Publiziert am: 18.06.2021

Ausbau ohne Ende?

SOZIALVERSICHERUNGEN – Wie können die hohen Leistungen der Sozialversicherungen künftig finanziert werden? Welche zusätzlichen Lohnnebenkosten können die Unternehmungen noch schultern? Welche Preiserhöhungen können sich KMU und die Exportwirtschaft noch leisten? Und vor allem: Wer soll all das bezahlen?

Schon im vorletzten Jahrhundert haben die Unternehmer erkannt, dass es in ihrem Interesse ist, wenn ihre Mitarbeitenden mit ihren Familien gesund sind und fĂĽr das Alter vorgesorgt ist. Auch heute wirkt sich ein Ausfall einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters in einem KMU sofort auf den ganzen Betrieb aus. Deshalb tragen die Firmeninhaber auch heute noch Sorge fĂĽr ihre Mitarbeitenden. So ist ĂĽber die Jahre die soziale Verantwortung des Arbeitgebers entstanden: Krankenversicherung, AHV, IV, BVG.

Mit der Zeit wurden die verschiedenen Zweige der Sozialversicherungen immer mehr ausgebaut. Heute stehen wir an einem Scheideweg, droht doch die staatliche soziale Sicherheit auszuufern und die Eigenverantwortung in den Hintergrund zu rĂĽcken.

Staatlicher – und gefrässiger

Als 1948 im zweiten Anlauf das AHV-Gesetz in Kraft trat, wurde die Altersvorsorge grösstenteils mit Lohnbeiträgen finanziert. Je zwei Prozent Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Beiträge des Bundes aus den Tabak- und Alkoholabgaben und der Kantone von etwa 160 Millionen reichten bis 1961 aus. Ende der 60-er Jahre baute Bundesrat Hans-Peter Tschudi die AHV deutlich aus. Die Renten wurden Anfang der 70-er Jahre mehr als verdoppelt.

«Ungeachtet der angespannten finanziellen Lage der AHV fordern die Gewerkschaften heute eine 13. AHV-Rente.»

Mit diesen Rentenerhöhungen im Tschudi-Tempo wurden mit der 7. (1969) und 8. AHV-Revision (1975) auch die Lohnbeiträge von 6,8 Prozent sukzessive auf heute 8,7 Prozent erhöht. Seither nehmen auch die Zahlungen des Staates laufend zu. Mit Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, der Spielbanken und über die Steuerreform STAF erreicht der staatliche Teil der Finanzierung der AHV nun über 25 Prozent.

Und seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision, also seit bald ĂĽber 25 Jahren, ist keine Gesetzesanpassung mehr gelungen. Ohne Ă„nderungen an der geltenden Ordnung nehmen wegen der Demografie die Defizite laufend zu, bis der AHV-Fonds nach 2030 leer sein wird.

Zusätzliche Mehrwertsteuern

Was schlägt der Bundesrat in dieser Situation vor? Mehreinnahmen über die Mehrwertsteuer von 2,4 Milliarden, die allerdings wegen der vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen und trotz günstiger Zukunftsannahmen nur wenige Jahre über 2030 hinaus reichen werden. Parallel dazu unterstützt der Bundesrat zur Abfederung der Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge das Modell der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbandes. Zu deren Finanzierung sollen die AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte zugunsten der 2. Säule erhöht werden, was die Lohnkosten belasten wird. Hinzu kommt, dass mit dieser Vermischung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren der Bundesrat das Obligatorium der privaten 2. Säule in die staatlich organisierte 1. Säule rückt.

ZurĂĽck zur Volkspension?

Damit sind wir wieder dort, wo wir 1972 waren. Damals stand die Forderung der Partei der Arbeit, eine Volkspension einzuführen, der Schaffung des Drei-Säulen-Konzeptes gegenüber. Das Volk entschied sich für die AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und Selbstvorsorge (Säule 3).

Mit den Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundesrates kommt man heutzutage den Ideen der Volkspension wieder näher. AHV und BVG werden amalgamiert. Die auf Lohnbeiträgen und staatlichen Zuschüssen beruhende umlagefinanzierte AHV wird mit der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge verschmolzen. Mit der Teilfinanzierung über AHV-Beiträge kommt die bis anhin nach dem Kapitaldeckungsprinzip gestaltete 2. Säule unter vollständige politische Kontrolle. Das Überobligatorium des BVG mit Löhnen über 86 000 Franken wird zum reinen privaten Sparen degradiert. Welche Rolle soll in diesem System dann noch der Arbeitgeber spielen? Hat die Unternehmung noch ein Interesse daran, für ihre Mitarbeitenden Sorge zu tragen?

