungen dürften nicht verjähren.

«Erwarte volle Rückerstattung»

Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Dennoch haben beide Räte dem Vorstoss zugestimmt. Die Frage lautet nun, wann die von der Billag Geprellten ihr Geld zurückerhalten, und wie viel es sein wird. «Ich erwarte, dass das Geld, das widerrechtlich eingezogen wurde, den Billag-Kunden rasch und in vollem Umfang zurückerstattet wird», sagt Flückiger.En

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