Publiziert am: 01.06.2018

Aktienrecht: So nicht!

DIE MEINUNG

Keine Frage: Die Minder-Initiative muss auf der Gesetzesebene umgesetzt werden. Doch was der Bundesrat mit seiner Vorlage verlangt, widerspricht der Anti-Abzocker-Initiative. Aus KMU-Sicht ist auch das Ergebnis der vorberatenden Kommission untragbar. Deshalb gilt es: Am 14. Juni ist die Aktienrechtsrevision zu stoppen. Bundesrat und Parlament mĂĽssen ĂĽber die BĂĽcher.

Die Revision des Aktienrechts hatte in der bundesrätlichen Version vier Teile: die Umsetzung der Minder-Initiative, die Einführung faktischer Quotenregelungen, die Regulierung von Rohstoffunternehmen sowie technische Anpassungen. In allen vier Teilen waren viele Pro­bleme versteckt.

 

Viele Vorschriften der Minder-Initiative hätten so auch auf KMU ausgedehnt werden sollen. Wegen den Exzessen einiger 100 Firmen war der Bundesrat bereit, um die 110 000 Unternehmen den Zusatzregulierungen zu unterstellen – so viele KMU AG gibt es nämlich. Das ist unverhältnismässig. Zudem widerspricht es der Initiative. Bei den anderen Teilen stand es nicht viel besser. Mit der Einführung einer faktischen Quote für Geschlechter in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen kehrte der Bundesrat der Ordnungspolitik den Rücken. Die Einführung einer beliebig neuen Unternehmenskategorie – Rohstoffunternehmen – war ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Selbst die sogenannten technischen Anpassungen waren nicht ohne Zusatzregulierung. Das generiert doch alles Regulierungskosten. Der Bundesrat verschwieg aber, wie viel.

Die vorberatende Rechtskommission des 
Nationalrates ergänzte die Vorlage um einen fünften Teil. Sie entwickelte einen Gegenvorschlag zur Konzern­ver­ant­wortungs­initiative. Das ist aus drei Gründen besonders stossend: Erstens nahm die Kommission die Konzernsache aus der Hand des Ständerates. Zweitens ist der sogenannte Gegenvorschlag nichts als eine Umsetzung der Initiative vor ihrer eventuellen Annahme. Drittens durfte das Volk nicht mitreden; nicht einmal eine Vernehmlassung fand statt.

Auch in den anderen Teilen der Revision konnte sich die Kommission nicht zurückhalten. Sie baute die interventionistische Vorlage des Bundesrates weiter aus. Zum Beispiel bei den ureigenen Pflichten des Verwaltungsrates – und auch hier trifft es die etwa 110 000 KMU-AG voll. Das Resultat ist eindeutig: Die Vorlage Aktienrechtsrevision ist mit impraktikablen 
Lösungen überladen, die gerade den KMU-AG kostspielige Vorschriften aufbürden.

Dabei sind diese Auswüchse völlig unnötig. Der sgv unterstützt deshalb die Anträge der Minderheit der Rechtskommission, die Revision des Aktienrechts zu stoppen. Nur ein Marschhalt garantiert, dass die Situation nicht aus der Kontrolle gerät. Ein Stopp der Revision hat viele Vorteile: Damit wäre etwa der schädliche und undemokratische Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative versenkt.

 

Ein Stopp der Aktienrechtsrevision würde vor allem eine neue Vorlage ermöglichen. Die Minderheit der Kommission verlangt es ja: Die Minder-Vorschriften sollen auf der Gesetzesebene umgesetzt werden – ganz ohne Ausdehnung auf KMU. Und Technikalitäten im Aktienrecht sollen angepasst werden – sofern sie unbestritten sind.

Diese zwei Anliegen würden eine schlanke und machbare Revision des Aktienrechts ermöglichen. Deshalb gilt im Nationalrat für den 14. Juni: Stopp der Aktienrechtsrevision.

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