Publiziert am: 07.02.2014

Die meisten der Akteure sind KMU

KMU IM FINANZPLATZ – Kleinere Finanzdienstleister wie Treuhänder, Vermögensverwalter oder Anwälte haben andere Interessen als die Grossbanken. Für sie setzt sich der sgv auf nationaler Ebene ein.

Das Schweizer Gewerbe, die Schweizer KMU: Gar manche stellen sich darunter schlicht und einfach Metzgereien, Coiffeure oder Floristen vor – und liegen damit nicht falsch. Doch so korrekt dieses Bild sein mag, so unvollständig ist es auch, denn KMU sind überall anzutreffen: In der Gastronomie ebenso wie in der Kunststoffverarbeitung oder in der Biotechnologie. Deshalb wäre es erstaunlich, wenn es nicht auch KMU auf dem Finanzplatz gäbe.

Man ist sich zudem gewohnt, den Umgang der KMU mit dem Finanzplatz von der Kundenseite her zu betrachten. Das bedeutet, dass KMU an einer stetigen und günstigen Versorgung mit Krediten, an der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Banken und Versicherungen und am gewerblichen Bürgschaftswesen interessiert sind.

Doch KMU sind auch als Anbieter im Finanzplatz tätig. Als Vermögensverwalter etwa; sie sind von der Struktur her meist typische Mikrounternehmen mit weniger als neun Angestellten. Und diese Kleinstunternehmen kommen auf Marktanteile von bis zu 70 Prozent. Auch die Treuhänder weisen eine ähnliche Struktur auf und machen die Schweiz zum Land mit der höchsten Dichte von Family-Offices und Aktiengesellschaften pro Kopf. Versicherungs- und andere Broker wiederum sind typische Ein-Person-Betriebe. Auch Private-Equity»-Anbieter, Leasingunternehmen, Anwälte unter andere gehören zu diesen Finanz-KMU. Es gibt sogar Banken, die klein sind.

Wenn man es genau nimmt, sind die (Gross-)Banken sogar eine kleine Minderheit; die absolute Mehrheit der Akteure im Finanzplatz Schweiz sind KMU. Und diese sind zumeist im Schweizerischen Gewerbeverband sgv organisiert.

Der sgv schützt KMU

Auch im Finanzplatz bestehen Probleme mit der Überregulierung, Bürokratie und immer wieder neu entstehenden Regulierungskosten. Deswegen brauchen die Finanz-KMU neben ihren aktiven Branchenverbänden auch eine starke Stimme in Bern. Und weil die Anliegen dieser KMU oft «unter dem Radar» laufen, also von den Anliegen der Grossbanken überdeckt werden, hat der sgv einen besonderen Fokus auf sie gelegt.

Man erinnere sich: Weil sich die Grossbanken als erhebliches Risiko für die Wirtschaft entpuppt haben, schuf man die Too-big-to-fail-Regulierung: Wer höhere Risiken eingeht, muss auch 
eine überproportional höhere Kapitalbasis haben. So weit, so gut! Doch klammheimlich wollte die Verwaltung diese Regeln dann gleich auf alle Banken ausdehnen. Nach Intervention des sgv wurde diese überbordende Regulierung auf ihre ursprünglichen Adressanten zurechtgestutzt.

Ein weiteres Beispiel: Beim sogenannten US-Deal wollte man ursprünglich den Banken ermöglichen, Datenlisten an die USA weiterzugeben. Einzig Bankangestellte hätten geschützt werden sollen. Auch dies klingt gut – doch die Listen würden vor allem Daten über Vermögensverwalter, Treuhänder und Anwälte enthalten. Die KMU hätten also für die Versäumnisse der Grossen bezahlen müssen. Dank des Widerstands im Parlament – vom sgv mit koordiniert – konnte die umstrittene Lex USA wesentlich verbessert werden, so dass den KMU nun auch Informations- und Schutzrechte zustehen. Eine Koordination unter den Finanz-KMU und ihre Vertretung durch den sgv ist also dringend notwendig.

Zu Lasten der KMU

Beide vorher genannten Beispiele sind erst der Anfang einer ganzen Flut neuer Regeln, welche die Finanz-KMU direkt betreffen: Das Finanzdienstleistungsgesetz beispielsweise will den Finanzplatz umkrempeln und harmonisieren. Doch auch hier gilt: Was sich gut anhört, birgt Gefahren, denn Harmonisierung bedeutet, dass Gross und Klein gleiche Bedingungen erfüllen und gleiche Prozesse durchlaufen müssen. Und das wiederum geht zu Lasten der KMU: Für die sind regulatorische Vorgänge immer teurer als für die Grossen, schliesslich können sie sich ja keine grossen Expertenstäbe und teuren Berater leisten.

Weitere Beispiele für kommende Regulierungen sind das Bargeldverbot ab 100 000 Franken, die Verkomplizierung der Inhaberaktien oder die Reform der Altersvorsorge – es mag erstaunen, aber sogar die macht Vorgaben an die Vermögensverwalter.

Der Gewebeverband steht zu einem finanzehrlichen und dynamischen Finanzplatz. Er lehnt jedoch sowohl eine Überregulierung wie auch den sogenannten «Swiss Finish» ab, d.h. die übereifrige Anpassung internationaler Vorgaben auf die Schweiz. Der sgv will zudem, dass sich die Schweiz mit einer eigenen und global ausgerichteten Finanzplatzstrategie positioniert, welche Grossunternehmen und KMU differenziert behandelt. Dieses Anliegen wird auch vom Bund erkannt 
und gewürdigt; deshalb ist der sgv in der 18-köpfigen Expertengruppe Brunetti II vertreten, die sich im Auftrag des Bundesrates und unter der Führung des ehemaligen Seco-Direktors Aymo Brunetti mit den Zukunftsperspektiven des Schweizer Finanzplatzes beschäftigen wird.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen