
Tempo 30 neu ohne Gutachten
STRASSENVERKEHR – Der Bundesrat vereinfacht die Einführung von Tempo-30-Zonen. Der sgv lehnt flächendeckendes Tempo 30 ab und setzt sich für ein differenziertes Geschwindigkeitsregime ein.
EISENBAHNINFRASTRUKTUR – Der Bund will weitere Finanzmittel für den dringend benötigten Ausbau der Bahninfrastruktur sprechen, darunter auch für die Autoverlade. Das ist gut – doch Kritik bleibt.
In den letzten Jahren konnten bereits einige Meilensteine im Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erreicht werden: Der neue Vier-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) wurde Ende 2020 in Betrieb genommen; Mitte 2021 konnte der Anschluss an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV) realisiert werden; und die Ausbauten des Programms «Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur» (ZEB) sowie die weiteren NEAT-Projekte schreiten planmässig voran.
Die weitere Planung im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Eisenbahninfrastruktur besteht aus den beiden Ausbauschritten (AS) 2025 und 2035. Der AS 2025 konzentriert sich darauf, Engpässe zu beheben und Kapazitäten zu erweitern. Im AS 2035 sollen zusätzlich Angebote ausgebaut werden. Dazu beantragt das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Erhöhung der entsprechenden Verpflichtungskredite um 330 respektive 980 Millionen Franken.
Die Investitionen in derartige Ausbauten sind richtig und wichtig, denn ein leistungsfähiges Schienennetz trägt zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei. Bedenklich sind dabei einzig die sich abzeichnenden Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Projekte von drei bis fünf Jahren. Daher fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Vereinfachung und Beschleunigung der derzeit äusserst komplexen Umsetzungsverfahren.
Während sich bei den Autoverladen (vgl. Kasten) ein Schritt in die richtige Richtung zeigt, ist das Bun-desamt für Verkehr (BAV) bei der Perspektive BAHN 2050 auf dem Holzweg. So soll der Fokus dieser Strategie für die langfristige Bahnentwicklung auf der «Verlagerung auf die Bahn» und einer «merklichen Erhöhung des Bahnanteils am Modalsplit» liegen. Diese Stossrichtung entbehrt nicht nur jeglicher rechtlichen Grundlage – in der Schweiz gibt es sowohl für den Personen- als auch für den Binnengüterverkehr keinen Verlagerungsauftrag von der Strasse auf die Schiene –, sie widerspricht sogar dem durch die Verfassung garantierten Recht auf die freie Wahl des Verkehrsmittels.
Weiter werden sämtliche Fortschritte, welche der Strassenverkehr in den vergangenen Jahren in Sachen Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gemacht hat, gekonnt ignoriert. Hier braucht es eine Kehrtwende. Der sgv fordert die Streichung des Verlagerungsziels. Stattdessen muss sich die künftige Entwicklung der Bahn durch Eigenwirtschaftlichkeit, Kundenorientierung und Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern hin zur Multimodalität auszeichnen.ml
Mehr Effizienz und weniger Subventionen
Nebst der allgemeinen Bahninfrastruktur (vgl. Haupttext) sind auch bei den Autoverladen Erneuerungsarbeiten im Gange. Dafür beantragt das BAV einen Zusatzkredit von 40 Millionen Franken zur Finanzierung der strassen- und eisenbahnseitigen Infrastrukturen. Dabei ist besonders begrüssenswert, dass das Rollmaterial künftig fremdfinanziert wird und nicht mehr über à -fonds-perdu-Beiträge. Dies ist ein erster Schritt hin zu höherer Effizienz und schlussendlich auch weniger Subventionen. Diese Stossrichtung zeigt sich auch im Entscheid, den Betrieb des Oberalp-Verlads der Matterhorn Gotthard Bahn wegen zu geringer Nachfrage einzustellen. ml
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