Publiziert am: 01.06.2018

Zustimmung mit Vorbehalten

STEUERVORLAGE 17 – Die Zeit eilt und der internationale Druck ist hoch: Der Schweizerische 
Gewerbeverband sgv verschliesst sich den von der WAK-S vorgeschlagenen Ideen nicht.

An ihrer Sitzung vom 15. Mai hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ein Gesamtkonzept Steuervorlage 17 (SV 17) mit mehreren Elementen einstimmig genehmigt: sozialer Ausgleich in der AHV, Teilbesteuerung von Dividenden, Anpassung am Kapitaleinlageprinzip sowie Abzug auf Eigen­finanzierung. «Eine Vermischung von Sozial- und Steuerpolitik ist a priori nicht wünschbar», sagt der Zürcher FDP-Nationalrat und Gewerbeverbandsdirektor Hans-
Ulrich Bigler. Doch weil die Zeit eilt, der internationale Druck nach wie vor hoch ist und das Paket gute Chancen auf Annahme im Parlament hat, begrüsst der sgv in der Tendenz das rasche Handeln und den offenkundigen Willen der WAK-S, sich 
für eine mehrheitsfähige Vorlage zu 
engagieren.

Die Forderungen des sgv

Das von der WAK-S in den Grundzügen vorgestellte Gesamtkonzept trägt den Forderungen des sgv weitgehend Rechnung: Wahrung der Steuerautonomie der Kantone, Beibehaltung der fundamentalen Errungenschaften der USR II für die KMU und ihre Aktionäre (also keine Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf Ebene des Bundes oder der Kantone) und Ablehnung einer Erhöhung der Familienzulagen.

Mit ihrem Vorschlag einer Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf mindestens 70 Prozent auf Bundesebene und auf mindestens 50 Prozent auf Kantonsebene entspricht die WAK-S weitgehend den Erwartungen des sgv. Die vorgeschlagene Anpassung der Teilbesteuerung von Dividenden entlastet – anders als vom Bundesrat vorgeschlagen – die Besteuerung der KMU in einem sensiblen Bereich.

Keine Steuererhöhungen

Die WAK-S lehnt die in der Vorlage vorgesehene Erhöhung der Familienzulagen ab und will die sozialen Auswirkungen der Vorlage stattdessen über die AHV aus­gleichen. Diese Vermischung von SF 17 und AHV-Reform beurteilt der sgv kritisch. Den Umstand, dass der Bund zusätzlich rund 900 Millionen Franken in die AHV einschiesst, stuft der sgv als «halbwegs positiv» ein. Die daraus entstehenden Kosten dürften 
jedoch Sparmassnahmen für den Haushaltsausgleich erforderlich machen. «Einsparungen dürfen nicht auf dem Buckel der KMU – und auch nicht auf Kosten der Bildung – erfolgen oder durch neue Steuererhöhungen finanziert werden», stellt sgv-Direktor Bigler klar.

Frauenrentenalter erhöhen

Bis anhin hat sich der sgv stets kategorisch gegen jegliche Erhöhung der Lohn­prozente ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung vertritt der sgv aber auch die Ansicht, dass eine rasche Reform der Altersvorsorge Not tut. «Der Bundesrat muss in seiner Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Revision dem Gesamtkonzept der WAK-S Rechnung tragen und dieses insbesondere durch eine Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen ergänzen», fordert Bigler.

Nicht an den Dividenden rĂĽtteln

Im Rahmen der SV 17 soll eine Anpassung am Kapitaleinlageprinzip vorgenommen werden. Dagegen hat der sgv nichts einzuwenden – sofern die im Gesamtkonzept der WAK-S vorgesehene Anpassung der Teil­besteuerung von Dividenden nicht geändert wird.

Der sgv hat auch nichts dagegen einzuwenden, dass den Hochsteuerkantonen der «Abzug für Eigenfinanzierung» als fakultatives Instrument zugestanden werden soll. Der Gewerbeverband hat die Einführung dieses Abzugs stets als fakultative Mass­nahme für die Kantone unterstützt.

Chancen auf Annahme

Nach Ansicht des sgv hat das nun vorliegende Gesamtkonzept SV 17 gute Chancen auf eine Annahme im Parlament. Es kann indessen nicht ausgeschlossen werden, dass das Referendum ergriffen wird. «Das Paket ist sehr komplex», betont sgv-Direktor und Nationalrat Bigler, «und es besteht die Möglichkeit, gegen die eine oder andere Gesetzesänderung das Referendum zu ergreifen.» Deshalb müsse die WAK-S in der Lage sein, das Gesamtkonzept als Ganzes garantieren zu können, damit das Gesamtkonzept SV 17 die grösstmögliche Akzeptanz erreiche. Kr/En

www.sgv-usam.ch

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