Publiziert am: 19.10.2018

Bewegung auch an dieser Front

MEHRWERTSTEUER – Eine kurze Bestandesaufnahme über die hängigen parlamentarischen Initiativen zeigt: In Sachen Steuern tut sich auch nebst der grossen STAF-Vorlage einiges.

In jüngster Zeit stand das Steuer­geschehen ganz im Zeichen der Unternehmenssteuerreform (STAF bzw. vormals SV17). Wie aber steht es um die MWST? Hier tut eine ­kurze Bestandsaufnahme über die hängigen parlamentarischen Interventionen not.

Geste fĂĽr KMU und Start-ups

Die parlamentarische Initiative 17.479 «Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz» fordert folgende Änderung: «Unternehmungen mit Sitz im Inland werden mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mindestens 150 000 Franken Umsatz erzielen.» Heute sind gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Vereinigungen erst bei einem Umsatz ab 150 000 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Bei Unternehmen liegt die Schwelle bereits bei 100 000 Franken. Bei einer Anhebung dieses Grenzwerts auf 150 000 Franken würde die Schwelle für alle juristischen Personen vereinheitlicht. Davon würden die KMU und Start-ups profitieren.

Diese parlamentarische Initiative ist gerechtfertigt und sollte daher breite UnterstĂĽtzung finden.

Den Tourismus entlasten

Eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler «Mehrwertsteuer-Vereinfachung bei Packages» (18.3235) verlangt eine Änderung des MwST-Gesetzes, die nur die Hotellerie­bereiche betreffen würde.

Die Motion bezieht sich auf Artikel 19 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes, der stipuliert: «Mehrere voneinander unabhängige Leistungen, die zu einer Sachgesamtheit vereinigt sind oder als Leistungskombination angeboten werden, können einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn sie zu einem Gesamtentgelt erbracht werden und die überwiegende Leistung wert-mässig ­mindestens 70 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht (Kombination).»

Engler verlangt nun, dass Packages einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht. Die bestehende 70/30-Prozent-Regel soll also in eine 55/45-Prozent-Regel umgewandelt werden.

Die Erfahrung zeige, so Engler, dass der 30-Prozent-Anteil wertmässig schnell überschritten werde (z. B. durch Bahnfahrt, Hotelübernachtung, Skipass, Wellness-Behandlung, Besuch einer kulturellen Veranstaltung usw.). Bei einer Umsetzung dieser Motion könnte nicht nur das Mehrwertsteuerrecht vereinfacht, sondern überdies der Regulierungsaufwand gesenkt werden. Dies würde entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringen, so Engler.

Besser wäre der Einheitssatz

Wiewohl diese Forderung legitim ist, so kann nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv doch nur die EinfĂĽhrung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes eine wirkliche Vereinfachung des Steuersystems herbeifĂĽhren.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

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