Publiziert am: 07.02.2014

Eine willkürliche Schwelle

NEUE MEDIENSTEUER - In der Frühjahrssession wird das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beraten. Der sgv lehnt eine Mediensteuer für alle Betriebe ab 500'000 Franken Jahresumsatz ab.

In seiner Botschaft ans Parlament zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) fordert der Bundesrat von beinahe allen Haushalten und Unternehmen eine neue Abgabe. Diese soll die heutige Billag-Empfangsgebühr ersetzen. Der Bundesrat wählte dafür eine Schwelle von 500 000 Franken Umsatz, ab der ein Unternehmen abgabepflichtig werden soll. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat diese Schwelle stets abgelehnt. «Sie ist willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar», kritisiert Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler. «Der sgv fordert, dass mindestens Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende generell von der Mediensteuer befreit werden.» Faktisch befreit die vorgesehene «Lösung» lediglich Kleinstbetriebe von bis zu drei Angestellten von der geplanten Mediensteuer.

Auftrag nicht umgesetzt

National- und Ständerat hatten den Bundesrat im Jahr 2011 beauftragt, die Befreiung von «kleinen Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben» vorzusehen, um unzumutbare Doppelbe­lastungen zu vermeiden. «Es ist absolut unverständlich, dass der Bundesrat nicht die Definition des Bundesamtes für Statistik für den Begriff ‹kleine Betriebe› anwendet», so Bigler weiter. Kleine Betriebe umfassen nach dieser offiziellen Definition bis zu 50 Mitarbeitende. Würden all diese Firmen von der beantragten Mediensteuer ausgenommen, entspräche das ca. 97,5 Prozent aller Betriebe in der Schweiz. Mit der Umsatzgrenze von einer halben Million dagegen werden rund 140 000 Betriebe mediensteuerpflichtig. Dies unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte haben und der Tatsache, dass die Inhaber sowieso für ihren eigenen Haushalt die Abgabe entrichten müssen und dass sowieso nur natürliche Personen, nicht aber Firmen TV schauen und Radio hören können.

Auf Kosten der Unternehmen

Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine Möglichkeit zum Opting out mehr, d.h. die Firmen können sich nicht mehr von der Abgabe befreien lassen, wenn im Betrieb keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind. Heute ist das möglich. «Damit wird der Wechsel von einer nutzungsabhängigen Gebühr zur Mediensteuer vollzogen», kommentiert Gewerbechef Bigler und bringt ein Beispiel für die drastischen möglichen Folgen. So müsste ein 3-Sterne-Stadthotel mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über fünf Millionen künftig 2500 Franken Mediensteuer zahlen. Heute sind es rund 1000 Franken.

Blosse Lippenbekenntnisse?

Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen hat die SVP den Antrag auf Nichteintreten beziehungsweise Rückweisung gestellt. Der sgv unterstützt diesen Antrag. «Die Beratungen über das neue RTVG», so sgv-Direktor Bigler, «werden zeigen, ob die Mitglieder der eidgenössischen Räte ein gutes Jahr vor den Wahlen 2015 gewillt sind, gewerbliche Anliegen auch tatsächlich zu unterstützen, oder ob es sich bei ihrer KMU-Freundlichkeit um blosse Lippenbekenntnisse handelt.» Kl/En

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