Publiziert am: 10.01.2014

Zehn Milliarden – Jahr für Jahr

REGULIERUNGSKOSTEN – Bericht des Bundesrats beziffert die schwindelerregende Höhe der ­jährlich wiederkehrenden Belastungen.

Die administrative Entlastung steht ganz oben auf der Prioritätenliste des Bundesrats. Doch mangels Kenntnissen, wo der Schuh genau drückt, zielen diesbezügliche Bemühungen der Regierung oft ins Leere. Zur Klärung hat der Bundesrat jüngst seinen «Bericht über die Regulierungskosten» veröffentlicht. Der Bericht ist ein wertvolles und willkommenes Dokument, nicht nur weil er eine detaillierte Schätzung der Kosten enthält, die den Unternehmen durch staatliche Regulierungen entstehen, sondern weil darin auch zahlreiche Verbesserungsvorschläge aufgelistet sind.

Regelrechter Regulierungsexzess

Die präsentierten Zahlen sind schwindelerregend: in den 12 untersuchten Bereichen belaufen sich die Regulierungskosten auf insgesamt 10 Milliarden Franken jährlich, was 1,7 Prozent des BIP entspricht. Entsprechend gross ist der Verlust bei Wachstum und Beschäftigung. Grund für diese Auswüchse ist ein eigentlicher Regulierungsexzess. Der Bericht zeigt auf, dass das Bundesrecht heute rund 54 000 Seiten umfasst, hinzu kommen die internationalen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebungen.

Der höchste Kostenanteil entfällt auf drei Bereiche; sie allein generieren pro Jahr Regulierungskosten in der Höhe von 5 Milliarden Franken. An erster Stelle steht die Mehrwertsteuer (MWSt). Trotz der durch die MWSt-Gesetzesreform von 2010 eingeführten Vereinfachungen bleibt der administrative Aufwand gewaltig. Die 350 000 der Steuer unterstellten Unternehmen müssen jährlich eine Last von 1,76 Milliarden Franken schultern; das entspricht rund 5000 Franken pro Unternehmen. Hauptgrund ist die extreme Komplexität des heutigen Systems, welches auf drei Sätzen und 29 Ausnahmen beruht.

Das zweite Bürokratiemonster stellen die Rechnungslegung und Revisionsaufsicht mit geschätzten jährlichen Kosten von 1,66 Milliarden dar. Diese Summe ist erklärbar mit der grossen Anzahl Unternehmen, die von den Vorschriften betroffen sind, und mit den hohen, einzeln anfallenden Regulierungskosten in diesem Bereich.

Drittes Problemgebiet ist das Baurecht, wo vor allem Baubewilligungen, Brandschutz- und Energiemassnahmen ins Gewicht fallen und jährliche Kosten von 1,6 Milliarden Franken verursachen.

Glücklicherweise ist die Bilanz des Berichts nicht durchwegs düster. Tatsächlich sind die Regulierungskosten in mehreren untersuchten Bereichen unbedeutend. Im Hinblick auf die Abstimmung vom kommenden 9. Februar über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ist es interessant zu erfahren, dass die Rekrutierung von Mitarbeitenden aus dem EU-Raum für unsere Unternehmen kaum administrative Umtriebe verursacht. Dieses erfreuliche Resultat muss den Befürwortern der Initiative, die unsere Migrationspolitik unter bürokratische Aufsicht stellen möchten, deutlich klargemacht werden.

Ruf nach Einheitssatz

Der Bericht über die Regulierungskosten ist jedoch nichts weiter als ein Papiertiger, solange er nicht konkrete Massnahmen zur Folge hat. Der Bundesrat hat das begriffen und macht 32 Vorschläge, die die Regulierungsbürde der Unternehmen verringern sollen. Die herausragende Massnahme ist zweifellos die Einführung eines Einheitssatzes und die Aufhebung der Ausnahmen bei der MWSt. Laut Regierung könnten dadurch pro Jahr bis zu mehreren Hundert Millionen Franken eingespart werden. Die von den Steuerbehörden publizierten 2000 Seiten MWSt-Vorschriften würden so beträchtlich reduziert. Man kann nur hoffen, dass das Parlament, das zurzeit den Einheitssatz immer noch ablehnt, diese Botschaft hört.

Doch die Initiative des Bundesrats wird nicht von Erfolg gekrönt sein, wenn sie nicht von sämtlichen institutionellen Akteuren Unterstützung erhält. Es ist dringend, eine nationale Strategie auf die Beine zu stellen, die Kantone und Gemeinden mit einbezieht. Eine weitere Priorität: Den Eifer der Behörden zügeln. Der legendäre helvetische Perfektionismus äussert sich bei den Funktionären durch eine schon fast krankhafte Sorgfalt, alles und jedes bis ins kleinste Detail regulieren zu wollen. Das abstrahierende Allgemeinrecht wird so in seiner Anwendung zu einer pedantischen Regulierung.

Marco Taddei, Vizedirektor sgv

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