Gewerbekongress: sgv-Gremien gewählt und Weichen gestellt
Wenn schon, dann bitte verbindlich
FERNMELDEGESETZ – Der Bundesrat will das geltende Gesetz revidieren und dabei die Interventionsmechanismen stärken. Der sgv fordert Garantien.
Wie weiter mit dem Fernmeldegesetz (FMG)? Der Bundesrat will das geltende Gesetz revidieren. Er will vor allem seine Interventionsmechanismen stärken. Er will in der Lage sein, die marktmächtigen Unternehmen zu verpflichten, ihre Netze den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen. Ob das wohl gut kommt?
Drei wichtige Fragen
Tatsache ist: Es ist unmöglich, zu wissen, wie sich ein Markt entwickeln wird. Deshalb kann die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision anhand dreier Leitfragen beurteilt werden: Schafft die Vorlage Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb? Führt das von der Vorlage gewollte Marktdesign zu mehr oder besseren Dienstleistungen («Services» und «Servicelevels»)? Und: Ist die Vorlage geeignet, einen Ausbau oder eine bessere Nutzung vorhandener Bandbreiten zu erlauben?
Abbau von Regulierung
Die beste Förderung des Wettbewerbs ist der Abbau von Regulierungen. Erstens entfallen dadurch Regulierungskosten. Zweitens werden Markteintrittsschwellen beseitigt. Drittens führt der Abbau von Regulierung zu mehr unternehmerischen Freiraum und deshalb zu mehr Innovation. In seiner Botschaft unterlässt es der Bundesrat, einen umfassenden Abbau von Regulierungen vertieft zu prüfen. Stattdessen schlägt er eine technologieneutrale Regulierung vor, welche immerhin besser ist als ein technologiespezifischer Eingriff.
«DAS FERNMELDEGESETZ BRAUCHT EIGENTUMS- UND VERFAHRENSGARANTIEN.»
Technologieneutral bedeutet dabei: Heute gibt es separate Regulatorien für Kupfernetze und für andere Netze. Während erstere dem bereits geltenden Fernmeldegesetz unterstehen, werden die anderen über das Kartellgesetz überwacht. Neu sollen alle Netze der gleichen Regulierung unterstellt werden. Das heisst konkret: Bei Vorliegen der Marktdominanz soll der Bundesrat künftig das dominante Unternehmen verpflichten, den Mitbewerbern Netzzugang zu gewähren.
Technologieneutralität für alle
Eine technologieneutrale Zugangsregulierung ist insofern wettbewerbspolitisch angebracht, als dass damit das Potenzial von technologiespezifischen Eingriffen und somit von Marktverzerrungen reduziert werden. Andererseits müsste eine wirklich technologieneutrale Regulierung für alle Anschlüsse gelten – und nicht nur für Festnetze, wie in der Vorlage vorgesehen.
In der vorgeschlagenen Form ist das FMG zwar in der Lage, den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Fernmeldediensten zu steigern. Auf jeden Fall scheinen die vorgeschlagenen Regelungen zu effizienterem Bandbreitenmanagement zu führen. Durch intensivere Nutzung der Bandbreite kann auch der Wettbewerb zwischen Dienstleistungen stärker werden.
Für das Investitionsvolumen und für die Innovationsumsetzung auf der Netzebene schafft die Gesetzesrevision jedoch negative Anreize. Diese werden aber wahrscheinlich durch die ohnehin stattfindende Technologieentwicklung abgemildert. Also kann insgesamt mehr Wettbewerb und damit auch erhöhter Investitions- und Innovationsdruck erwartet werden.
Die Position des sgv
Ordnungspolitisch ist grundsätzlich jeder Kontrahierungszwang sowie jede faktische Preiskontrolle abzulehnen. Dennoch sind sie in der Wettbewerbspolitik übliche Mittel, um mit Missbrauch von Marktdominanz umzugehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kann also der FMG-Revision zustimmen, wenn die technologieneutrale Zugangsregulierung durch Eigentums- und Verfahrensgarantien ergänzt wird. Die zwei wichtigsten Garantien sind erstens: Tätigkeiten, die dem FMG unterstellt werden und darin reguliert werden, stehen ausserhalb der Geltung anderer wettbewerbspolitischer Gesetze – zum Beispiel des Kartellgesetzes. Und zweitens: Ein allfälliger Kontrahierungszwang muss zu Marktbedingungen erfolgen. Zudem muss das FMG verbindliche Vorgaben für die Umsetzung der Regulierung machen – allgemeine Kompetenzdelegationen an den Bundesrat oder an den Regulator reichen nicht aus.
Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv
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