Publiziert am: 08.08.2014

Wie weiter nach dem Hochwasser?

VERSICHERUNGSRATGEBER – Aufgrund der Unwetter von Mitte Juli erlitt die Firma von A.G. ­einen Betriebsunterbruch. Wie lange wird ein solcher Schaden von der Versicherung gedeckt?

A.G. aus B.:Wir führen ein Holzbau-Unternehmen. Unser Betrieb ist wunderschön gelegen in der Nähe eines grösseren Flusses. Letzthin haben wir ein Stöckli auf unserem Grundstück zu einem kleinen Ausflugsrestaurant umgebaut, das meine Frau nun betreibt und führt. Aufgrund der Unwetter und des Hochwassers von Mitte Juli dieses Jahres erlitten wir einen totalen Betriebsunterbruch. Das kommt uns sehr ungelegen, denn umsatzweise stehen die besten Wochen an. Wir wissen noch nicht, wann wir die Produktion wieder starten können. Mehrere Gebäude sind vollständig zerstört oder beschädigt und müssen neu aufgebaut werden. Problematisch ist zudem, dass einer unserer ganz wichtigen Zulieferanten, eine Sägerei, bei diesen Unwettern ebenfalls erhebliche Schäden erlitten hat. Wie ist mein Ausfall beim Holzbauunternehmen versichert und wie lange kann ich mit Versicherungsleistungen rechnen, wenn der Betrieb nicht so schnell wieder aufgenommen ­werden kann? Wird der Ausfall des Ausflugsrestaurants auch ersetzt?

Sehr geehrter Herr G.: Ihre Fragen betreffen die Betriebsunterbrechungsversicherung BU. Sie versichert den Ertragsausfall, abzüglich eingesparter Kosten. Ebenso werden Ihnen während der tatsächlichen Unterbrechungsdauer anfallende Mehrkosten vergütet, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind. Wichtig ist, dass Sie beim Abschluss der Versicherung zur Berechnung der BU-Versicherungssumme korrekte Umsatzzahlen angeben. Ansonsten kann es zu einer Unterversicherung kommen, die sich bei der Berechnung der BU-Entschädigung wegen Leistungskürzungen nachteilig für Sie auswirkt.

Der Ausfall Ihres Zulieferanten führt zu einem sogenannten Rückwirkungsschaden. Damit sind Ertragsausfälle und Mehrkosten gemeint, die Ihrem Betrieb entstehen, weil ein Fremdbetrieb, von dem Ihr Unternehmen massgeblich abhängig ist, selber von einem versicherten Schadenereignis betroffen ist. Im Markt gibt es BU-Versicherungen, welche Rückwirkungsschäden integral oder teilweise abdecken. Andernfalls kann respektive sollte dieses Risiko mittels einer Zusatzversicherung speziell eingekauft und abgedeckt werden.

Bei Bedarf Haftstrecke verlängern

Aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergibt sich, wie lange Sie ab Eintritt der versicherten Gefahr maximal Leistungen beanspruchen können. Je nach Versicherer ist diese in der BU-Grunddeckung unterschiedlich lang bemessen, in der Regel sind es 24 Monate. Mit einer Zusatzdeckung kann aber die Haftstrecke der Versicherung bis auf 36 Monate verlängert werden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn sich der Wiederaufbau des Unternehmens verzögert, insbesondere, wenn Ihre Maschinen nicht schnell wiederbeschafft werden können oder mit langwierigen Einsprachen zu rechnen ist. Letzteres könnte bei Ihnen der Fall sein, weil Ihr Grundstück an einem speziellen Ort liegt.

Bezüglich des Ausflugsrestaurants kommt es darauf an, ob Sie diese neue Geschäftstätigkeit in die Versicherung aufgenommen haben. Wenn das nicht der Fall ist, dürfte es schwierig werden, für diesen Ausfall Ersatz geltend zu machen.

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