Publiziert am: 03.06.2022

Nein zu Rentenzuschlägen

BVG-REFORM – Wichtige Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbände lehnen den von der Stände­rats­­kom­mis­sion gewählten Ansatz bei den Massnahmen zugunsten der Über­gangsgeneration dezidiert ab. Sie empfehlen der kleinen Kammer, an den Beschlüssen des Nationalrats festzuhalten.

Im Rahmen der BVG-Reform will die SGK-S grosszügige Rentenzuschläge für eine Übergangsgeneration von 20 Jahrgängen einführen. Das hätte massiv höhere Mehrkosten und systemfremde Umverteilungen zur Folge. Im Giesskannenprinzip würden Gelder zu Gutverdienenden flies-sen. Mit dem Vorschlag der SGK-S würde den Jungen eine massive Hypothek auferlegt. Deshalb wehrt sich unter anderem der Schweizerische Gewerbeverband sgv gegen den Vorschlag des SGK-S.

Es drohen massive Mehrkosten

Fest steht: Der BVG-Mindestumwandlungssatz muss rasch gesenkt werden. Die daraus resultierenden Renteneinbussen gilt es zu kompensieren. Hierzu bedarf es sowohl Anpassungen beim Sparprozess als auch Massnahmen zugunsten einer Übergangsgeneration. All diese Korrekturen verursachen Mehrkosten. Eine Allianz von Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbänden ist bereit, angemessene, zielgerichtete Kompensationsmassnahmen und deren Kosten mitzutragen und sie in einer Volksabstimmung zu verteidigen. Die Mehrkosten für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen aber verkraftbar bleiben und die Massnahmen müssen letztlich systemkonform ausgestaltet sein.

Mit Befremden musste Ende April zur Kenntnis genommen werden, dass eine knappe Mehrheit derSGK-S beschlossen hat, die umlagefinanzierten Rentenzuschläge neu aufleben zu lassen und wieder massiv auszubauen. Das hätte massive Mehrkosten zur Folge. Gemäss Berechnungen von c-alm belaufen sich die Kosten der von der SGK-S beantragten Massnahmen für die Übergangsgeneration auf rund 20 Milliarden Franken. Das heisst: Das Modell ist mehr als doppelt so teuer wie das Modell des Nationalrats mit rund 9 Milliarden. Währenddem die nationalrätlichen Übergangsmassnahmen nach 15 Jahren voll ausfinanziert wären, würde der Ansatz der SGK-S mindestens 60 Jahre lang teils erhebliche Mehrkosten verursachen.

Markante Überkompensation

Der Vorschlag der SGK-S hätte eine markante Überkompensation zur Folge. Im Giesskannenprinzip würden Gelder an Gutverdienende ausgerichtet. Nur rund 14 Prozent der BVG-Versicherten sind BVG-nah versichert und damit direkt von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen. Es ist daher widersinnig und ineffizient, 88 Prozent der Betroffenen Kompensationszahlungen zusprechen zu wollen, die wiederum vor allem von den Jungen finanziert werden müssten. Damit würde ein Reformziel ganz klar verfehlt.

Bestehende Widerstände bleiben

Offenbar ist eine knappe Mehrheit der SGK-S davon ausgegangen, dass ihr Lösungsansatz in einer Volksabstimmung auf eine grössere Akzeptanz stossen wird als das Modell des Nationalrats. Diese Einschätzung ist falsch.

Bestehende Widerstände dürften kaum zu brechen sein. Dafür dürfte der exorbitant teure, systemfremde, die Umverteilung ausbauende Lösungsvorschlag zu einer zunehmenden Ablehnung im bürgerlichen Lager, bei den Jungparteien und in Wirtschaftskreisen führen.

Besseres Modell des Nationalrats

Im Interesse einer mehrheitsfähigen, rasch umsetzbaren BVG-Reform empfehlen die Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbände, bei den Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration auf das Modell des Nationalrats einzuschwenken. sgv

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