Publiziert am: 23.03.2018

In kleinen Schritten endlich zum Erfolg

TribĂĽne

Kaum ein Thema beschäftigt Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie selber bewohnen, so sehr wie der Eigenmietwert. In den vergangenen Jahrzehnten gab es zahlreiche Versuche, die Eigenmietwertproblematik zu lösen oder zumindest 
zu entschärfen – bisher erfolglos.

Nun sieht es aber aus, als ginge es 
voran mit dem leidigen Thema Eigenmietwert. Obgleich meine Motion 
«Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» und das vorgeschlagene Wahlrecht beim Ständerat leider keine ausreichende Zustimmung fand, war sie Auslöser für eine Grundsatzdiskussion über die Eigenmietwertproblematik. Auch die HEV-Peti­tion «Eigenmietwert abschaffen», die im Herbst 2016 bei widrigstem Wetter mit über 145 000 Unterschriften dem Parlament übergeben wurde, verlieh den Interessen der Wohneigentümer nach einer Lösung beim Eigenmietwert Nachdruck.

Im Zuge der Diskussionen entschied sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die parlamentarische Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» einzureichen. Der geforderte generelle Systemwechsel sieht vor, dass bei selbstbewohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz künftig die Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt und gleichzeitig die bestehenden Abzugsmöglichkeiten aufgehoben werden. Ich begrüsse diese Lösung und unterstütze die parlamentarische Initia­tive. Mir bzw. den Hauseigentümern wurde immer wieder die «Fünfer und Weggli»-Politik vorgehalten. Davon kann nun kaum mehr die Rede sein.

Gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht dürfte die Aufhebung des Schuldzinsabzugs einen positiven Einfluss auf die stetig steigende Verschuldung der Privathaushalte haben. Es ist mir jedoch ein grosses 
Anliegen, dass bei der Umsetzung dem 
Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung ausreichend Rechnung getragen wird, beispielsweise durch einen Ersterwerberabzug. Denn gerade für Junge darf der Traum vom Eigenheim keine Illusion bleiben.

Nachdem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben im National- und Ständerat der parlamentarischen Initiative ohne Gegenstimme zustimmten, ist die ständerätliche Kommission nun verpflichtet, innert zwei Jahren einen konkreten Gesetzesentwurf vorzulegen. An der Sitzung vom 15. Februar 2018 befasste sich die Kommission erstmalig mit der Umsetzung der Initiative und beauftragte die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen. Insbesondere sollen die finanziellen und administrativen Auswirkungen verschiedener Abzugsvarianten in Bezug auf allfällige Unterhaltskosten, Energiesparmassnahmen und Schuldzinsen, vor allem im Hinblick auf mögliche Massnahmen, zugunsten von Ersterwerbern geprüft werden. Ich erwarte, dass diese Abklärungen zügig an die Hand genommen werden, damit die Umsetzung der parlamentarischen Initiative möglichst vor Ablauf der vorgesehenen zwei Jahre erfolgt. Auch der Ständerat scheint den Ernst der Situation und die Dringlichkeit einer Lösung erkannt zu haben. Das Geschäft ist bereits in der nächsten Sitzung vom 4. Mai 2018 wieder traktandiert. Die ungerechte Belastung der Wohneigentümer muss alsbald ein Ende finden.

* Der Zürcher Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des Haus­eigen­tümerverbands Schweiz HEV.

Die TribĂĽne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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