Publiziert am: 02.02.2024

Alle Unternehmen von der SRG-Steuer befreien

SRG-STEUER – Der Bundesrat schlägt auf dem Verordnungsweg eine Reduktion der Haushaltabgabe und der Mediensteuer der Unternehmen vor. Diese Lösung ist jedoch ungenügend.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab, weil er davon ausgeht, dass der Abgabenanteil der SRG bei einer Annahme der Volksinitiative von heute 1,25 Milliarden Franken auf zirka 650 Millionen reduziert würde. Für das publizistische Angebot und die Grösse und Struktur der föderalistisch organisierten SRG hätte das Folgen.

«Die gleiche Person kann nicht gleichzeitig am Arbeitsplatz und zu Hause Radio hören beziehungsweise fernsehen.»

Dass der Bundesrat in einem Dilemma ist, zeigt sich an seinem Anliegen, die Wirtschaft und die Haushalte finanziell trotz SRG-Initiative zu entlasten. Über eine Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung möchte der Bundesrat die Mediensteuer für Haushalte von heute 335 Franken schrittweise auf 300 Franken senken. Bei den Unternehmen will er die Schwelle für die Mediensteuer von 500 000 Franken auf 1,2 Millionen Franken erhöhen, wodurch rund 80 Prozent der Unternehmen entlastet würden.

Vollständige Befreiung der Unternehmen gefordert

Die vom Bundesrat vorgesehene Umsatzschwelle von 1,2 Millionen Franken befreit zwar eine Reihe von Unternehmen von der Mediensteuer, die heute bereits ab 0,5 Millionen Franken geschuldet ist. Die Forderung des Gewerbes – so will es auch die Halbierungsinitiative (Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)») – liegt aber in einer vollständigen Befreiung der Mediensteuer für alle Unternehmen. Diese Forderung wird seit Jahren auch im Parlament gestellt. Entsprechende Vorstösse (zum Beispiel 18.405, 19.482) auf eine Entlastung der Unternehmen von der Mediensteuer sind bereits lanciert worden.

Für Unternehmen bedeutet die Mediensteuer eine Doppelbesteuerung. Wenn natürliche Personen (notabene seit 1. Januar 2024 ohne Ausnahmen) in einem Haushalt Radio hören und dafür bezahlen, die Unternehmen aber gleichzeitig auch bezahlen müssen, ist eine Doppelbelastung gegeben. Die gleiche Person kann nicht gleichzeitig am Arbeitsplatz und zu Hause Radio hören beziehungsweise fernsehen. Die Unternehmen selbst können weder Radio hören noch fernsehen.

Mediensteuer der Unternehmen – ein permanentes Flickwerk

Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt und intensiv mit der Unternehmens-Mediensteuer und ihrer Ausprägung befassen müssen. Anfang November 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die degressive Tarifgestaltung gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst. Kleine Unternehmen würden benachteiligt. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, die Ausgestaltung der Mediensteuer zu überprüfen. Nachdem der vorherige Tarif bereits 2019 als nicht verfassungskonform bezeichnet worden ist, wird jetzt der degressive Charakter des seit 2021 geltenden Modells infrage gestellt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gibt es nur eine konsequente Forderung. Die Unternehmen müssen ganz von der Mediensteuer entlastet werden.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

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