Publiziert am: 19.10.2018

Typisch helvetischer Kompromiss

Finanzausgleich – Die Schweiz zählt 26 Kantone, die sich stark unterscheiden. Dass auch der revidierte Finanz-ausgleich sich an dieser Tatsache orientiert, ist richtig – und für den Zusammenhalt des Landes wichtig.

Wenn es ums Zahlen geht, hört die Freundschaft auf. Das scheint zumindest auf einzelne Kantone zuzutreffen. Ist die vorgeschlagene Reform des Finanzausgleichs eine ­gute Lösung für den nationalen Zusammenhalt? Das jedenfalls findet Finanzminister Ueli Maurer. Doch nicht alle Kantone dürften seine Ansicht teilen: Schliesslich begünstigt die vorgeschlagene Reform des Finanzausgleichs die Nehmerkantone weniger stark als bisher. Letztere befürchten, dass sie künftig weniger Geld erhalten werden. Ein «Faulheitsbonus» also, der zugunsten verstärkter Anreize für die Nehmerkantone gestrichen werden soll? Nicht ganz!

26 Spezialfälle

Der nationale Finanzausgleich: Ein bisschen den Reichen nehmen und den Armen geben? Ja... auf gewisse Weise, aber ist ein wenig komplizierter. Die Schweiz zählt 26 Kantone, die sich insbesondere aufgrund soziodemografischer und geotopografischer Faktoren stark unterscheiden. Mit anderen Worten: Genf ist nicht das Wallis, und Baselland ist nicht Zürich. Im Bemühen um den nationalen Zusammenhalt helfen die ­ressourcenstarken Kantone und der Bund den ressourcenschwachen Kantonen.

Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) bezweckt eine Verminderung der ­finanziellen Disparitäten zwischen den Kantonen, eine Erhöhung ihrer finanziellen Autonomie und den Erhalt ihrer steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit.

Im Hinblick auf die Dotierung der Ausgleichsgefässe stellt der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre ­einen Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich vor. Aus dem Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich 2016–2019 (der dritte seiner Art) geht hervor, dass das aktuelle System die Ziele weitgehend erreicht hat. Der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton übertrifft mit einem Wert von 88,3 Prozent im Jahr 2018 das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent. Die Reform wird ­also hauptsächlich darin bestehen, den Zielwert auf 86,5 Prozent zu erhöhen.

Mehr Anreize fĂĽr die Nehmer

Der Bundesrat ist in den Grundzügen den Kompromissvorschlägen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gefolgt. Der Ressourcenausgleich soll neu über die Garantie einer Mindestausstattung für den ressourcenschwächsten Kanton gesteuert werden, womit das Parlament nicht mehr alle vier Jahre über die Festlegung der Grundbeiträge an den Ressourcenausgleich zu befinden hätte.

Diese minimale Ausstattung von 86,5 Prozent ermöglicht eine besser kontrollierte Verteilung der Mittel, scheint die Interessen aller Kantone zu berücksichtigen und entpolitisiert die Diskussion über die Festlegung der Dotation des Ressourcenausgleichs.

Solidarität nicht überstrapazieren

Das alles klingt ganz gut, löst aber nicht alle Probleme. Der in diesem Bericht gewählte Ansatz bringt uns dem Ziel einer rigoroseren Haushaltspolitik nicht näher und erlaubt auch keine Verstärkung der Anreize für die Nehmerkantone. Noch heute kommt deshalb immer wieder das maliziöse Wort vom «Faulheits­bonus» auf.

Was ist der nächste Schritt? Die Notwendigkeit eines Finanzausgleichs zwischen den Kantonen ist im Grundsatz unbestritten, aber die Solidarität darf nicht überstrapaziert werden. Es gilt daher, ein zusätzliches Anreizsystem für die Nehmerkantone zu schaffen, damit diese nicht vom Finanzausgleich abhängen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone gestärkt wird.

EntrĂĽstung in Zug, Frohlocken im Jura

Wie hoch sind die Kosten und wer profitiert davon? Im Jahr 2018 werden die Ausgleichszahlungen nahezu 5,1 Milliarden Franken erreichen, 102 Millionen mehr als im Jahr 2017. Im kommenden Jahr werden sie rund 5,2 Milliarden betragen, das heisst 132 Millionen mehr als dieses Jahr. 2019 Jahr werden zwei Kantone, nämlich Bern und Freiburg, weniger Geld aus dem Finanzausgleich erhalten.

«Die solidarität darf nicht übertrieben werden. ­deshalb brauchts auch mehr anreize für die ­nehmerkantone.»

Die Kantone Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura werden ihrerseits mehr erhalten. In absoluten Zahlen ist Bern nach wie vor der grösste Ausgleichsempfänger, während der Jura den höchsten Pro-Kopf-Anteil erhält. Auf der Geberseite zahlt Zürich mit 487,2 Millionen am meisten, während der Pro-Kopf-Beitrag in Zug am höchsten ist.

Auch der letztgenannte Kanton, der mit dem Ausgleichssystem hadert, konnte sein Ressourcenpotenzial um 3,6 Punkte steigern. Genf wird 2019 eine Rechnung in Höhe von 299,8 Millionen (gegenüber 297,9 Millionen im Jahr 2018) bezahlen müssen.

Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

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