Publiziert am: 07.02.2014

TRIBÜNE

Wetten, dass Ihr Bauland…

Die neue Schweizer Raumplanung ist wesentlich zentralistischer und technokratischer als die bisherige. Mit dem seit Herbst vorliegenden Entwurf zur Raumplanungsverordnung ist klar geworden, wie der Bund die im März 2013 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes umsetzen will. Ich möchte dazu mit Ihnen heute drei Wetten abschliessen. Drei Wetten, die ich gern verlieren würde. Derzeit sieht es jedoch nicht danach aus.

Das neue Raumplanungsgesetz verlangt, dass «zu grosse» Bauzonen verkleinert werden. In der Raumplanungsverordnung und in den zugehörigen Reglementen steht, wann eine Bauzone zu gross ist. In der Verordnung steht auch, wie die Rückzonungen vor sich gehen sollen. Der Bund will, dass die Kantone in Gemeinden mit zu viel Bauland Planungszonen verfügen, die eine Überbauung verhindern. Wenn die Gemeinden verlangte Auszonungen nicht vornehmen, soll der Kanton an ihrer Stelle mit einer sogenannten Ersatzvornahme selber aktiv werden. Die Vorschläge gehen weit. Sie stützen sich auf drei Pfeiler aus dem neuen Gesetz: Die Rückzonungen, die Mehrwertabgabe und die Bauverpflichtungen.

Die Rückzonungs-Wette

Das revidierte Gesetz und die Verordnung werden in den nächsten zehn Jahren in verschiedenen Kantonen zu Rückzonungen von Bauland in die Landwirtschaftszone führen. Dies wird hunderte von Grundeigentümern treffen. Wer nun glaubt, dieser Wertverlust würde voll entschädigt, wird sich wohl eines besseren belehrt sehen. Wetten, dass die Gerichte einen Weg finden, das Land als «unrechtmässig eingezont» zu taxieren? Den Gemeinden bleiben so wohl Rückzonungskosten erspart; fair für die Grundeigentümer ist dies jedoch keineswegs.

Die Mehrwert-Wette

Der zweite Eckpfeiler des neuen Gesetzes sind Mindestwerte zur Abschöpfung von Planungsgewinnen. Die kantonale Regelung hierzu muss innerhalb von fünf Jahren stehen. Die Abschöpfung wird in vielen Kantonen wesentlich stärker sein, als dies heute mit der Grundstückgewinnsteuer der Fall ist. Wetten, dass zum Schluss nicht nur Neueinzonungen, sondern auch Auf- und Umzonungen abgabepflichtig werden? Darf im Quartier, indem ihr Gebäude steht, höher gebaut werden und wollen Sie dies realisieren, werden Sie mit den Kosten des Ausbaus auch die neue Abgabe zu tragen haben.

Die Wette zu den Bauverpflichtungen

Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Kantone im kantonalen Recht die Möglichkeit von Bauverpflichtungen vorsehen. Wenn Sie Bauland besitzen, kann Ihnen so eine Frist zur Überbauung gesetzt werden, sofern ein «öffentliches Interesse» daran besteht. Wenn Sie nicht rasch genug bauen, können Sie dazu angehalten werden. Dies obwohl zum Schluss nicht die Gemeinde, sondern Sie, das Investitionsrisiko tragen. Wetten, dass die Gemeinde, dort, wo sie eine Entwicklung will, ein solches «öffentliches Interesse» auch konstruieren kann?

Die Einführungsgesetze zur Mehrwertabgabe und zu den Bauverpflichtungen, werden dezentral in den Kantonen erarbeitet. Dies, weil die Planungs- und Baugesetze noch immer in kantonaler Hoheit liegen. Dies ist die einzige Chance für Sie, die obigen drei Wetten noch zu gewinnen. Ich würde mich darüber freuen. Auf kantonaler und kommunaler Ebene können Sie als Eigentümer und Gewerbetreibender Einfluss nehmen. Wir müssen hier zusammenstehen und gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien eine gewerbe- und eigentümerverträgliche Umsetzung des Raumplanungsgesetzes erzwingen. Die Raumplanung – dies ist sicher – wird auch 2014 weit oben auf der politischen Agenda bleiben.

*Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands HEV Schweiz.

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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