Publiziert am: 17.02.2023

Erleichterung für Grenzbetriebe bahnt sich an

Motion Schmid – Grenzgänger dürfen ihr ausländisches Privatauto in der Schweiz nur zu privaten Zwecken nutzen. Eine Motion will dies ändern, und damit die Geschäftsbedingungen für Schweizer Grenzbetriebe verbessern.

Heute schreibt die Zollverordnung vor, dass ausländische Privatfahrzeuge in der Schweiz für den Eigengebrauch gefahren werden dürfen, nicht jedoch zur gewerblichen Verwendung. Konkret bedeutet dies, dass Grenzgänger oder Wochenaufenthalter aus der EU ihren PKW für den Arbeitsweg in die Schweiz nutzen können. Es ist ihnen jedoch untersagt, das Auto während der Arbeitszeit zu fahren.

Wo liegt das Problem?

Auf den ersten Blick mag diese Regelung richtig erscheinen. Doch betrachtet man die Situation genauer, offenbart sich deren Unsinnigkeit (vlg. auch Artikel oben). Besonders in Grenzregionen und Berggebieten ist es ĂĽblich, dass die Angestellten von zu Hause aus direkt zum Kundentermin oder zur Baustelle fahren.

«Bei schweizweit über 360000 Grenzgängern ist das Ausmass dieses Problems beträchtlich.»

Ein Zwischenstopp am Firmensitz, um vom Privat- auf den Geschäftswagen zu wechseln, führt zu unnötigen Umwegen und Zeitverlusten. Während es für inländische Mitarbeitende möglich ist, ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, bleibt Grenzgängern und Wochenaufenthaltern diese Option verwehrt. Für die Betriebe bedeutet dies Zeit- und Effizienzverluste und somit erhebliche Mehrkosten. Bei schweizweit über 360 000 Grenzgängern ist das Ausmass dieses Problems doch beträchtlich.

Motion willUnsinn beenden

Des Problems nimmt sich nun eine Motion von Ständerat Martin Schmid an. Diese fordert, dass Grenzgänger und Wochenaufenthalter ihre im Ausland registrierten Privatfahrzeuge künftig für geschäftliche Zwecke im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz nutzen können. Damit werden die Geschäftsbedingungen der betroffenen Betriebe verbessert, und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber erhalten mehr Rechtssicherheit.

«Italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger fahren eben auf die Baustelle oder dann, wenn eine Ferienwohnung gereinigt wird, an einen Ort und nicht zuerst an den Geschäftssitz, um dann wieder in die gleiche Richtung an den Arbeitsort zurückzufahren», begründet Schmid seinen Vorstoss. Konkret fordert er eine Anpassung der Zollverordnung, damit dieses Problem in Zukunft nicht mehr besteht.

Das Anliegen wird bereits vom Ständerat unterstützt, und auch die nationalrätliche Kommission stimmte der Motion Ende Januar zu. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die Motion und empfiehlt sie dringend zur Annahme. Denn die Abschaffung unnötiger Regulierungen ist einer der wichtigsten Ansätze, damit Unternehmen ihr Entwicklungs- und Innovationspotenzial voll ausschöpfen können.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

Lesen Sie dazu auch

Meist Gelesen