Publiziert am: 21.02.2014

Für Randregionen ganz‹ besonders schädlich

NEIN ZU MINDESTLÖHNEN

Die Volksinitiative «fĂŒr faire Löhne», besser bekannt als Mindestlohninitiative, verlangt einerseits, dass Bund und Kantone die Löhne in der Schweiz schĂŒtzen, indem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in GesamtarbeitsvertrĂ€gen (GAV) fördern. Andererseits soll der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde festlegen. Diese nicht durchdachten Forderungen haben besonders schwerwiegende Konsequenzen auf strukturschwache und grenznahe Regionen und fĂŒhren zu einer Sogwirkung auf auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte.

Weltweit höchster Mindestlohn

Lohnkosten sind ein wichtiger Standortfaktor fĂŒr die Schweiz. Die Mindestlohninitiative will mit dem geforderten Betrag von ca. 4000 Franken im Monat den weltweit höchsten Mindestlohn staatlich verordnen. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn kennen 22 europĂ€ische Staaten, wobei deren Spannweite (Stand 2012) von 123 Euro pro Monat in Bulgarien bis zu 1758 Euro (pro Stunde: 9,73 Euro) in Luxemburg reicht. Die Mindestlohninitiative verlangt bei einem Umrechnungskurs von 1.20 etwa 18,90 Euro. Damit wĂ€re der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn in der Schweiz doppelt so hoch wie im europĂ€ischen Hochlohnland Luxemburg und sechsmal so hoch wie der tiefste derzeit bekannte Mindestlohn in Europa.

«LOHNKOSTEN SIND EIN WICHTIGER STANDORTFAKTOR. dER WELTWEIT HÖCHSTE MINDESTLOHN WÜRDE DIE SCHWEIZ INTERNATIONAL SCHWÄCHEN.»

Mit einem im internationalen Vergleich derart hohen, staatlich diktierten Mindestlohn nimmt sich die Schweiz im internationalen Wettbewerb jegliche FlexibilitĂ€t, an der gerade die Arbeitnehmenden ein grösstes Interesse haben. In Rezessionsphasen und wirtschaftlich schwierigeren Zeiten wird es in Branchen wie dem Detailhandel, der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft oder dem Gastro- und Hotelgewerbe nicht möglich sein, die staatlich verordneten LohnaufschlĂ€ge von bis zu 14 Prozent zu zahlen. Betroffen sind aber auch im Export tĂ€tige Firmen. Heute können Exportunternehmen befristete Lösungen finden, um ExportrĂŒckgĂ€nge aufgrund des starken Frankens zu ĂŒberwinden. Um die Folgen des ExportrĂŒckgangs abzufedern, können Unternehmen die Wochenarbeitszeit anheben, ohne die Löhne zu erhöhen. Bei Annahme der Initiative wĂ€ren solche Anpassungen nicht mehr möglich, weil der Mindestlohn pro Stunde gesetzlich festgelegt ist.

Rand- und Grenzregionen wÀren Verlierer

Je nach Region können die Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel etc.) sehr verschieden sein. Mit 3500 Franken Lohn kann sich jemand im Goms oder im Bergell viel mehr leisten als jemand mit 4000 Franken in ZĂŒrich oder Genf. Der Medianlohn in der Grossregion ZĂŒrich ist um 21 Prozent höher als im Tessin. Der Espresso und die Mieten sind umgekehrt im Tessin gĂŒnstiger als in ZĂŒrich. Diese Unterschiede blendet die Mindestlohninitiative komplett aus und schĂ€digt dadurch strukturschwĂ€chere Gebiete, die mit weniger Wirtschaftsleistung genau dieselben Lohnkosten tragen mĂŒssen wie die Ballungszentren. Weite Teile der Bergkantone sowie die lĂ€ndlich geprĂ€gten Teile der Schweiz verlieren massiv an WettbewerbsfĂ€higkeit, wenn ĂŒber alle Regionen ein gleicher Mindestlohn staatlich diktiert wird. Grosse Verlierer eines staatlich diktierten Mindestlohnes werden Randregionen mit einem generell niedrigen Lohnniveau sein, wo die Mindestlohninitiative den entscheidenden Wettbewerbsvorteil der niedrigen Lohnkosten wegputzt.

Sogwirkung auf auslÀndische Arbeitnehmer

Der staatliche Mindestlohn wirkt wie ein Magnet, da das Lohnniveau im angrenzenden Ausland viel tiefer ist. Die Schweiz und vor allem die Grenzregionen wĂŒrden ĂŒberschwemmt mit unqualifizierten Arbeitssuchenden aus der EU. Diejenigen, die mit der Initiative geschĂŒtzt werden sollen, wĂŒrden vielmehr verdrĂ€ngt. Damit entpuppt sich die Initiative als regional- und sozialpolitischer Bumerang.

Dieter KlÀy, Ressortleiter sgv

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