Publiziert am: 07.03.2014

Gilt Bargeld 
bald als illegal?

Die internationale Finanzpolizei hat zwei neue Missetäter gefunden: Das Bargeld und die Inhaberaktien.

AKTIVE FINANZPOLIZEI

Und prompt wird Druck auf die Schweiz ausgeübt, den Umgang mit beiden einzuschränken. Die internationale «Groupe d’action financière» (GAFI), der die Schweiz angehört, hat eine Reihe von Vorschlägen für die strengere Bekämpfung der Geldwäscherei gemacht, und das Eidgenössische Finanzdepartement hat daraus eine Vorlage erarbeitet, die nun in den Räten diskutiert wird.

Vertrauen der Kunden zur Bank gefährdet

Und das wird gefordert: Erstens sollen Banken jene Kunden anzeigen, bei denen Verdacht auf Geldwäscherei bestehen könnte. Zweitens sollen die Inhaberaktien registriert werden. Und drittens dürfen Zahlungen über den Betrag von 100 000 Franken nicht mehr mit Bargeld erfolgen. Viertens schliesslich soll Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei gelten. Und das sind nur einige Beispiele. Klingt das denn nicht alles vernünftig? Nein! Bei näherem Hinschauen sind die wichtigsten Defekte leicht zu erkennen.

Wenn Banken ihre Kunden anzeigen müssten, schwindet das Vertrauensverhältnis. Doch Bankenbeziehungen sind seit jeher Vertrauens­beziehungen. Die Bank ist kein Handlanger des Staates und darf auch nicht dazu gemacht werden. Wenn Inhaberaktien registriert werden müssen, leidet vor allem die grosse Mehrheit der Familien-KMU, die typische Aktiengesellschaften auf Inhaberaktien sind. Jede Registrierung und die Führung von Registern generiert Zusatzkosten. Die aktuelle Vorlage geht sogar so weit, dass die Inhaberaktien-AG strengere Kriterien erfüllen müssen als börsenkotierte ­Firmen.

«ZU TEUER FÜR DIE KREDITKARTE. UND DIE GUTEN, ALTEN SCHECKS GIBTS NICHT MEHR.»

Wenn nur noch Bargeldzahlungen bis 100 000 Franken erlaubt sind, wird die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt. Und: Es gibt verschiedene Luxusprodukte, die über 100 000 Franken kosten, beispielsweise Uhren oder Schmuck. Diesen Betrag kann man mit einer Kreditkarte nicht bezahlen und Scheckbücher gehören auch der Vergangenheit an.

Nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen

Steuerhinterziehung ist ein Steuervergehen. Geldwäscherei ist eine Straftat, unter anderem weil sie verdächtigt wird, der Finanzierung von Terrorismus zu dienen. Wenn man nun die Steuerhinterziehung als eine Vortat zur Geldwäscherei einstuft, bedeutet dies: Ein KMU, das einen Fehler in der Bewertung seiner Bilanz macht, gilt als potenzieller Terrorismus-Finanzierer. «Mit Kanonen auf Spatzen geschossen» ist für diese Unverhältnismässigkeit eine schiere Untertreibung.

Im Parlament steht die Beratung dieser Vorlage noch bevor. Sie kommt aber dermassen technisch-trocken daher, dass die Verlockung gross ist, die darin verborgenen Gefahren gar nicht erst nicht zu erkennen. Gerade deswegen war es wichtig, dass der Schweizerische Gewerbeverband sgv seine Expertise in den Anhörungen des Ständerates einbringen konnte. Und deswegen ist es wichtig, dass der sgv weiterhin am Ball bleibt.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

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