Publiziert am: 19.10.2018

Nicht auf KMU ausdehnen

AKTIENRECHT – Nach dem Nationalrat wird sich nun der Ständerat mit der Gesetzes­revision auseinandersetzen – in Koppelung an die Konzern­ver­antwortungsinitiative. Der Gewerbeverband mahnt an, die KMU, wo möglich, aus der Sache rauszuhalten.

Der Nationalrat hat die Revision des Aktienrechts im Sommer diskutiert. Nun beugt sich die Rechtskommission des Ständerates über das Paket, das parallel zur Konzernverantwortungsinitiative beraten wird. Was ist der Stand der Dinge?

Zur Erinnerung: In der Revision des Aktienrechts wollte der Bundesrat vier unterschiedliche Anliegen umsetzen: technische Anpassungen, die Umsetzung der Vorschriften aus der «Minder-Initiative», die Einführung einer De-facto-Geschlechterquote in Verwaltungsräten und Geschäfts­leitungen und die Regulierung der sogenannten «Rohstoffunternehmen».

Zwei Geschäfte verbunden

Die Konzernverantwortungsinitiative – welche notabene auch KMU betrifft – will eine verbindliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen sorgfältig abklären muss, welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt aus seinen Geschäftstätigkeiten entstehen. Ursprünglich waren Revision des Aktienrechts und Initiative getrennte Geschäfte. Der Nationalrat hat sie aber miteinander verbunden.

Entscheide des Nationalrats

Der Nationalrat hat in seinen Beratungen viel mehr gemacht, als der Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene gegenüberzustellen. Er hat verschiedene Anliegen des Bundesrats abgeändert. Für KMU wohl am wichtigsten: Der Nationalrat will eine Umsetzung der Vorschriften aus der «Minder-Initiative» auf Gesetzesebene. Doch anders als der Bundesrat will er diese Vorschriften nicht auf die mehr als 114 000 KMU ausdehnen, die rechtlich als AG organisiert sind.

Hingegen hält der Nationalrat sowohl an den Sondervorschriften für sogenannte «Rohstoffunternehmen» als auch an der De-facto-Geschlechterquote fest. Bundes- und Nationalrat argumentieren, die Quote sei lediglich eine Publikationspflicht. Doch es müssen auch eingeleitete Massnahmen publiziert werden, die aufzeigen, wie eine gleiche Verteilung der Geschlechter in Führungsgremien herbeigeführt werden soll. Damit geht die Regelung von Massnahmen aus – was de facto auf eine Quote hinausläuft.

Erwartungen an den Ständerat

Die Rechtskommission des Ständerats ist nun daran, die Revision des Aktienrechts für den Zweitrat vorzubereiten. Der Schweizerische Gewerbeverband erwartet, dass den Entscheiden des Nationalrates in Sachen Vorschriften aus der «Minder-Initiative» gefolgt wird. Es ist notwendig und wichtig, die KMU aus diesen Vorschriften herauszuhalten. Denn kein KMU war im Geltungsbereich der Konzern­ver­antwortungs­initiative eingeschlossen. Es gibt deshalb auch heute keinen Grund, dies zu tun.

Der sgv erwartet von der kleinen Kammer auch, dass die De-facto-Quotenregel und die Regulierung der sogenannten «Rohstoff­unternehmen» gestrichen werden. Beides ist eine Vermischung von öffentlichem und privatem Recht. Beide Regulierungen sind ordnungspolitische Sündenfälle. Sie schaden dem Wirtschaftsstandort Schweiz, indem sie die Wirtschaftsfreiheit abbauen.

Ohne Gegenvorschlag versenken

Der sgv lehnt auch die Konzernverantwortungsinitiative ab. Sie sollte ohne Gegenvorschlag – direkt oder indirekt – abgetischt werden. Volk und Stände haben einen klaren Kompass, wenn es darum geht, die Integrität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu garantieren. Sie können Nein sagen. Und so sollte auch der Ständerat hier Nein sagen können.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen