Publiziert am: 05.07.2019

Die vielen Vorzüge des sgv-Modells

LÖSUNGSVORSCHLAG DES SGV – Im Vergleich zum Vorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands beschränkt sich das Modell des Gewerbeverbands auf eine reine Kompensation der Ausfälle innerhalb des BVG-Systems – ohne Leistungsausbau, dafür mit Respekt für das bewährte 3-Säulen-Modell.

Dass der BVG-Umwandlungssatz aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung und der unbefriedigenden Renditeperspektiven an den Anlagemärkten gesenkt werden muss, ist unter den Sozialpartnern unumstritten. Einig sind sich die Sozialpartner auch, dass die Auswirkungen einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes abzufedern sind. Über die Art und Weise, wie die Lücken im BVG zu stopfen sind, gibt es jedoch unterschiedliche Ansichten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat dem Bundesrat ein Modell präsentiert, das sich auf eine reine Kompensation der Ausfälle innerhalb des BVG-Systems beschränkt. Das sgv-Modell respektiert und sichert das 3-Säulen-Prinzip. Der Vorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband jedoch nicht. Sie schlagen ein Modell zur Reform der beruflichen Vorsorge vor, das einen teuren Leistungsausbau vorsieht. Analog zur AHV wollen sie in der 2. Säule eine systemfremde Umverteilung in grösserem Stil einführen.

Die VorzĂĽge des sgv-Modells sind unter anderem die folgenden

• Kein teurer Leistungsausbau: Die Absicherung des heutigen Leistungsniveaus stellt unsere Gesellschaft vor gewaltige Herausforderungen. Die Stabilisierung der AHV, die Finanzierung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die Sanierung der IV lösen Mehrkosten in erheblichem Umfang aus. Angesichts dieser Ausgangslage ist es aus Sicht des sgv nicht verantwortbar, das Leistungsniveau im BVG-Bereich weiter auszubauen.

• sgv-Modell wahrt das 3-Säulen-Prinzip: Im Gegensatz zur AHV, die eine gezielte Umverteilung anvisiert, ist die 2. Säule so konzipiert, dass jeder Versicherte für sich selbst spart. Das sgv-Modell unterscheidet sich in diesem Punkt grundlegend vom Mehrheitsvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands, der eine unbefristete Umverteilungskomponente ins BVG einbauen will.

• Arbeitnehmende und Betriebe schonen: Der sgv-Lösungsvorschlag würde Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken verursachen. Der Mehrheitsvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands hätte demgegenüber einen Kostenanstieg von mindestens 2,7 Milliarden Franken zu Folge. Angesichts der Zusatzbelastungen, mit denen die Arbeitnehmenden und die Betriebe in absehbarer Zeit (STAF/AHV 21/steigende Gesundheitskosten) konfrontiert werden, ist die Kostendifferenz zwischen den beiden Lösungsansätzen von erheblicher Bedeutung.

• Verzicht auf höhere Lohnprozente: Höhere Lohnprozente sind Gift für die Wirtschaft. Sie schmälern die Kaufkraft der erwerbstätigen Bevölkerung und dämpfen den Konsum, was sich nachteilig auf die Güternachfrage und die Produktion auswirkt. Höhere Lohnprozente vermindern die Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes Schweiz. Den Betrieben werden Mittel entzogen, die in der Regel dringend für Investitionen benötigt werden. Auf eine Erhöhung der Lohnprozente sollte daher grundsätzlich verzichtet werden.

• Niedriglohnbereich verschonen: Jede Senkung des Koordinationsabzugs verteuert die Pensionskassenbeiträge im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich stark. Aus diesem Grund will der sgv den Koordinationsabzug unverändert auf dem heutigen Niveau belassen. Das Risiko, Arbeitsplätze durch Betriebsaufgaben oder durch Verlagerungen ins Ausland zu verlieren, ist im Niedriglohnbereich mit Abstand am grössten.

• Volkswillen respektieren: Die Nachwahlbefragung zur gescheiterten Altersvorsorge 2020 hat ergeben, dass mehrere unterschiedliche Argumente zum Volks-Nein geführt haben. Das mit Abstand wichtigste Argument gegen die Altersvorsorge 2020 war der AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken, der nach dem Giesskannenprinzip hätte ausgeschüttet werden müssen. Deshalb geht es nach Ansicht des sgv nicht an, keine zwei Jahre später einen BVG-Rentenzuschlag vorzuschlagen, der ebenfalls nach dem Giesskannenprinzip ausgeschüttet wird.

• Vorgaben der Altersvorsorge 2020 respektieren: Die Altersvorsorge 2020 war für viele Stimmberechtigte zu teuer und wurde gerade auch aus diesem Grund abgelehnt. Sie hätte im BVG-Bereich Mehrkosten von 1,6 Milliarden Franken ausgelöst. Gesamthaft hätte die Altersvorsorge 2020 Mehrkosten von 6,4 Milliarden Franken zur Folge gehabt (bezogen auf das Jahr 2030).

Der sgv-Lösungsansatz für eine BVG-Reform löst Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Franken aus. Zusammen mit der STAF-Vorlage (Mehrkosten von 2 Milliarden Franken) und der AHV 21 (angekündigte Mehrkosten von 2,5 Milliarden Franken) ist basierend auf dem sgv-Modell mit Gesamtkosten von rund 6 Milliarden Franken zur Sanierung der Altersvorsorge auszugehen. Dies liegt unter den Kosten der gescheiterten Abstimmungsvorlage und respektiert somit den Volkswillen.

Der Vorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands löst demgegenüber allein im BVG-Bereich Mehrkosten von mindestens 2,7 Milliarden Franken aus. Für die Gesamtsanierung der Altersvorsorge wäre mit Mehrkosten von weit über 7 Milliarden Franken zu rechnen. Damit wird der offenkundige Wille des Souveräns nicht respektiert.Gf

www.sgv-usam.ch

Dies sind die wichtigsten Eckwerte der beiden Lösungsvorschläge

sgv-Lösungsvorschlag Vorschlag Gewerkschaften und Arbeitgeberverband

BVG-Mindestumwandlungssatz Senkung auf 6,0 % Senkung auf 6,0%

Eintrittsschwelle 21 330 (unverändert) 21 330 (unverändert)

Koordinationsabzug 24 885 (unverändert) 12 433 (Halbierung)

Altersgutschriften 9% / 14% / 16% / 18% 9% / 9% / 14% / 14%

Rentenzuschlag Keiner Bis zu 200 Franken monatlich

Lohnprozente Keine Erhöhung Erhöhung um 0,4 oder 0,5%

Jährliche Mehrkosten 1,5 Milliarden Franken Mindstens 2,7 Milliarden Franken

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