Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Wichtigste Debatte der Legislatur
SV 17/STAF – Der Nationalrat hat sich bei der Beratung der Steuervorlage in den Hauptpunkten dem Kompromiss 
des Ständerats angeschlossen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist mit dem Resultat zufrieden.
Nach neunstĂĽndigen intensiven – und manchmal auch theatralischen – Beratungen hat sich der Nationalrat bei der Steuervorlage in den grossen Linien dem KomproÂmiss des Ständerats angeschlossen. Die zahlreichen Minderheitsanträge der WirtÂschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) gaben zu unzähligen Reden und gegenseitigen Angriffen Anlass. Sämtliche Versuche, das Eintreten auf die Vorlage und die Eckwerte der Vorlage zu sabotieren, sind gescheitert. Mit jeder Abstimmung am Ende der einzelnen Diskussionsblöcke verstärkte sich die UnterÂstĂĽtzung des Nationalrats fĂĽr den Kompromiss des Ständerats.
Ein historischer Kompromiss
Der Nationalrat ist also auf die Vorlage fĂĽr das Bundesgesetz ĂĽber die Steuerreform und die AHV-Finanzierung eingetreten. Die grösste Sorge hatte darin bestanden, dass der ÂNationalrat das STAF-Paket zur Neubehandlung an den Ständerat zurĂĽckÂweisen könnte. Auch die mit dem AHV-Steuer-Deal verbundene Vermischung der Politikbereiche, ĂĽber die wohl niemand entzĂĽckt ist, hielt der Opposition der MinderÂheiten stand.
Die politische Dringlichkeit und der in diesem Dossier gefundene Kompromiss erwiesen sich ĂĽberdies als ĂĽberzeugender als sämtliche ĂĽbrigen Minderheitsanträge (u. a. fĂĽr eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen, fĂĽr eine Anhebung des Bundesbeitrags an die AHV, gegen die steuerliche BegĂĽnstigung der EntwickÂlungsÂausgaben und fĂĽr eine Ausdehnung des fakultativen Abzugs fĂĽr Eigenfinanzierung auf alle Kantone).
Die vom Nationalrat angenommene Fassung der Vorlage weicht nur in zwei Punkten von jener des Ständerats ab: bei der Berücksichtigung der Gemeinden und Städte und beim Kapitaleinlageprinzip. Im Übrigen hat der Ständerat diese Woche dem Beschluss des Nationalrats zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
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Aus Sicht der KMU
Im Idealfall wäre der Kompromiss ohne eine Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden realisiert Âworden. Dennoch lässt sich nicht bestreiten, dass das STAF-Paket die Anliegen der KMU berĂĽcksichtigt, was bei der vom Bundesrat in seiner Botschaft von Ende März 2018 vorgestellten Fassung der Vorlage ganz klar nicht der Fall war.
In der Tat kam es bei der SV 17 zu einer echten Kehrtwende, wurden doch die beiden Gegenfinanzierungsmassnahmen, die auf dem 
Buckel der KMU ausgetragen worden wären, praktisch ad acta gelegt. So hat die Erhöhung der Familienzulagen einem sozialen Ausgleich über die AHV Platz gemacht.
«DAS PAKET BERÜCKSICHTIGT DIE ANLIEGEN DER KMU BESSER 
ALS DIE VORLAGE DES 
BUNDESRATS.»
Die Problematik der Finanzierung der AHV ruft allerdings nach entschiedeneren Massnahmen, die in der nächsten AHV-Revision behandelt werden müssen. Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden wird ihrerseits nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmass erfolgen, das für zahlreiche KMU und alle Familienunternehmen eine reale Gefahr dargestellt hätte. Es wird die Aufgabe der Kantone sein, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des STAF-Pakets das Wirtschaftsgefüge stärken werden.
Alexa Krattinger, 
Ressortleiterin sgv
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