
Zusatz zur Betriebshaftpflicht
VERSICHERUNGSRATGEBER – Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schliesst Obhutsschäden grundsätzlich aus. Eine Zusatzdeckung versichert jedoch auch Schäden an funktionstüchtigen Teilen während der Revision von Kundengeräten. Die Zusatzdeckung für «Bearbeitungs- und Obhutsschäden» ist allerdings zuschlagspflichtig und sehr empfehlenswert für KMU.