Publiziert am: 05.07.2019

Die Würfel fallen später

BVG-REVISION – Der Schweizerische Gewerbeverband setzt sich für eine Lösung ein, die das 3-Säulen-Prinzip wahrt und auf einen Leistungsausbau und höhere Lohnprozente verzichtet. Dadurch unterscheidet sich der sgv-Ansatz klar von den Vorschlägen des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften.

Die Stimmberechtigten hatten bereits zweimal Gelegenheit, sich zur Frage einer Senkung des BVG-Mindestzinssatzes zu äussern. Beide Male sagten sie Nein. 2010 fehlten Kompensationsmassnahmen. 2017 hat das Parlament bei der Altersvorsorge 2020 das Fuder überladen. «Dass der BVG-Mindestumwandlungssatz aber immer noch 6,8 Prozent beträgt, ist ein zusehends grösser werdendes Problem», stellt Nationalrat Jean-François Rime, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, fest. Bei der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen stehen für den sgv deshalb vier Eckwerte im Vordergrund:

• Der BVG-Mindestumwandlungssatz muss gesenkt werden.

• Die aus der Senkung entstehenden Lücken bei den BVG-Renten müssen weitestgehend gefüllt werden. Dies aber unter strikter Einhaltung des 3-Säulen-Prinzips.

• Damit die Reform nicht zu teuer wird, muss auf einen Leistungsausbau verzichtet werden.

• Der Niedriglohnbereich muss geschont werden, weil höhere Lohnnebenkosten hier rasch Arbeitsplät-ze gefährden.

Im Laufe der Verhandlungen hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die Gewerkschaften einer längst fälligen Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nur dann zustimmen werden, wenn als Kom­pensationsgeschäft lohnprozent­finanzierte Zusatzrenten ins BVG eingebaut werden. «Für den sgv war dieser Bruch mit dem 3-Säulen-Prinzip nie ein gangbarer Weg», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. In diesem Punkt unterscheidet sich das sgv-Modell fundamental vom Mehrheitsmodell der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands.

Kein Ausbau der Leistungen

Das sgv-Modell verzichtet konsequent auf einen Ausbau des Leistungsniveaus. Und es verzichtet bewusst auf die Erhöhung der Lohnprozente, da diese für den Wirtschaftsstandort Schweiz prinzipiell schädlich ist. Sie verteuert die Produkte und schmälert damit die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Betriebe. Sie verringert die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten, und sie entzieht den Betrieben Mittel, die dringend für Investitionen in die Zukunft benötigt werden. «Wichtig für das Gewerbe ist, dass unser Modell auf Anpassungen beim Koordinationsabzug verzichtet», sagt Gewerbedirektor Bigler. «Der Niedriglohnbereich wird so vor überdurchschnittlich starken Mehrbelastungen geschützt.»

Der Lösungsvorschlag sgv sei «ehrlich und transparent», so Bigler weiter. «Wir legen alle von uns geforderten Anpassungen offen auf den Tisch. Der Mehrheitsvorschlag kann das nicht.»

Am 3-Säulen-Prinzip festhalten

Bei der UVG-Revision sei es den Sozialpartnern gelungen, «sich auf ein Reformprojekt zu einigen, hinter dem alle stehen konnten», so der Gewerbedirektor weiter. «Ich bedaure, dass das im BVG-Bereich nicht auch möglich war.» Für den sgv sei aber von Beginn an klar gewesen, «dass wir nur einer Lösung zustimmen können, die finanziell verkraftbar ist.» Eine Lösung, die an den elementaren Grundprinzipien des bewährten 3-Säulen-Prinzips festhält. «Beim Mehrheitsvorschlag ist dies nicht der Fall.» Dieser Ansatz sei «viel zu teuer» und setze auf systemfremde Umverteilungsmechanismen.

«Ich bin guten Mutes, dass der Vorschlag am Ende der parlamentarischen Beratungen deutlich näher bei den Vorstellungen des sgv liegen wird, als dies heute der Fall ist», zeigt sich Bigler zuversichtlich. sgv

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