Publiziert am: 19.06.2020

«Smart Restart» setzt sich durch

CORONA-KRISE – Fast zwei Monate ging das Bundesparlament während der Corona-Krise auf Tauchstation. Die Sondersession vom 4. bis 6. Mai 2020 war ausschliesslich Corona-Themen gewidmet. Das Wichtigste: Das Parlament stellte sich hinter «Smart Restart» – den Öffnungsplan des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv.

Die Frühjahrssession hat nicht ordentlich zu Ende geführt werden können. Wegen des Corona-Virus entschieden die Büros von National- und Ständerat, die Session am 16. März abzubrechen und die dritte Sessionswoche ausfallen zu lassen.

Die Beschlüsse des Bundesrates von Mitte März und der damit verbundene Lockdown hatten für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik einschneidende Folgen. Das Parlament wurde auf die Zuschauertribüne verdrängt. Die Entscheide wurden fortan durch den Bundesrat allein gefällt, was sich im Erlass verschiedener Notverordnungen äusserte.

«Smart Restart» setzt sich durch

Anfang April hat der sgv das Konzept «Smart Restart» lanciert und an die epidemiologische Lage angepasste Lockerung von Verboten und Vorschriften gefordert, zum Beispiel Öffnung des Detailhandels und der Gastronomie sowie die Wiederaufnahme der Tätigkeiten der Schulen. Geknüpft waren diese Forderungen an die Bedingung, dass die Gesundheitsempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG bestehen bleiben, ein freiwilliges Monitoring der Bevölkerung umgesetzt wird und die epidemiologische Lage mit der Wachstumsrate der positiven Fälle verfolgt wird.

Dieses Konzept hat sich in der Bundespolitik durchgesetzt (vgl. Seite 5). Sowohl im National- wie auch im Ständerat wurden zwei gleichlautende Motionen angenommen. Mit ihnen wird der Bundesrat in der Corona-Session Anfang Mai beauftragt, einen klaren Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität zu erstellen. Die Forderung ist erfüllt worden. Ab 27. April bzw. ab 11. Mai und zuletzt ab 6. Juni wurden Dienstleistungsbetriebe, Geschäfte, Restaurants und Betriebe des Tourismus schrittweise wieder geöffnet.

Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt

Zur Bewältigung der Corona-Krise haben National- und Ständerat mehr als 57 Milliarden Franken genehmigt. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden Franken für Erwerbsersatz für Selbstständige. Und fast 2,6 Milliarden Franken sind für Sanitätsmaterial und Medikamente gesprochen worden.

Umstritten war die Staatshilfe für die Luftfahrt. Damit der Bund neben den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, brauchte er eine neue gesetzliche Grundlage. Eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes ist als dringlich beschlossen worden.

Vorstösse zugunsten der KMU gutgeheissen

Neben den Vorlagen des Bundesrates sind zahlreiche Vorstösse behandelt worden. Beispielsweise sollen KMU acht statt wie vorgesehen fünf Jahre Zeit haben, die Überbrückungskredite zurückzubezahlen. Kredite bis 500 000 Franken sollen auch nach dem ersten Jahr zinsfrei sein.

Dividendenfrage geklärt

Die umstrittene Frage, ob Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, auch gleichzeitig Dividenden auszahlen dürfen, hat sich geklärt. Eine Motion des Nationalrats für ein Dividendenverbot fand im Ständerat keine Gnade.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hatte die Motion bekämpft mit dem Argument, dass die Beteiligung der Aktionäre in der Form einer Dividende grundsätzlich auch während einer Krise möglich sein muss, da die Aktionäre auch in einer ausserordentlichen Lage in einem vernünftigen Mass für ihre Risiken zu entschädigen sind.

Zankapfel Geschäftsmieten

Erst in der Sommersession entschieden werden konnte die heftig umstrittene Frage, ob und in welchem Ausmass die KMU von der Zahlung der Geschäftsmiete entlastet werden sollen. Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie haben schliessen müssen, erhalten einen Mietzinserlass von 60 Prozent. Der Bundesrat wird gezwungen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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