
Arbeitskräfte unkomplizierter anstellen
status s – Bislang mussten Arbeitgeber beim jeweiligen Kanton um eine Bewilligung für eine Anstellung von Personen mit Schutzstatus S ersuchen. Künftig soll eine einfache Meldepflicht genügen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diesen Schritt.