In seiner Botschaft ans Parlament zur
Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) fordert der
Bundesrat von beinahe allen Haushalten und Unternehmen eine neue
Abgabe. Diese soll die heutige Billag-Empfangsgebühr ersetzen. Der
Bundesrat wählte dafür eine Schwelle von 500 000 Franken Umsatz, ab
der ein Unternehmen abgabepflichtig werden soll. Der Schweizerische
Gewerbeverband sgv hat diese Schwelle stets abgelehnt. «Sie ist
willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar», kritisiert
Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler. «Der sgv fordert, dass
mindestens Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende generell von der
Mediensteuer befreit werden.» Faktisch befreit die vorgesehene
«Lösung» lediglich Kleinstbetriebe von bis zu drei Angestellten von
der geplanten Mediensteuer.
Auftrag nicht umgesetzt
National- und Ständerat hatten den
Bundesrat im Jahr 2011 beauftragt, die Befreiung von «kleinen
Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und
Landwirtschaftsbetrieben» vorzusehen, um unzumutbare
Doppelbelastungen zu vermeiden. «Es ist absolut unverständlich,
dass der Bundesrat nicht die Definition des Bundesamtes für
Statistik für den Begriff ‹kleine Betriebe› anwendet», so Bigler
weiter. Kleine Betriebe umfassen nach dieser offiziellen Definition
bis zu 50 Mitarbeitende. Würden all diese Firmen von der
beantragten Mediensteuer ausgenommen, entspräche das ca. 97,5
Prozent aller Betriebe in der Schweiz. Mit der Umsatzgrenze von
einer halben Million dagegen werden rund 140 000 Betriebe
mediensteuerpflichtig. Dies unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte
haben und der Tatsache, dass die Inhaber sowieso für ihren eigenen
Haushalt die Abgabe entrichten müssen und dass sowieso nur
natürliche Personen, nicht aber Firmen TV schauen und Radio hören
können.
Auf Kosten der Unternehmen
Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine
Möglichkeit zum Opting out mehr, d.h. die Firmen können sich nicht
mehr von der Abgabe befreien lassen, wenn im Betrieb keine Geräte
für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind. Heute ist das
möglich. «Damit wird der Wechsel von einer nutzungsabhängigen
Gebühr zur Mediensteuer vollzogen», kommentiert Gewerbechef Bigler
und bringt ein Beispiel für die drastischen möglichen Folgen. So
müsste ein 3-Sterne-Stadthotel mit einem durchschnittlichen
Jahresumsatz von über fünf Millionen künftig 2500 Franken
Mediensteuer zahlen. Heute sind es rund 1000 Franken.
Blosse Lippenbekenntnisse?
Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen
hat die SVP den Antrag auf Nichteintreten beziehungsweise
Rückweisung gestellt. Der sgv unterstützt diesen Antrag. «Die
Beratungen über das neue RTVG», so sgv-Direktor Bigler, «werden
zeigen, ob die Mitglieder der eidgenössischen Räte ein gutes Jahr
vor den Wahlen 2015 gewillt sind, gewerbliche Anliegen auch
tatsächlich zu unterstützen, oder ob es sich bei ihrer
KMU-Freundlichkeit um blosse Lippenbekenntnisse handelt.» Kl/En