Publiziert am: 17.06.2022

Die Meinung

Wettbewerb spielt – trotz der Weko

Der Wettbewerb ist ein Erfolgsfaktor der Schweizer Wirtschaft. Seine positiven Impulse kommen aus allen Bereichen, in dem er gilt. Der Wettbewerb im Bildungswesen gibt der Berufsbildung ihre Spitzenposition. Der Steuerwettbewerb macht die Schweiz steuergünstiger. Der Standortwettbewerb zwischen den Kantonen macht sie bürgernäher. Das alles gilt auch für die Wirtschaft. Der Wettbewerb belebt, macht Unternehmen innovativ, hält sie flexibel und nützt den Konsumenten.

Der Wettbewerb ist dabei eng mit der Wirtschaftsfreiheit verbunden. Wirtschaftsfreiheit heisst: Unternehmerinnen und Unternehmen bestimmen ihre Geschäftsmodelle frei, auf eigenes Risiko und zum eigenen Nutzen.

Regulatorische Einschränkungen, staatliche Monopole, rechtlicher Gebietsschutz und andere Gebote der öffentlichen Hand wirken sich als sogenannte Marktzutrittsschranken aus. Sie erhöhen den Aufwand der einzelnen – vor allem neuen – Firmen, in Märkte einzudringen. Damit mindern sie die Konkurrenz, und damit den Druck auf die bestehenden Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu erneuern und zu verbessern.

Wettbewerb wird also durch die gegenseitige Herausforderung der Unternehmen im Markt hergestellt. Damit sie sich möglichst herausfordern können, braucht es sehr tiefe – eigentlich: keine – Marktzutrittsschranken. Denn allein schon die Möglichkeit von neuer Konkurrenz belebt den Wettbewerb unter den bereits existierenden Firmen.

So weit, so gut. Was ist aber, wenn einzelne Firmen andere vom Wettbewerb abhalten – wenn also Private gegen Private antreten? Für solche Fälle gibt es die Kontrolle über den Missbrauch von Marktmacht, wie sie im Wettbewerbsrecht verankert ist. Gleiches gilt zur Kontrolle über volkswirtschaftlich relevante Kartelle. Abmachungen zwischen Firmen, welche der Volkswirtschaft als ganzer schaden, werden sanktioniert.

Diese ganz einfache, aber höchst effektive Marktordnung wird heute ausgerechnet von der Wettbewerbskommission Weko auf den Kopf gestellt. In direktem Widerspruch zum Kartellgesetz behandelt sie Kooperationen zwischen Unternehmen als Kartellvergehen. Auch wenn diese Kooperationen dazu dienen, Grossunternehmen herauszufordern und den Wettbewerb zu beleben. Dass die Wettbewerbsbehörde dabei auch noch die Unschuldsvermutung ausser Kraft setzt, zeigt, wie wenig sie von den Rechten der einzelnen Unternehmerinnen und Unternehmer hält.

Umgekehrt lässt die Weko den vor allem staatlichen, marktmächtigen Unternehmen freien Lauf. Beim Fall EKS Schaffhausen deckte die Wettbewerbsbehörde das marktmächtige Gebaren der Elektrizitätswerke, obwohl das Bundesamt für Energie die gleiche Firma wegen Missbrauchs der Monopolstellung sanktionierte. Als die SBB einen trimodalen Hafen in Basel ausbauen und dabei so grosse Überkapazitäten schaffen wollte, dass verschiedene KMU aus dem Logistikmarkt rausfallen würden, fand das die Weko zweckmässig.

Diese krassen Verstösse der Behörde gegen das Gesetz fallen auf. Nicht umsonst hat das Parlament innerhalb zweier Sessionen zwei Motionen überwiesen, welche die Praxis der Weko zurück auf die gesetzliche Grundlage führen wollen. Die «Motion Français» will die gesetzlich verankerte Einzelfallgerechtigkeit, die «Motion Wicki» die Unschuldsvermutung garantieren.

Eine Behörde, die vom Parlament derart klar und häufig in den Senkel gestellt wird, gibt zu denken. Aber heute gilt ganz klar: Wer für den Wettbewerb eintritt, stellt eine grosses Fragezeichen hinter die aktuelle Praxis der Wettbewerbsbehörde.

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