Publiziert am: 14.04.2023

Ein völlig falscher Ansatz

RAUMPLANUNG – Ausgerechnet die Stadt Luzern schränkt Airbnb massiv ein. Ein aktuelles Beispielfür den Versuch, Probleme mittels zusätzlicher Regulierungen in den Griff zu bekommen. Besser wäre, bauliche Entwicklungen zu erleichtern und nicht länger zu behindern.

Der Wohnraum in der Schweiz wird knapper, die Mietpreise steigen. Besonders betroffen sind die städtischen Gebiete. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden in verschiedenen Regionen Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen diskutiert. Vor wenigen Wochen nahm denn auch die Stimmbevölkerung der (Tourismus-)Stadt Luzern die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» an. Demnach dürfen Wohnungen nur noch während maximal 90 Tagen pro Jahr kurzzeitig vermietet werden. Nebst Luzern kennen bereits andere Städte wie Bern und Genf Airbnb-Beschränkungen.

Eigentumsrecht aufgeweicht

Auf den ersten Blick mag es sinnvoll erscheinen, den knappen Wohnraum in erster Linie für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung zu stellen statt für den Tourismus. Doch in dieser Argumentation ist falsch: Das Zivilgesetzbuch hält klar fest, dass der Eigentümer einer Sache über diese nach seinem Belieben verfügen kann. Im vorliegenden Falle bedeutet dies, dass der Besitzer frei ist zu entscheiden, ob und wie er seine Wohnung vermieten möchte. Ihm zu untersagen, diese kurzzeitig an Touristen zu vermieten, stellt demnach einen Eingriff in seine Eigentumsrechte dar. Ist diese Linie erst einmal überschritten, könnten leicht auch weitere Regulierungen folgen. Der Argumentationsstrang liesse sich immer weiterspinnen, bis den Leuten schlussendlich jede klitzekleine Facette der Nutzung ihres Eigentums vorgeschrieben würde.

Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv sind derartige Einschränkungen des Eigentumsrechts absolut inakzeptabel. Nur wer frei über sein Eigentum verfügen kann, hat auch den nötigen Spielraum für Innovation und kann so neue Lösungsansätze für bestehende Probleme wie z.B. den Wohnungsmangel entwickeln.

Warum diese Diskussion?

Das Problem liegt am sich schleichend verschärfenden Wohnungsmangel. So sank beispielsweise die Leerwohnungsziffer in der Agglomeration Zürich gemäss Bundesamt für Statistik in den letzten fünf Jahren von knapp über 1 auf unter 0,7 Prozent. Ähnlich ergeht es den anderen Grossstädten.

Mögliche Ursachen für den Wohnungsmangel gibt es viele. Dazu gehören sicherlich auch die Zuwanderung und der demografische Wandel. Ein weiteres Problem ist die Raumplanungsgesetzgebung (RPG): Mit der ersten Teilrevision des RPG wurden seit 2014 Bauzonen verkleinert und Einzonungen von neuem Bauland reduziert. Ziel war es, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Leider ist jedoch die erwünschte Verdichtung kaum eingetroffen, es kam eher zu einer Abnahme der Bautätigkeiten. Gekoppelt mit der wachsenden Bevölkerung ist schnell klar, dass sich der Wohnraum unweigerlich verknappt.

Dem verdichteten Bauen stehen verschiedene Faktoren im Wege. Hauptproblem ist die zunehmende Regulierungsdichte. Denkmalschutz, Lärmschutz, immer strengere Bauvorschriften u.v.m. bremsen die Bautätigkeiten, die Siedlungsentwicklung nach innen – und damit auch die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Hinzu kommen noch zahlreiche Einsprachemöglichkeiten, welche geplante Bauvorhaben teilweise bis zum Sankt-Nimmerleinstag hin verzögern.

Nun braucht es Vereinfachungen

Um den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist es also unerlässlich, dem Bau neuer Wohnungen keine unnötigen Steine in den Weg zu legen. Daher fordert der sgv die Reduktion unnötiger Regulierungen, insbesondere von Bauvorschriften, sowie eine Vereinfachung des Baurechts. Ausserdem müssen die Schutzmassnahmen und Einsprachemöglichkeiten wenn möglich gelockert, keinesfalls aber ausgebaut werden. Die Einschränkung des Eigentumsrechts, beispielsweise durch das Verbot von Airbnb, ist hingegen keine sinnvolle Lösung.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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