Kommt hinzu, dass der Staat seit letztem Jahr bereits dafür gesorgt hat, dass die über 60-Jährigen gekündigten Arbeitnehmenden mit Renten abgesichert werden. Finanziert wird diese innert weniger als einem Jahr ins Leben gerufene neue Sozialversicherung mit Bundesmitteln. Diese Überbrückungsrente lädt scharf rechnende CEO geradezu ein, Entlassungen vorzunehmen, womit wiederum ein Teil der früheren sozialen Verantwortung der Unternehmer verloren geht. Der Staat sorgt ja für alle und alles. «Wir vermögen es, wir müssen nur die Steuern der Reichen und jene auf den Gewinnen der Unternehmungen etwas anheben …» Die Argumente sind ebenso bekannt wie abgedroschen.

Mehr Geld für Leistungsausbau und…

Getreu diesem Motto und ungeachtet der angespannten finanziellen Lage der AHV fordern die Gewerkschaften heute eine 13. AHV-Rente. Sie weigern sich, auch die Rentenaltersgrenze fĂĽr Frauen auf 65 anzuheben. Sie gehen sogar noch weiter: Mit weiteren Mehrwertsteuern sollen die Renten der Frauen angehoben werden.

Der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes legt noch einen drauf: Es sei klar, so schreibt er in einem Blog, dass in den kommenden 30 Jahren alle 10 Jahre eine AHV-Beitragserhöhung von 1 Prozentpunkt nötig sei. Bei einer zu erwartenden jährlichen Reallohnerhöhung von 1 Prozent müsse der Lohnempfänger lediglich innert 30 Jahren auf 3 Lohnerhöhungen (3 Lohnprozente) verzichten.

Wie geht diese Rechnung in Franken und Rappen für die Arbeit­nehmenden auf? Welche Mehrbelastungen können den KMU und der exportorientierten Volkswirtschaft noch zugemutet werden?

… für zusätzliche staatliche Leistungen

Gewiefte Politiker und Politikerinnen von links, Grün bis Mitte wollen das Wohl der Bevölkerung auch in an­deren Sozialversicherungen weiter fördern. So werden längere Elternurlaube, finanziert über Erwerbsersatz (EO), verlangt, die über die bestehenden Mutterschaftsurlaube, Familienzulagen und Vaterschaftsferien hinausgehen. Selbstverständlich ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Pandemie rasch zugunsten der leidenden Arbeitnehmenden mit Milliardenbeiträgen eingesprungen. Zur Rückzahlung der aus der Bundeskasse vorfinanzierten zusätzlichen Ausgaben von sechs bis sieben Milliarden Franken für die grosszügig gewährten Kurzarbeitsentschädigungen werden die heute verlangten Beiträge von 2,2 Prozent wohl kaum mehr ausreichen. Zusätzlich zu den heute bereits eingezogenen Lohnbeiträgen für AHV (8,7%), IV (1,4% ), EO (0,45 %) von 12,75 Prozent werden diese in der unmittelbaren Zukunft wohl kaum mehr genügen.

Kommen die Sozialversicherungsbeiträge für Unfall (1,97%), Familienzulagen (bis 3,5%) und das BVG (18,9%) noch hinzu, erreichen die Lohnnebenkosten für die Unternehmungen heute schon über 37 Prozent. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden die Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen. Etwa 500 000 Arbeitnehmende müssen ersetzt werden. Hält die Einwanderung von Hochlohnbezügern nicht an, so dürften die Sozialversicherungen wegen der demografischen Entwicklung noch deutlicher unter Druck kommen. Die Leistungen aus AHV, IV und EO laufen ja weiter.

Mehr Staat – mehr Steuern

Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Haushalteinkommen über 10 Prozent für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Dabei beziehen heute schon 2,3 Millionen Versicherte staatliche Prämienverbilligungen im Umfang von 5 Milliarden Franken, womit 60 Prozent der Haus­halte mit Subventionen unterstützt werden. Weitere Verbilligungen werden gefordert.

Es stellen sich deshalb folgende Fragen: Wie können die hohen Leistungsniveaus der Sozialversicherungen künftig finanziert werden? Welche zusätzlichen Lohnnebenkosten können die Unternehmungen noch schultern? Welche Preiserhöhungen können sich KMU und die Exportwirtschaft im globalen Wettbewerb noch leisten? Und vor allem die eine, grosse, höchst unangenehme Frage: Wer soll all das bezahlen? Sind neben den mit höheren Lohnnebenkosten und Steuern zu belastenden Unternehmungen auch die Konsumenten bereit, höhere Mehrwertsteuersätze, neue CO2-Abgaben und Gebühren zu tragen?

Werner C. Hug

vgl. auch Artikel AHV 21, Seite 3

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