Publiziert am: 07.03.2014

Badezimmergeräte weg – und nun?

VERSICHERUNGSRATGEBER – Autodiebstähle, Taschendiebstähle, Einbrüche – heute werden sogar Audio- oder Videoanlagen aus Badezimmern in Neubauten geklaut. Wer bezahlt den Schaden?

M.R. aus L: «Ich führe eine Badtechnik-Firma. Die heutigen Ansprüche bei Bad- oder Nasszellensanierungen sind gestiegen. Bei Um- und Neubauten von Badezimmern werden auch teure Zusatzgeräte oder Audio- und Videoanlagen eingebaut. Leider steigt damit das Diebstahlrisiko: Bei einem Neubau eines Doppeleinfamilienhauses wurden die von meinen Mitarbeitern eingebauten Badezimmergeräte und -möbel allesamt ausgebaut und wegtransportiert. Die Bauherrschaft verlangt nun, für mich ganz unerwartet, einen Neueinbau. Ich war der Meinung, mit dem Einbau unseren Auftrag erfüllt zu haben. Gibt es eine Versicherung, die für diesen Schaden aufkommt?»

Lieber Herr R: In einem solchen Fall schafft die Bauwesenversicherung Abhilfe. Sie kommt bei einem sich im Bau befindlichen Bauwerk zum Zuge. Sie deckt Beschädigungen des Bauwerks durch Bauunfälle, die beispielsweise durch Bewegungen des Baugrundes, Baugrubeneinstürze oder durch Vandalismus entstehen. Eine Deckung besteht auch – wie in Ihrem Beispiel – bei Diebstahl von bereits fest im Bauwerk eingebauten Bauteilen. Die Bauwesenversicherung funktioniert also ähnlich wie eine Kaskoversicherung. Wenn Sie beweisen können, dass Ihre Badezimmermöbel und -geräte fertig montiert waren, gilt gemäss Sachenrecht, dass diese bereits der Bauherrschaft respektive dem Grundstückeigentümer zugerechnet werden.

Schnelle Abnahme des Werkes

Ob Sie Ihre Bauteile nochmals einbauen müssen, hängt davon ab, wann Nutzen und Gefahr auf den Bauherrn übergegangen sind. Ihre Haftung entfällt, sobald dieser von Ihnen das fertiggestellte (Teil-)Werk abgenommen hat. Damit entfällt Ihre Gewährleistungspflicht, und Sie sind auch für allfällige Beschädigungen durch Dritte nicht mehr haftbar. Sie müssen als Subunternehmer gemäss den SIA-Normen die Abnahme ausdrücklich anzeigen – eine Formvorschrift existiert nicht, mündlich genügt also. Aus Beweisgründen empfiehlt sich indessen eine schriftliche Dokumentation von Anzeige und Abnahme. Das durch Sie eingebaute Teilwerk ist innert Monatsfrist zu prüfen. Damit sind Sie längstens einen Monat im Risiko, sofern die gemeinsame Prüfung mit dem Bauherrn nicht stattgefunden hat. Diese automatische Werkabnahme erfolgt ebenfalls gemäss SIA-Normen (Artikel 157 bis 164, Werkabnahme und Mängelhaftung). Die Übergangszeit können Sie als Gewährleistungsrisiko mit einer Montageversicherung versichern.

Zusatzdeckungen schliessen VersicherungslĂĽcken

Womöglich haben Sie die eingebauten Geräte anliefern lassen. Die Bauwesenversicherung bietet keinen Schutz für den Diebstahl von Geräten, die nach der Ablieferung auf der Baustelle abgestellt worden sind. Auch Ihre Geschäfts-Sachversicherung deckt über die Aussenversicherung nur Sachen oder Inventar ab, die sich vorübergehend ausserhalb der Geschäftslokalitäten befinden. Deshalb empfiehlt sich eine Zusatzdeckung für Sachen und Kosten auf Baustellen. Weil Bauteile oder teure Badtechnik ein beliebtes Diebesgut darstellen, formulieren die Versicherungen spezielle Auflagen. Versichert ist ein Einbruchdiebstahl auf einer Baustelle nur in abgeschlossenen Baubaracken oder Containern und in abgeschlossenen Räumen von unvollendeten Bauten. Prüfen Sie mit Ihrem Berater, ob allenfalls auch andere Versicherungslücken bestehen.

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