Ungerecht – und dazu höchst fiktiv
EIGENMIETWERT – Wir bewegen uns auf ein neues System der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Der Eigenmietwert muss abgeschafft werden – aber nicht um jeden Preis.
TribĂĽne
Kaum ein Thema beschäftigt Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie selber bewohnen, so sehr wie der Eigenmietwert. In den vergangenen Jahrzehnten gab es zahlreiche Versuche, die Eigenmietwertproblematik zu lösen oder zumindest 
zu entschärfen – bisher erfolglos.
Nun sieht es aber aus, als ginge es 
voran mit dem leidigen Thema Eigenmietwert. Obgleich meine Motion 
«Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» und das vorgeschlagene Wahlrecht beim Ständerat leider keine ausreichende Zustimmung fand, war sie Auslöser fĂĽr eine Grundsatzdiskussion ĂĽber die Eigenmietwertproblematik. Auch die HEV-PetiÂtion «Eigenmietwert abschaffen», die im Herbst 2016 bei widrigstem Wetter mit ĂĽber 145 000 Unterschriften dem Parlament ĂĽbergeben wurde, verlieh den Interessen der WohneigentĂĽmer nach einer Lösung beim Eigenmietwert Nachdruck.
Im Zuge der Diskussionen entschied sich die Kommission fĂĽr Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die parlamentarische Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» einzureichen. Der geforderte generelle Systemwechsel sieht vor, dass bei selbstbewohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz kĂĽnftig die Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt und gleichzeitig die bestehenden Abzugsmöglichkeiten aufgehoben werden. Ich begrĂĽsse diese Lösung und unterstĂĽtze die parlamentarische InitiaÂtive. Mir bzw. den HauseigentĂĽmern wurde immer wieder die «FĂĽnfer und Weggli»-Politik vorgehalten. Davon kann nun kaum mehr die Rede sein.
Gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht dürfte die Aufhebung des Schuldzinsabzugs einen positiven Einfluss auf die stetig steigende Verschuldung der Privathaushalte haben. Es ist mir jedoch ein grosses 
Anliegen, dass bei der Umsetzung dem 
Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung ausreichend Rechnung getragen wird, beispielsweise durch einen Ersterwerberabzug. Denn gerade für Junge darf der Traum vom Eigenheim keine Illusion bleiben.
Nachdem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben im National- und Ständerat der parlamentarischen Initiative ohne Gegenstimme zustimmten, ist die ständerätliche Kommission nun verpflichtet, innert zwei Jahren einen konkreten Gesetzesentwurf vorzulegen. An der Sitzung vom 15. Februar 2018 befasste sich die Kommission erstmalig mit der Umsetzung der Initiative und beauftragte die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen. Insbesondere sollen die finanziellen und administrativen Auswirkungen verschiedener Abzugsvarianten in Bezug auf allfällige Unterhaltskosten, Energiesparmassnahmen und Schuldzinsen, vor allem im Hinblick auf mögliche Massnahmen, zugunsten von Ersterwerbern geprüft werden. Ich erwarte, dass diese Abklärungen zügig an die Hand genommen werden, damit die Umsetzung der parlamentarischen Initiative möglichst vor Ablauf der vorgesehenen zwei Jahre erfolgt. Auch der Ständerat scheint den Ernst der Situation und die Dringlichkeit einer Lösung erkannt zu haben. Das Geschäft ist bereits in der nächsten Sitzung vom 4. Mai 2018 wieder traktandiert. Die ungerechte Belastung der Wohneigentümer muss alsbald ein Ende finden.
* Der ZĂĽrcher Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des HausÂeigenÂtĂĽmerverbands Schweiz HEV.
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