Publiziert am: 05.07.2019

Die Meinung

Ein Trauerspiel unter «Partnern»

Diese Woche haben die Sozialpartner ihre Lösungsvorschläge zur Reform der beruflichen Vorsorge bei Sozialminister Alain Berset ein­gereicht (vgl. «3-Säulen-Prinzip bewahren» und «Die Würfel fallen später»). Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sein Modell präsentiert; der Schweizerische Arbeitgeberverband hat – zusammen mit den Gewerkschaften – ein anderes Modell vorgelegt.

Das Modell des sgv orientiert sich konsequent an der Ordnungspolitik und verursacht gerade noch verkraftbare Mehrkosten von 1,5 Milliarden Franken. Das stark von den Gewerkschaften geprägte Arbeitgebermodell dagegen bedeutet eine Abkehr vom bewährten 3-Säulen-System. Es schlägt im BVG eine systemfremde Umverteilung vor – und ist mit Mehrkosten von mindestens 2,7 Milliarden Franken fast doppelt so teuer.

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wurden einst als «natürliche Gegner» betrachtet. Heute aber verbrüdert sich der Schweizerische Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaften – und reicht einen Vorschlag ein, der für den sgv als grösstem Dachverband der Schweizer Wirtschaft schlicht inakzeptabel ist.

Was ist da schiefgelaufen? Leider vieles – und leider nicht nur in diesem speziellen Fall. Es gab tatsächlich Zeiten, in denen es bedeutend einfacher war, sich unter den Dachverbänden der Wirtschaft auf gemeinsame Positionen zu einigen. Bei der BVG-Reform begannen die Schwierigkeiten damit, dass der Arbeitgeberverband einseitige Vorverhandlungen mit den Gewerkschaften geführt hat. Unter den Gewerkschaften informierte man sich in der Folge gegenseitig und sprach sich ab. Der Arbeitgeberverband dagegen entschied sich für den Alleingang. Doch damit nicht genug: Wirklich störend ist, dass den Gewerkschaften einseitig Zugeständnisse zum Verhandlungsablauf gemacht wurden, die sich im Nachhinein als hinderlich erwiesen haben.

Noch schwieriger gestaltete sich die Definition gemeinsamer Eckwerte für die eigentlichen Verhandlungen. Dabei war für den sgv zentral, dass der Niedriglohnbereich nach Möglichkeit geschont wird, weil dort die Margen tief sind, weil Kostensteigerungen nie vollständig überwälzbar sind – und daher das Risiko von Arbeitsplatzverlusten speziell hoch ist. Aufs BVG umgemünzt: Der Koordinationsabzug darf nicht oder nur marginal gesenkt werden. Bei diesem fürs Gewerbe wichtigen Anliegen erhielt der sgv von seinem «Partnerverband» null Support.

Dass die Arbeitgeberseite nicht in der Lage war, gemeinsame Positionen und Forderungen auszuarbeiten und diese in den Verhandlungen zu verteidigen, ist bedauerlich und dient der Sache nicht. Für den sgv seinerseits ist klar: Er kann und wird die zentralen Anliegen der KMU nicht opfern. Und er wird unter keinen Umständen das bewährte 3-Säulen-Prinzip aufs Spiel setzen.

Das Ergebnis der Sozialpartnergespräche zur BVG-Reform – und insbesondere der Weg dazu – ist ernüchternd. Doch im BVG-Poker sind die Würfel noch lange nicht gefallen. Jetzt ist erst die Verwaltung am Zug, dann folgt eine Vernehmlassung. Und erst sehr viel später kommt das Parlament direkt ins Spiel. Erfahrungsgemäss sind die Räte nur selten gewillt, die ihnen unterbreiteten Entwürfen einfach tel quel zu übernehmen. Gut zu wissen auch, dass das Parlament ordnungspolitisch korrekten Lösungen in aller Regel einen hohen Stellenwert beimisst. Beim BVG ist dieser Grundsatz zentral – auch wenn das heute noch nicht alle Beteiligten so sehen.

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