Publiziert am: 22.03.2019

Für KMU doppelt wichtig

AHV-STEUERVORLAGE – KMU werden vor massiven Steuererhöhungen bewahrt und der Wirtschaftsstandort Schweiz mit optimalen Rahmenbedingungen gestärkt. Deshalb setzt sich ein KMU-Komitee aus BDP, CVP, FDP und SVP für ein JA am 19. Mai ein.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft und Interessensvertreter der KMU kämpft der Schweizerische Gewerbeverband sgv für optimale wettbewerbliche Rahmenbedingungen. Kein Wunder also, setzen sich mit sgv-Präsident Jean-François Rime (Nationalrat SVP), sgv-Vizepräsidentin Daniela Schneeberger und sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler (beide Nationalräte FDP) gleich drei sgv-Führungsmitglieder für eine Annahme der AHV-Steuervorlage ein, über die am 19. Mai abgestimmt wird.

Um die Breite der bürgerlichen Allianz für die Vorlage aufzuzeigen, legten sich diese Woche vor den Medien in Bern auch die beiden Unternehmer und Nationalräte Fabio Regazzi (CVP) und Hans Grunder (BDP) für ein JA ins Zeug.

Nicht auf dem Buckel der KMU

sgv-Präsident Rime erinnerte an die Vorgeschichte. Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform – die umstrittene Vorlage wurde im Februar 2017 mit gut 59 Prozent Nein-Stimmen an der Urne abgelehnt – gleiste der Bundesrat die sogenannte «Steuerreform 17» auf. «In der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form war die Vorlage unausgewogen und insbesondere für die KMU inakzeptabel», sagte Rime. «Mit der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden und mit einer Erhöhung der Familienzulagen sollte die Reform auf dem Buckel der KMU finanziert werden.» Dies sei für den sgv als Vertreter von 500 000 Schweizer KMU von allem Anfang an kein gangbarer Weg gewesen, und deshalb habe der sgv die «Steuerreform 17» bekämpft. Doch das Parlament habe diesen aus Sicht der KMU völlig falschen Weg inzwischen korrigiert, und mit der AHV-Steuervor­lage liege nun ein fairer Kompromiss vor, der die KMU nicht mehr benachteilige.

Im internationalen Wettbewerb

Der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler legte vor den Medien die Vorteile der Vorlage für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz dar. «Seit der Finanzkrise 2008 hat sich die Unternehmensbesteuerung international stark verändert», rief der sgv-Direktor in Erinnerung. Steuerpraktiken, die zuvor akzeptiert worden seien, würden heute angeprangert. «Zu den international nicht akzeptierten Praktiken zählt die kantonale Sonderbesteuerung. Sie wird im internationalen Steuerwettbewerb als schädlich angesehen. Von dieser Sonderbesteuerung profitieren bisher international tätige Statusgesellschaften. Ihr Gewinnsteuersatz ist im Vergleich zu anderen Unternehmen niedrigerer. Die AHV-Steuervorlage ermöglicht nun die Abschaffung dieser Sonderbesteuerung.»

Diese Ausnahmeregelungen ganz ohne Begleitmassnahmen abzuschaffen, sei ist jedoch keine Option, so Bigler weiter. «Dies würde dem gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz massiv schaden.» Von heute auf morgen würden die Statusgesellschaften normal besteuert werden, was zu einem extremen Anstieg der Steuerlast führen würde. Die Konsequenz wäre die Abwanderung an steuerlich interessante Standorte und damit verbunden der Verlust von Arbeitsplätzen – auch in den KMU.

Die AHV-Steuervorlage schaffe die Sonderbesteuerung ab und sehe dafür wichtige Begleitmassnahmen vor, so etwa weitere Abzüge bei Investitionen in Forschung und Entwicklung. «Dieser zusätzliche Abzug ist insbesondere auch für die innovativen KMU interessant», ist Bigler überzeugt. «Der Wirtschaftsstandort Schweiz und die KMU sind auf ein attraktives Steuersystem angewiesen. Und genau dieses bietet die AHV-Steuervorlage.»

Die Kantone stärken

Die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger nahm die Rolle der Kantone ins Visier. «Die AHV-Steuervorlage ist ein Bundesgesetz; die Umsetzung aber erfolgt in den Kantonen.» Der wirtschaftliche Kontext und die steuerpolitischen Bedürfnisse seien von Kanton zu Kanton unterschiedlich. «Deshalb werden auch die Steuerreformen unterschiedlich ausfallen.»

