Publiziert am: 22.03.2019

Doppeltes Plus für KMU

AHV-STEUERVORLAGE – Am 19. Mai 2019 kommt das Bundesgesetz zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) zur Abstimmung. Der hart erkämpfte Kompromiss bewahrt KMU vor massiven Steuererhöhungen.

Die AHV-Steuervorlage ist ein im Parlament hart erkämpfter Kompromiss, der zwei grosse Herausforderungen für den Wohlstand der Schweiz positiv angeht: die Unternehmenssteuerreform und die AHV-Finanzierung. Die Vorlage ist insbesondere auch für die KMU, das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, ein doppeles Plus. Sie werden vor massiven Steuererhöhungen bewahrt und erhalten mit ei­-nem gestärkten Wirtschaftsstandort Schweiz optimale Rahmenbedin­gungen.

Erste Version war inakzeptabel

Die nach dem Nein zur USR III ursprünglich vorgesehene «Steuervorlage 17» war in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form unausgewogen und insbesondere für die KMU inakzeptabel. Sie sollte primär auf dem Buckel der KMU finanziert werden. Erstens mit der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden, und zweitens mit der Erhöhung der Familienzulagen. Das Parlament hat dies korrigiert – und mit der AHV-Steuervorlage einen fairen Kompromiss gefunden, welcher die KMU nicht mehr benachteiligt.

«Als Interessensvertreter der KMU anerkennt der Schweizerische Gewerbeverband die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Steuerreform», sagte Jean-François Rime im Namen des KMU-Komitees diese Woche vor den Medien. Die Gewerbekammer, das Parlament des sgv, hat deshalb die klare JA-Parole für die kommende Abstimmung beschlossen. «Als Präsident des sgv und Nationalrat der SVP bin ich entschieden für diese Vorlage», stellte Rime klar.

Für den Wirtschaftsstandort – und für den Föderalismus

Die AHV-Steuervorlage schaffe die Sonderbesteuerung ab und sehe dabei Begleitmassnahmen vor, die den Wirtschaftsstandort Schweiz für internationale Unternehmen attraktiv mache, ist sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler überzeugt. «Für KMU ist ein wirtschaftliches Umfeld mit innovativen und international ausgerichteten Unternehmen unverzichtbar. Die sogenannten Statusgesellschaften sind wichtige Nachfrager ihrer Produkte und Dienstleistungen.»

FDP-Nationalrätin und sgv-Vizepräsidentin Daniela Schneeberger sieht in der AHV-Steuervorlage einen Kompromiss, der den Föderalismus wahrt. Die Kantone könnten jenes Massnahmenpaket auswählen, welches ihrem Wirtschaftsstandort und somit auch den KMU am meisten nütze. «Die Vorlage stärkt die Kantone und die KMU – ein echtes Doppelplus», meint Schneeberger.

Ein doppeltes Plus für die KMU und für die Rechtssicherheit

Die vorgesehenen Begleitmass­nahmen, kombiniert mit einer möglichen Senkung des Gewinnsteuer­satzes, seien Reformvorschläge, die der gesamten Wirtschaft zugute kommen würden, gibt CVP-Na­tionalrat und Unternehmer Fabio Regazzi zu bedenken. «Aus Sicht der KMU ist die mögliche Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze ein echter Pluspunkt – vorausgesetzt, die Erhöhung der Dividendenbesteuerung in den Kantonen fällt moderat aus», so Regazzi.

BDP-Nationalrat und Unternehmer Hans Grunder gab zu bedenken, dass mit der AHV-Steuervorlage die früheren Statusgesellschaften erneut Rechtssicherheit finden würden. Sie könnten so Investitionsentscheidungen treffen, die den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz aufwerten würden. Die Vorlage verbessere die Rahmenbedingungen der KMU, indem sie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichere und innovative Unternehmen fördere.

Gut für KMU – gut für die Schweiz

Alle diese Argumente zeigen: In der AHV-Steuervorlage wurden die Bedürfnisse der KMU umfassend berücksichtigt – deshalb stehen die KMU-Vertreterinnen und -Vertreter entschieden für ein JA am 19. Mai ein.sgv

www.kmu-staerken.ch

Seiten 2 & 4

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