Publiziert am: 20.03.2020

Hilfe ist nötig – jetzt, sofort

CORONA-KRISE – Für viele Schweizer KMU geht es derzeit ums nackte Überleben. Erhalten sie nicht sehr rasch Geld, so müssen manche von ihnen Konkurs anmelden – mit ent­sprechenden Folgen für die Arbeits­plätze. Der Bund muss jetzt rasch und unbürokratisch helfen.

Seit spätestens einer Woche ist in der Schweiz kaum mehr etwas, wie es war. Am 13. März hat der Bundesrat aufgrund der Verbreitung des Coronavirus öffentliche Veranstaltungen massiv eingeschränkt. Bloss drei Tage später wurden die getroffenen Massnahmen noch einmal massiv verschärft. Seit dem 16. März sind öffentliche und private Veranstaltungen weitgehend verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete wurden geschlossen. Ebenso wurden Betriebe geschlossen, in denen das Abstandhalten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons, Fitness- oder Kosmetikstudios. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apo­theken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.

10 Milliarden reichen nie

Auf die Wirtschaft und insbesondere auf Tausende von KMU in der Schweiz haben diese Massnahmen einen verheerenden Einfluss. Die Einnahmen sind von einem Tag auf den anderen eingebrochen, während die Kosten weitgehend bestehen bleiben. Unzählige Unternehmen droht diese Rosskur früher oder später in den Konkurs zu treiben. Um den Schaden für die systemrelevanten Schweizer KMU (vgl. Seite 1) zu mildern, hat der Bundesrat deshalb rund 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe in Aussicht gestellt. Oberstes Ziel dabei: die Lohnfortzahlung für die Mitarbeitenden.

Für die Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis zu 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wurde bis zum 30. September auf einen Tag reduziert. Der Bundesrat hat zudem das SECO beauftragt, bis zum heutigen 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Das ist auch dringend nötig: In der Branche stehen bis zu 70 000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Allerdings hat die Sache mit der Kurzarbeit aus Sicht der KMU einen groben Makel. Die Geschäftsleitungen, die Selbstständigen und die Betriebsinhaber selber können keine Ansprüche an die Kurzarbeitsentschädigung machen. Hier braucht es dringend eine Korrektur. Nationalrätin Jaqueline de Quattro (FDP/VD) hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht.

KMU mit finanziellen Engpässen stehen laut Bundesrat bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. 10 Millionen Franken sollen zusätzlich an die Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten gehen. Dass diese Gelder ausreichen werden, die verheerenden Auswirkungen des «Lockdown» in der Schweiz wirksam abzufedern, ist stark zu bezweifeln. Hier wird mehr Geld nötig sein; die entsprechenden Diskussionen laufen heiss.

Es geht ums nackte Ăśberleben

Heiss laufen auch die Drähte im Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Mehr als 100 Anfragen haben den zuständigen Ressortleiter Dieter Kläy innert dreier Tage erreicht. «Ging es zu Beginn noch um Fragen der Lohnfortzahlung oder der Kinderbetreuung, drehen sich die Sorgen und Ängste der KMU-Chefs heute um mangelnde Liquidität und die anstehende Schliessung von Betrieben», sagt Kläy. Kurz: «Es geht ums nackte Überleben.»

Teile der Wirtschaft stehen still

De facto sind in der Schweiz sowohl die Hotellerie wie auch die Gastronomie stillgelegt. Gereist wird nicht mehr, auswärts konsumiert auch nicht. Die wöchentlichen Verluste belaufen sich auf dreistellige Millionenbeträge. Hier dürfte es À-fonds-perdu-Beiträge brauchen, soll die für die Schweiz so zentrale Tourismusindustrie überleben.

Auch in der Baubranche wird die Liquidität zum Problem; Kurzarbeitsentschädigungen müssen rasch ausbezahlt werden. Im Gartenbau haben die Firmen im Zusammenhang mit dem Frühlingsgeschäft alle Vorleistungen erbracht und alle Kosten bezahlt, dürfen jetzt aber die Läden nicht offen halten. Dieser Umsatz macht teilweise bis zu 80 Prozent des Jahresumsatzes aus. Umso stossender die aktuellen, neuesten Wettbewerbsverzerrungen: Läden mit lebensnotwendigen Gütern bleiben geöffnet. Grossverteiler können somit auch Garten- oder bspw. Papeterieartikel anbieten, während Papeterien und Gartenfachgeschäfte geschlossen bleiben müssen. In den betroffenen Branchen herrscht darüber grosser Unmut, um nicht zu sagen Empörung.

Zwei von wenigen Lichtblicken bisher: Bis und mit 4. April 2020 dĂĽrfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat am Mittwoch angeordnet. Und die Suva verzichtet vorerst bis zum 30. Juni auf das Erheben von Verzugszinsen und verschickt weder Mahnungen noch Betreibungen.

Gerhard Enggist

www.sgv-usam.ch/corona

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