Der Kanton Genf, wo viele internationale Firmen angesiedelt sind, ist einer der am stärksten von der Frage der Abschaffung der Steuerprivilegien betroffenen Kantone. Die Abstimmung findet gleichzeitig mit jener zur Steuervorlage auf Bundesebene am 19. Mai 2019 statt. «Die wichtigste Massnahme betrifft den Gewinnsteuersatz, der auf 13,79 Prozent angehoben wurde. Der in Genf gefundene Kompromiss sieht eine Subventionierung der Krankenversicherungsprämien und umfang­reichere Mittel zur Unterstützung der Kinderkrippen vor.»

Auf der anderen Seite der Kanton Aargau: «Seine Wirtschaft ist stark geprägt von Familienunternehmen. Einerseits ist hier vorgesehen, den Gewinnsteuersatz abzusenken. Andererseits wird die Dividendenbesteuerung, eine der niedrigsten in der Schweiz, auf 60 Prozent angehoben.»

Unterschiedliche Kantone hätten unterschiedliche Bedürfnisse und bräuchten dafür unterschiedliche steuerliche Massnahmen, sagte Schneeberger. «Die AHV-Steuervorlage ist eine Bundesreform, die den Kantonen nur die Rahmenbedingungen vorgibt. Die Auswahl der von der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen obliegt letztlich den Kantonen.» Jeder Kanton könne die im Hinblick auf den internationalen Steuerwettbewerb für ihn attrak­tiven, neuen Steuermassnahmen auswählen. Deshalb brauche es am 19. Mai ein JA zur AHV-Steuerreform, so die Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbands.

KMU profitieren – direkt und indirekt

Der Tessiner Unternehmer und CVP-Nationalrat Fabio Regazzi unterstrich die Wichtigkeit der AHV-Steuervorlage für die KMU. «Die KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Gegen 500 000 Unternehmen in der Schweiz sind ein KMU, das entspricht einem Anteil von 99,8 Prozent aller Unternehmen. Eine Unternehmenssteuerreform muss deshalb zwingend die Bedürfnisse der KMU beachten. Wenn nicht, zielt sie komplett an der wirtschaftlichen Realität vorbei.»

Die KMU profitierten direkt und indirekt, so Regazzi. Sinke zum Beispiel der kantonale Gewinnsteuersatz, so sei dies eine Massnahme, von der Gewinn erwirtschaftende KMU direkt profitierten. «Ihre Steuerlast sinkt.» KMU profitieren auch indirekt von den Massnahmen. «Innovative Unternehmen, welche im internationalen Markt wirtschaften, sind für die KMU Auftraggeber mit interessanten Perspektiven. Von den in der Vorlage vorgeschlagenen Steuermassnahmen profitieren also alle Unternehmen.»

Die heute knapp 24 000 Status­gesellschaften, die nach Sonder­regeln besteuert werden, trügen zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei, ist Regazzi überzeugt. «Wir brauchen eine Steuerreform, die den Wegzug dieser Firmen verhindert.» Für ein KMU könne die Abwanderung eines multinationalen Unternehmens zu einem beachtlichen Problem werden. «Es verliert wichtige Aufträge, und im schlimmsten Fall sind dessen Arbeitsplätze gefährdet.» Umgekehrt gelte dasselbe: «Schlechtere Rahmenbedingungen für KMU schwächen das Wirtschaftsgefüge und beeinträchtigen somit auch die Entwicklung internationaler Unternehmen.»

Rechtssicherheit bewahren

Und schliesslich beleuchtete der Berner BDP-Nationalrat und Unternehmer Hans Grunder vor den Medien den Aspekt der Rechtssicherheit. Sie sei einer der grossen Pluspunkte des Wirtschaftsstandorts Schweiz. «Jahrelanges Warten auf einen Steuerbescheid ist in Ländern wie Frankreich oder den USA die Regel. Für Firmen ist dies nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem ein betriebswirtschaftliches Risiko.»

Grunder erinnerte im Übrigen an den gemeinsamen Auftritt von Finanzminister Ueli Maurer (SVP) und Sozialminister Alain Berset (SP), bei dem Letzterer betont hatte, dass die AHV-Steuervorlage sowohl von bürgerlichen wie auch von linken Parteien im Wesentlichen gleichermassen positiv gesehen würde.

Viele Gründe für ein JA

Viele Gründe also, am 19. Mai ein JA zur AHV-Steuervorlage einzu­legen. Zur Erinnerung: Das Referendum gegen die Vorlage war Mitte Januar 2019 nur knapp zustande gekommen. Der grösste Teil der Unterschriften wurde von einem Komitee gesammelt, dem die Grünen, die Juso, einige kleinere Gewerkschaften und die extreme Linke angehören.

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www.kmu-staerken.ch

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