Publiziert am: 03.10.2014

Am falschen Ende gespart

Beim Schritt in die Selbstständigkeit vergessen viele die Absicherung ­gegen Krankheit und Erwerbs­unfähigkeit. Das kann fatale Folgen haben.

 

Am Anfang hatte alles so gut ausgesehen. Nach über 20 Jahren Berufserfahrung hatte Marcel B. die Gelegenheit ergriffen und sich den lang gehegten Wunsch erfüllt, sein eigener Chef zu werden. Er konnte eine kleine Werkstatt in der Nähe seines Wohnortes übernehmen und machte mit Anfang 40 seine eigene Autogarage auf. Und es lief gut, sehr gut sogar. Das Auftragsbuch füllte sich rasch, die Kunden waren treu und zahlten ihre Rechnungen pünktlich. Seine Frau, die sich ganz­tägig um die beiden noch nicht schulpflichtigen Kinder kümmerte, half ihm bei der Buchhaltung, die Wochenenden konnte sich Marcel B. freihalten und mit seiner Familie verbringen. Nach zwei Jahren als eigener Chef geschah das Unvorhersehbare: Marcel B. erlitt einen ischämischen Schlaganfall. Ein solcher Hirninfarkt ist in den Industriestaaten eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen mit sehr unterschiedlichem Schweregrad. Marcel B. traf nur ein leichter Schlaganfall, dennoch dauerte die vollständige Genesung mehr als ein halbes Jahr.

«OHNE ABSICHERUNG DROHEN FATALE FOLGEN – BIS HIN ZUM GANG AUFS SOZIALAMT.»

Sechs Monate ohne Einkommen

Ein halbes Jahr ist eine sehr lange Zeit, wenn kein Einkommen hereinkommt, aber die Familie weiter ernährt werden soll. Viel Erspartes war Marcel B. nach den Investitionen in die eigene Werkstatt nicht geblieben, seine Frau musste sich um die Kinder kümmern. Als Betriebsinhaber erhält er die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung für Angestellte nicht. Auf den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, die diese Lücke decken würde, hatte er bei der Firmengründung aus finanziellen Gründen verzichtet. Er wollte seine Fixkosten so gering wie möglich halten und erst einmal abwarten, wie sich das Geschäft entwickeln würde. Irgendwie ist das Thema dann in Vergessenheit geraten, ebenso wie der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Hätte er damals eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, käme die jetzt – je nach gewählten Konditionen – maximal zwei Jahre lang für seinen versicherten Lohn auf.

Danach wäre eine Erwerbsausfallversicherung in der dritten Säule zum Tragen gekommen. Diese wird ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent gewährt und ab einem IV-Grad von 66,7 Prozent wird die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt und das normalerweise bis zum Eintritt in das ordentliche Rentenalter. Marcel B. hatte letztlich noch Glück im Unglück. Hätte sein Schlaganfall zu ­einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit geführt, wäre ihm nur noch die Invalidenrente (IV) geblieben. Auf die hat man frühestens nach einem Jahr Erwerbsunfähigkeit und erst ab einem IV-Grad von 40 Prozent Anspruch. Die Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen AHV-Jahreseinkommen, aber da viele Selbstständige vor allem in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit viel in den Betrieb investieren, fällt das durchschnittliche AHV-Jahreseinkommen meist recht tief aus – und damit dann auch die IV-Rente, die auf ihm basiert. Im Fall von Marcel B. hätte die IV-Rente in keinem Fall den entgangenen Lohn ersetzen können, auch wenn ihm für seine beiden Kinder zusätzlich eine Kinderrente zugestanden hätte. Selbst dann wäre die IV-Rente zu wenig gewesen, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. In einem solchen Szenario bleibt vielen Betroffenen nur noch der Gang zum Sozialamt.

Sandra Willmeroth

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