Publiziert am: 21.02.2014

Unter Generalverdacht

KARTELLGESETZREVISION – Das Teilkartellverbot ist ein Misstrauensmodell, das besonders KMU schadet. Der Nationalrat ist gut beraten, seiner WAK zu folgen und die Vorlage abzulehnen.

Es ist wieder so weit! In der kommenden FrĂŒhjahrssession der eid­genössichen RĂ€te wird das Kartell­gesetz (KG) behandelt. Wer leise «schon wieder?» denkt, hat Recht. Die Revision des Schweizerischen Wettbewerbsrechts wird nĂ€mlich schon seit 2012 in den RĂ€ten diskutiert. Die Vorlage will alle Kooperationen zwischen Unternehmen verbieten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzte sich entschieden gegen diese weltfremde Änderung des KG ein und konnte dank sgv-PrĂ€sident Nationalrat Jean-François Rime ­Erfolge erzielen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ‹(WAK-N) entschied, die Vorlage abzulehnen und das Kooperationsverbot zu streichen.

«TEILKARTELLVERBOTE HEBELN DEN WETTBEWERB AUS.»

Teilkartellverbot schadet den KMU

Das Teilkartellverbot ist ein Misstrauensmodell: Es setzt die gesamte Wirtschaft unter Generalverdacht, kartellistisch zu agieren. Eine Behauptung, die schlicht falsch ist. Unternehmen, insbesondere KMU, sind auf Kooperationen angewiesen, namentlich in der Logistik, im Einkauf, im Vertrieb, im Innovationstransfer und im öffentlichen Beschaffungswesen. Solche Kooperationen sind fĂŒr die gesamte Volkswirtschaft sinnvoll und wĂŒnschenswert und sollten demzufolge nicht verboten werden.

Auch Arbeitsgemeinschaften (ARGE) werden durch ein Verbot verhindert. Es ist fĂŒr die KMU – namentlich im Baugewerbe – heute schon nahezu unmöglich, an AuftrĂ€ge in der öffentlichen Beschaffung zu kommen, wenn sie sich nicht zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschliessen. Mit einem Teilkartellverbot wĂŒrde es noch schwieriger werden, weil die ARGE-Beteiligten belegen mĂŒssten, dass sie den Markt nicht negativ beeinflussen. Aber wie sollen sie diesen Nachweis erbringen?

Die Grossen werden bevorzugt

Eine Beweislastumkehr ist eine grosse administrative Zusatzbelastung fĂŒr alle, insbesondere fĂŒr die KMU, und schafft deshalb eine Marktverzerrung zu Gunsten der Grossunternehmen, die dank entsprechend ausgebautem Overhead mit diesen juristischen Finessen sehr viel leichter umgehen können als die KMU.

Eine weitere Bevorzugung der Grossunternehmen kommt auch schon deshalb vor, weil Teilkartellverbote den Wettbewerb aushebeln, indem sie der Vertikalintegration Vorschub leisten. Dies geht einseitig auf Kosten der KMU und der Konsumentinnen.

Wem nĂŒtzt das eigentlich alles?

Angesichts so vieler Argumente gegen das Kooperationsverbot sei die Frage erlaubt: Wer hat ĂŒberhaupt Interesse an einer solchen Revision des Kartellgesetzes? Das Sekretariat der Wettbewerbskommission Weko verspricht sich – wohl zu Recht – weniger Aufwand bei den Untersuchungen und mehr Freiheit fĂŒr sich. Doch soll man einer Behörde so viel Macht ĂŒber die Wirtschaft geben?

Die Stiftung fĂŒr Konsumentenschutz befĂŒrwortet die Revision. Die Organisation, die gegen die sogenannte Hochpreisinsel zu kĂ€mpfen vorgibt, schlĂ€gt aber gleichzeitig vor, Einkaufstaschen nur gegen Geld abzugeben...

Ein Grossverteiler in oranger Farbe setzt sich stark fĂŒr die Vorlage ein. Böse Zungen behaupten, dabei handle es sich um eine Marketing-Massnahme. Viel realistischer ist indes die ErklĂ€rung, dass durch die Vorlage vertikal-integrierte Unternehmen bevorzugt werden. Wer das meiste, was er verkauft, auch produziert, ist aus dem Schneider, denn das Kartellgesetz greift nicht hier. Innerhalb des Konzerns können alle Kooperationen ungeniert stattfinden.

Nicht auf Kosten der KMU

Der sgv setzt sich fĂŒr die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen ein. Wenn konkrete MissbrĂ€uche stattfinden, mĂŒssen diese bekĂ€mpft werden – aber nicht auf Kosten aller KMU. Darum unterstĂŒtzt der sgv die Ansicht der Mehrheit der WAK-N: Nicht-Eintreten auf die Vorlage und Streichen des Kooperationsverbots.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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