Publiziert am: 21.02.2014

Alain Bersets Weg in die Sackgasse

ALTERSVORSORGE 2020 – Unsere AHV mĂŒsste relativ dringend reformiert und saniert werden. KlĂ€glich, dass dem Bundesrat nichts anderes einfĂ€llt, als horrende Mehreinnahmen einzufordern.

Demographiebedingt rutscht die AHV bald in die roten Zahlen ab. Ob dies im laufenden oder im kommenden Jahr der Fall sein wird, hÀngt noch von gewissen externen Faktoren wie etwa den KapitalertrÀgen des AHV-Fonds ab. Dass die Ausgaben aber weitaus stÀrker wachsen als die Einnahmen, ist unbestritten. Klar ist auch, dass die Defizite von Jahr zu Jahr immer dramatischere Ausmasse annehmen werden. GemÀss aktuellsten Prognosen des Bundes droht bei sonst unverÀnderten Vorzeichen bis im Jahre 2030 ein jÀhrlicher Fehl­betrag von acht Milliarden Franken.

Auch die berufliche Vorsorge ist strukturell krank. Um den heute gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nachhaltig finanzieren zu können, mĂŒssten im langjĂ€hrigen Durchschnitt Kapitalrenditen von rund fĂŒnf Prozent erzielt werden. Gerade in der Tiefzins­phase, in der wir wohl noch eine Zeit lang stecken werden, können das die MĂ€rkte auf Dauer unmöglich hergeben. Der Umwandlungssatz muss deshalb dringend gesenkt werden, da sonst ein oder zwei schlechte Börsenjahre ausreichen, um das Gros der Pensionskassen in eine Unterdeckung zu treiben. Was in der Folge mit schmerzhaften Sanierungsmassnahmen verbunden ist.

Einseitig, teuer und schÀdlich

Leider ist es dem Bundesrat bisher nicht gelungen, erfolgsversprechende Wege zu finden, um unsere Altersvorsorge auf solidere Beine zu stellen. Die Reform, die er im vergangenen November in die Vernehmlassung schickte, ist viel zu teuer, wĂŒrde unserer Wirtschaft schwer schaden und unseren Wohlstand substantiell gefĂ€hrden. Die Vorlage ist derart einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet, dass sie vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv als Ganzes zurĂŒckgewiesen werden muss. In seiner Vernehmlassungsantwort weist der sgv insbesondere auf folgende gravierenden MĂ€ngel hin:

  Die Kosten der Vorlage sind viel zu hoch. Die Steuern und Lohnabgaben mĂŒssten sofort nach Inkraftsetzung um sechs Milliarden Franken erhöht werden (erstes Mehrwertsteuerprozent, Mehrkosten BVG plus Beitragsmassnahmen in der AHV). Die Kosten wĂŒrden sich dann auf neun Milliarden Franken (zweites Mehrwertsteuerprozent) und schliesslich auch ĂŒber zwölf Milliarden Franken erhöhen (bei der Aktivierung des Interventionsmechanismus). Ein derart teures Reformpaket, das rund zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts verschlingen wĂŒrde, hat die Schweiz noch nie gesehen.

  Die Vorlage ist völlig einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet. Bei Mehrkosten von bis zu zwölf Milliarden Franken wĂŒrden netto bloss rund 900 Millionen Franken eingespart werden. Wo bleibt da die viel gepriesene Opfersymmetrie?

  Die individuellen Mehrkosten fĂŒr die einzelnen Versicherten wĂ€ren horrend hoch. Besonders stark betroffen wĂ€ren Versicherte mit tiefen Löhnen. Diese mĂŒssten zum Teil Mehrbelastungen von fast zehn Prozent verkraften. Konkrete Fallbeispiele kann man unter www.sgv-usam.ch auf der sgv-Website durchrechnen.

  Neben den Versicherten wĂŒrden auch die Betriebe mit massiven Mehrkosten belastet. Im Tieflohn­bereich wĂ€re mit Zusatzkosten von bis zu acht Prozent zu rechnen.

  Gravierend wĂ€ren auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen. GestĂŒtzt auf existierende Studien der BAK Basel kann man herleiten, dass die Reformvorlage mindestens 60 000 ArbeitsplĂ€tze gefĂ€hrden wĂŒrde. Doch damit nicht genug. Zieht man zusĂ€tzlich in Betracht, dass die Vorlage speziell ErwerbstĂ€tige mit tiefen Löhnen in Branchen mit schlechter Ertragslage belastet, ist zu befĂŒrchten, dass wohl gar 100 000 Vollzeitstellen akut gefĂ€hrdet wĂŒrden. Das Bruttoinlandprodukt wĂŒrde um rund zwei Prozent einbrechen.

  Die Vernehmlassungsvorlage kÀme auch die Kantone und Gemeinden sehr teuer zu stehen. Rechnet man alle direkten und indirekten Mehrbelastungen aus, kommt man zu Mehrkosten von deutlich mehr als einer Milliarde Franken.

«DIE DEFIZITE WERDEN VON JAHR ZU JAHR‹DRAMATISCHER.»

Paradigmenwechsel vornehmen

Der sgv setzt sich seit langem fĂŒr einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik ein. Angesichts der bereits heute sehr hohen Soziallastquote mĂŒssen die Leistungen inskĂŒnftig zwingend den vorhandenen Mitteln angepasst werden und nicht mehr umgekehrt. In der Altersvorsorge heisst dies, dass auf Mehreinnahmen verzichtet wird und dass stattdessen das Rentenalter – im Sinne des Vor­stosses von Nationalrat Thomas de Courten – in Monatsschritten den finanziellen BedĂŒrfnissen der AHV entsprechend angehoben wird. Im Gegensatz zur bundesrĂ€tlichen Vorlage ist dieser Vorschlag sowohl sozial- als auch wirtschaftsvertrĂ€glich, weil er weder RentenkĂŒrzungen noch Mehreinnahmen nötig macht.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

DAZU SAGT DER SGV NEIN

Die MĂ€ngelliste ist lang

Der sgv lehnt insbesondere folgende ReformvorschlÀge entschieden ab:

  Mehrwertsteuererhöhungen;

  höhere BeitrĂ€ge fĂŒr SelbstĂ€ndigerwerbende;

  AHV-Schuldenbremse mit Lohnbeitragserhöhungen;

  höhere Lohnnebenkosten in der 2. SĂ€ule (mittels Senkung des Koordinationsabzugs und ∕oder höheren Altersgutschriften);

  Senkung der Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge;

  soziale Abfederungen bei vorzeitigen Pensionierungen;

  EinfĂŒhrung von administrativ aufwendigen AHV-Teilrenten;

  partieller RĂŒckzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV;

  Erhöhung der Mindestquote im BVG.

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