Publiziert am: 25.01.2019

Güterabwägung? Von wegen…

TRIBÜNE

Zum Glück ist es nicht möglich, nur mit dem Begriff «Zersiedelung» als Schreckgespenst den Bürgerinnen und Bürgern einen behaupteten drohenden Verlust aller Kulturland- und Grünflächen unseres Landes einzureden. Seit der Abstimmung über das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) im Jahr 2013 haben viele besonnene Kräfte in den Kantonen dafür gesorgt, dass die kanto­nalen Richtpläne angepasst, die kommunalen Ortsplanungen revidiert und die Interessen von Gewerbe, Industrie, produzierender Landwirtschaft und Natur in einem für die Schweiz typisch ausgleichenden Verfahren unter einen Hut gebracht worden sind. Da und dort mag es nicht immer zur vollen Zufriedenheit bestimmter Gruppen gelaufen sein, aber grundsätzlich verfügt unser Land heute über gute raumplanerische Grundlagen mit Entwicklungs­möglichkeiten. Und trotzdem müssen wir uns nun also mit der Zersiedelungs-Initiative der jungen Grünen beschäftigen. Mehr als die Hälfte der eingereichten 113 000 Unterschriften stammt aus den beiden Kantonen Bern und Zürich.

In allen anderen 24 Kantonen hat man die äusserst schlechte Konzeption der Initiative wohl bereits bei der Unterschriftensammlung erkannt. Die Initiative ist überflüssig, weil die Revision des RPG greift. Sie ist auch radikal, unüberlegt und kontraproduktiv. Im Siedlungsgebiet fordert die Initiative faktisch ein Verbot für Neueinzonungen. Eine Einzonung wäre nur theoretisch noch möglich, wenn gleichzeitig eine unversiegelte Fläche mit gleichem Ertragswert ausgezont würde. Eben nur noch theoretisch, weil ja genau dies die Aufgabe der Raumplanungsrevision 1 war, nämlich die Siedlungsflächen umzulegen oder gar zu reduzieren. Es gibt also diese Flächen gar nicht mehr.

Ausnahmen wären auch für Bauten im öffentlichen Interesse nicht mehr möglich. Davon betroffen wären Spitäler, Heime, Kläranlagen, Schulen und andere wichtige Einrichtungen für die ganze Gesellschaft. Alles staatliche Handeln verlangt ja bekanntlich eine Güterabwägung. Diese wird hier vollständig ausgeschaltet. Am gravierendsten sind aber die negativen volkswirtschaftlichen Folgen der Initiative. Baulandverknappung und steigende Preise für Wohneigentum und Mieten würden alle treffen. Das Gewerbe hätte Wachstumsbeschränkungen. Da die Initiative sofort in Kraft treten soll, wären auch die gemäss RPG geplanten Arbeitsplatzzonen obsolet.

Als Gewerbler lohnt es sich, auch Absatz 7 des Initiativtextes genau anzuschauen. Vordergründig betrifft dieser Abschnitt die Landwirtschaft, sagt er doch aus, dass ausserhalb der Bauzonen «ausschliesslich standortgebundene Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft (…) bewilligt werden.» Mal abgesehen davon, dass dieser Passus ganz grundsätzlich nicht mit der vom Schweizer Volk angenommenen Initiative zur Ernährungssouveränität kompatibel ist und jedem leistungswilligen und zukunftsgerichteten Landwirt Magenschmerzen verursachen muss, erhöht er den Druck auf das Gewerbeland massiv. Bereits heute ist der Kampf um erschwingliches Bauland für die kleinen und mittleren Gewerbebetriebe eine Tatsache. Diese Bestimmung schadet uns Gewerblern massiv. Und nicht zuletzt sticht die Besitzstandsgarantie für die landwirtschaftlichen Bauten ins Auge, ebenfalls in Absatz 7 festgehalten. Im Landwirtschaftsland den Status quo zu zementieren und gar keine Veränderungen zuzulassen, erhöht ebenfalls den Druck auf das bestehende Bauland.

Es ist gut, dass sich die bürgerlichen Parteien, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Hauseigentümerverband und andere Verbände entschlossen zeigen im Kampf gegen diese – hier darf dieses Attribut für einmal ohne Zögern verwendet werden – radikale und für das Gewerbe äusserst schädliche Initiative.

*Der Thurgauer FDP-Nationalrat Hansjörg Brunner ist Unternehmer und Präsident des Thurgauer Gewerbe­verbands.

www.hansjoerg-brunner.ch

www.tgv.ch

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