Publiziert am: 21.03.2014

Gnadenlos gegen kleine Betriebe

BILLAG-GEBÜHREN – Der Nationalrat lässt es zu, das Gewerbebetriebe doppelt belastet werden.

Der Nationalrat hat grünes Licht für eine neue Mediensteuer für Unternehmen gegeben. Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) will alle Unternehmen ab einem Umsatz von 500 000 Franken zur Kasse bitten. Als ob Betriebe Radio hören und TV schauen könnten... Und trotz der Tatsache, dass sowohl die Firmenchefs wie auch ihre Mitarbeitenden als Privatpersonen bereits Bilag-Gebühren zahlen müssen.

Auf Antrag von sgv-Vorstandmitglied, alt Ständerat Rolf Büttiker, hatte das Parlament 2011 beschlossen, kleine Betriebe von der Mediensteuer zu befreien. Nach offizieller Lesart des Bundesamtes für Statistik wären somit alle Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden von der neuen Mediensteuer befreit.

Völlig willkürliche Grenze

Die jetzige Vorlage missachtet diesen klaren Auftrag des Parlaments und zieht mit der Umsatzgrenze von einer halben Million Franken eine völlig willkürliche Grenze. Einzig Mikrounternehmen würden dadurch entlastet. Der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger zeigte sich nach dem Entscheid der grossen Kammer enttäuscht: «Ich bin mit der Vorlage nach wie vor unzufrieden», sagte Schilliger gegenüber der Gewerbezeitung. Es sei «absurd und ungerecht», arbeitende Menschen ein zweites Mal zu belasten. Auf Korrekturen durch den Ständerat hofft Schilliger kaum, viel eher auf Monopol-Skeptiker, Billag-Gegner und doppelt geschröpfte Unternehmer: «Diese sich kumlierende Unzufriedenheit könnte ein mögliches Referendum durchaus beflügeln.»

Kommt es zum Referendum?

Im Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist ein allfälliges Referendum denn auch schon diskutiert worden. Einen definitiven Entscheid müsste die Gewerbekammer, das Parlament des sgv, treffen. Dass diese Möglichkeit besteht, zeigt folgendes Beispiel: Eine Garage mit insgesamt sechs Mitarbeitenden inklusive Patron und einem Gesamtumsatz von ca. drei Millionen Franken müsste künftig jährlich 1000 Franken an die Billag zahlen – pro Kopf also zusätzliche 166 Franken zu den bereits bezahlten je 400 Franken. «Es sind genau solche kleinen Unternehmen und deren Mitarbeitende, die Medienministerin Doris Leuthard im Auftrag des Parlaments von der neuen Mediensteuer befreien müsste», kommentiert sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Hier geschehe «eine Mittelanhäufung auf Vorrat». Den Inhaberinnen und Mitarbeitenden von KMU, die als Privatpersonen und im Unternehmen selber ihre Budgets eng einhalten müssten, werde mit der neuen Mediensteuer völlig willkürlich Geld aus der Tasche gezogen. Besonders stossend: Der Bundesrat lässt sich mit der Revision gleich auch noch die Kompetenz geben, die Höhe dieser Steuer auf dem Verordnungsweg laufend anzupassen.

Letzte Hoffnung für Kleinbetriebe: Noch besteht die Chance, dass der Ständerat korrigierend eingreift.

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