Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Wo bleibt der Volkswille?
AHV-REFORM – Bei der Altersvorsorge 2020 hat der Souverän eine moderate MehrwertsteuererÂhöhung abgelehnt. Nun will der Bundesrat eine massive Erhöhung. Das kann nicht gut kommen.
Mit unerhörtem Enthusiasmus hat sich Bundespräsident Alain Berset fĂĽr die Altersvorsorge 2020 eingesetzt. Doch das Volk verweigerte ihm die Zustimmung. Eine herbe Niederlage fĂĽr unseren Sozialminister, von der er sich scheinbar noch immer nicht erholt hat. Denn die neuen, aus seiner KĂĽche stammenden Vorschläge zur Reform der finanziell schwer angeschlagenen AHV sehen mehr nach einer Strafaktion aus denn nach einem vielversprechenden Anlauf fĂĽr einen mehrÂheitsÂfähigen Kompromiss.
Volk und Stände haben sich im vergangenen September gegen zusätzliche 0,6 Mehrwertsteuerprozente 
zugunsten der AHV ausgesprochen. Weil die Vorlage zudem einen enorm teuren Leistungsausbau vorsah und insgesamt viel zu komplex und zu undurchsichtig war, wurden auch die Gesetzesanpassungen abgelehnt. Logische Schlussfolgerung wäre, dass im Sinne des vom Schweizerischen GewerbeÂverband sgv vor Jahresfrist präsentierten Plans B zwei schlanke, getrennte Vorlagen fĂĽr die AHV und die 2. Säule ausgearbeitet werden. Unsere Altersvorsorge könnte so auf mittlere Frist stabilisiert werden, und man hätte genug Zeit, um umfassendere Reformen anzugehen.
DĂ©jĂ -vu-Erlebnis
Der Bundesrat sieht das anders. Statt um die abgelehnten 0,6 Prozent will er die Mehrwertsteuersätze nun um satte 1,7 Prozent erhöhen. An teuren KompensaÂtionsÂmassnahmen zur längst fälligen Erhöhung des Frauenrentenalters will er festhalten, und auch die Komplexität der Vorlage soll nicht spĂĽrbar reduziert werden. Der am 24. September 2017 zum Ausdruck gebrachte Volkswille wird damit klar missÂachtet.
Hat der sgv, der die Altersvorsorge 2020 an vorderster Front bekämpfte, damit einen Pyrrhussieg eingefahren? Mitnichten. Dank der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist es gelungen, einen unsinnigen AHV-Ausbau nach dem Giesskannenprinzip zu verhindern, der uns jährliche Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken beschert hätte. Erspart bleiben der Wirtschaft und den Erwerbstätigen auch schädliche Lohnprozenterhöhungen.
Zudem hat man beim Studium der bundesrätlichen Eckwerte zur AHV-Reform ein Déjà -vu-Erlebnis. In der damaligen Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 schlug der Bundesrat vor, die Mehrwertsteuersätze um volle zwei Prozent zu erhöhen. Eine erste Korrektur nach unten nahm er dann selber vor, das Parlament besserte massgeblich nach. Man darf daher guten Gewissens davon ausgehen, dass auch bei der Neuauflage der Altersreform das letzte Wort noch längst nicht gesprochen ist.
Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv
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