Publiziert am: 21.09.2018

Wichtigste Debatte der Legislatur

SV 17/STAF – Der Nationalrat hat sich bei der Beratung der Steuervorlage in den Hauptpunkten dem Kompromiss 
des Ständerats angeschlossen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist mit dem Resultat zufrieden.

Nach neunstündigen intensiven – und manchmal auch theatralischen – Beratungen hat sich der Nationalrat bei der Steuervorlage in den grossen Linien dem Kompro­miss des Ständerats angeschlossen. Die zahlreichen Minderheitsanträge der Wirt­schafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) gaben zu unzähligen Reden und gegenseitigen Angriffen Anlass. Sämtliche Versuche, das Eintreten auf die Vorlage und die Eckwerte der Vorlage zu sabotieren, sind gescheitert. Mit jeder Abstimmung am Ende der einzelnen Diskussionsblöcke verstärkte sich die Unter­stützung des Nationalrats für den Kompromiss des Ständerats.

Ein historischer Kompromiss

Der Nationalrat ist also auf die Vorlage für das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung eingetreten. Die grösste Sorge hatte darin bestanden, dass der ­Nationalrat das STAF-Paket zur Neubehandlung an den Ständerat zurück­weisen könnte. Auch die mit dem AHV-Steuer-Deal verbundene Vermischung der Politikbereiche, über die wohl niemand entzückt ist, hielt der Opposition der Minder­heiten stand.

Die politische Dringlichkeit und der in diesem Dossier gefundene Kompromiss erwiesen sich überdies als überzeugender als sämtliche übrigen Minderheitsanträge (u. a. für eine Erhöhung des Rentenalters der Frauen, für eine Anhebung des Bundesbeitrags an die AHV, gegen die steuerliche Begünstigung der Entwick­lungs­ausgaben und für eine Ausdehnung des fakultativen Abzugs für Eigenfinanzierung auf alle Kantone).

Die vom Nationalrat angenommene Fassung der Vorlage weicht nur in zwei Punkten von jener des Ständerats ab: bei der Berücksichtigung der Gemeinden und Städte und beim Kapitaleinlageprinzip. Im Übrigen hat der Ständerat diese Woche dem Beschluss des Nationalrats zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

 

Aus Sicht der KMU

Im Idealfall wäre der Kompromiss ohne eine Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden realisiert ­worden. Dennoch lässt sich nicht bestreiten, dass das STAF-Paket die Anliegen der KMU berücksichtigt, was bei der vom Bundesrat in seiner Botschaft von Ende März 2018 vorgestellten Fassung der Vorlage ganz klar nicht der Fall war.

In der Tat kam es bei der SV 17 zu einer echten Kehrtwende, wurden doch die beiden Gegenfinanzierungsmassnahmen, die auf dem 
Buckel der KMU ausgetragen worden wären, praktisch ad acta gelegt. So hat die Erhöhung der Familienzulagen einem sozialen Ausgleich über die AHV Platz gemacht.

«DAS PAKET BERÜCKSICHTIGT DIE ANLIEGEN DER KMU BESSER 
ALS DIE VORLAGE DES 
BUNDESRATS.»

Die Problematik der Finanzierung der AHV ruft allerdings nach entschiedeneren Massnahmen, die in der nächsten AHV-Revision behandelt werden müssen. Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden wird ihrerseits nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmass erfolgen, das für zahlreiche KMU und alle Familienunternehmen eine reale Gefahr dargestellt hätte. Es wird die Aufgabe der Kantone sein, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des STAF-Pakets das Wirtschaftsgefüge stärken werden.

Alexa Krattinger, 
Ressortleiterin sgv

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