Publiziert am: 03.10.2014

«Unbedingt auch den Partner absichern»

Bruno Kaufmann, Experte der AXA Winterthur, erklärt die Leistungen der Risikoversicherung für Selbstständige.

 

Gewerbezeitung: Wo sehen Sie die grössten Risiken für Selbstständigerwerbende?

n Bruno Kaufmann: Oft beziehen Selbständige einen wesentlichen Teil ihres Bedarfs als Betriebsaufwand. Dieser Teil ist dann im Schadenfall grundsätzlich nicht gedeckt, da für die Bemessung von Leistungen aus UVG und BVG grundsätzlich immer der AHV-pflichtige Lohn berücksichtigt wird.

Was ist mit der Absicherung des Partners?

n Ein sehr grosses Risiko liegt auch in der mangelnden Absicherung des Ehepartners. Wenn beispielsweise die Frau krank wird und der Garagist sich plötzlich auch um die Pflege der Frau, um die Kinder und dann noch seinen Betrieb kümmern muss, kommt er schnell an seine Grenzen.

Müssen Kunden bei Abschluss einer Taggeld- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung machen?

n Werden gewisse Kriterien wie Alter und eine bestimmte Höhe der versicherten Leistungen erreicht, müssen einzelne Personen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je nachdem, wie die Resultate ausfallen, kann eine Untersuchung des Gesundheitszustands durch einen Arzt notwendig werden.

Prüft die Versicherung den Grund der Erwerbsunfähigkeit nach?

n Um die Schwere der Beeinträchtigung und die finanzielle Einbusse einschätzen zu können, welche die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente bestimmt, prüft die AXA Winterthur das anhand diverser Informationen wie Arztberichten, Gutachten, IV-Akten und einer Buchprüfung nach. In der Taggeldversicherung erbringt die AXA Winterthur die in der Police aufgeführten Leistungen für die wirtschaftlichen ­Folgen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Für den Umfang der Arbeitsunfähigkeit ist die ärztliche Feststellung massgebend.

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