Publiziert am: 12.05.2021

In der Sackgasse

CORONA-KRISE – Lockdowns bringen nichts. Das hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) selbst zugeben müssen. Doch statt daraus zu lernen, lässt das BAG den Bundesrat in den nächsten Hammer hineinrennen.

Der Bundesrat – konkret: das BAG – konsultiert Kantone und Sozialpartner gegenwärtig zu einem «Drei-Phasen-Modell». Offiziell geht es darum, eine Perspektive aufzuzeigen, wie die Schweiz aus der Pandemie herauskommen kann. In der ersten Phase, Schutzphase genannt, geht es ums Impfen der besonders gefährdeten Personen. In der gegenwärtigen zweiten Phase, der Stabilisierungsphase, wird Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung geschaffen. Die ­dritte Phase soll dann eine Normalisierung bringen.

Auf den St.-Nimmerleins-Tag

Dieses Modell ist nicht einmal auf den ersten Blick vernünftig. Es bedeutet eine Abkehr von der Logik des gezielten Schutzes, welche im Covid-19-Gesetz festgelegt ist und sehr gut wirkt. Sie verlangt ein differenziertes Vorgehen, das gesundheitspolitische zusammen mit anderen Aspekten, namentlich den wirtschafts- und finanzpolitischen, abwägt.

Das Drei-Phasen-Modell stützt sich aber einseitig und ausschliesslich auf Impfungen ab. Es verzögert dadurch die Normalisierung, welche unter der Logik des gezielten Schutzes bereits jetzt und schrittweise umgesetzt werden kann, und verschiebt das Ende des Lockdowns auf den St.-Nimmerleins-Tag. Mit dem Modell bereitet das BAG anscheinend den Gesetzesbruch des Bundesrates vor.

Öffnung per 17. Mai

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt das Drei-Phasen-Modell ab und verlangt – unter Einhaltung der Logik des gezielten Schutzes – die Aufhebung der Home-Office-Pflicht, die Öffnung der Gastronomie in Innenräumen, den Abbau von unsinnigen Gastronomievorschriften sowie die Stärkung des Föderalismus (d.h. weitere Öffnungen auf kantonaler Ebene) per 17. Mai 2021.

Gemäss den vom Parlament überwiesenen Motionen 20.3133 und 20.3159 «smart restart» von National- bzw. Ständerat und Artikel 1 des Covid-19-Gesetzes ist die Logik des gezielten Schutzes umzusetzen. Diese erlaubt die vollständige Öffnung der heute geschlossenen Branchen und die schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen Zusammenlebens bei Einhaltung von Schutzkonzepten und mit der Durchführung von Tests, dem Contact Tracing, um Infektionsketten zu unterbrechen, und dem Impfprogramm.

Lockdown bringt nichts

Interessant: Das BAG musste zugeben, dass der Lockdown nichts bringt. Natürlich hat sich das Amt nicht so ausgedrückt. Dennoch musste es inzwischen eingestehen, die Wiedereröffnung der Läden – und bisher auch der Terrassen – sei problemlos verlaufen, weil sich die Leute offenbar an die Hygienemassnahmen gehalten hätten. Dies heisst im Umkehrschluss nichts anderes, als dass der Lockdown im Detailhandel unnötig war, da nicht die Schliessung für fehlende Ansteckungen massgebend war, sondern das Einhalten der Hygieneregeln zusammen mit strengen Schutzkonzepten. Gleiches gilt für die anderen Branchen.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass die Schliessung einzelner Branchen Ansteckungen verringert. Damit ist auch gesagt, dass viele der absurden Massnahmen, die heute noch gelten, gar nicht notwendig sind, um die Bevölkerung zu schützen. Diese Massnahmen führen zu unnötigen und überproportional wachsenden Kosten, zur Gefährdung der Gesundheit von Personengruppen, zu Demonstrationen und zu sozialen Unruhen usw., weil sie einseitig ausfallen.

Statt aber aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und zurück zur gesetzlich angeordneten Logik des gezielten Schutzes zu gehen, verirrt sich das BAG immer weiter – und führt den Bundesrat noch tiefer in die Sackgasse.

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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